![]() CATEGORIES: BiologyChemistryConstructionCultureEcologyEconomyElectronicsFinanceGeographyHistoryInformaticsLawMathematicsMechanicsMedicineOtherPedagogyPhilosophyPhysicsPolicyPsychologySociologySportTourism |
Ursachen der Arbeitslosigkeitkonjunkturell: ist durch eine Rezession im Wirtschaftsverlauf bedingt, d. h. in einem Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Güternachfrage saisonal: tritt in einigen Wirtschaftszweigen regelmäßig zu bestimmten Jahreszeiten ein strukturell: hängt mit dem abnehmenden Arbeitskräftebedarf eines Wirtschaftszweiges oder einer Region zusammen friktionell: entsteht, wenn Arbeitnehmer eine Arbeitsstelle verlassen ohne sofort eine neue Arbeitsstelle anzutreten weitere Ursachen:
Folgen
Maßnahmen Vermittlung durch das Arbeitsamt: sollen zwischen Stellensuchenden und AG vermitteln, bei schwierigen Fällen ist Umschulung oder Weiterbildung möglich Arbeitszeitverkürzung: dadurch müssen neue Arbeitsplätze geschaffen werden Mindestlöhne: wenn sie erhöht werden, besteht mehr Arbeitsanreiz Kombilohn: gefördert werden Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, die einen schlecht bezahlten Job annehmen mit mindestens 15 h/Woche Arbeitszeit. Die Förderung ist auf 36 Monate begrenzt. Zuschuss zum Kindergeld (max. 77 Euro pro Kind), gestaffelte Zuschüsse zu Sozialbeiträgen. Ledige mit Einkommen von 325 bis 897 Euro, Paare und Alleinerziehende mit Einkommen bis 1707 Euro werden gefördert. Kosten: 20 Mio. Euro (2002), 50 Mio. Euro (2003) Zukunftsinvestitionsprogramm: soll bis 2007 verlängert werden, gibt den Unternehmen Planungssicherheit; jährlich werden 2 - 2,5 Mio. Euro in Infrastruktur, Forschung und Bildung investiert Verzahnung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe: damit soll die Arbeitsvermittlung künftig aus einer Hand erfolgen können Arbeitsteilung Die wirtschaftliche Entwicklung einer Gesellschaft ist Ausdruck des Strebens nach zunehmender Bedürfnisbefriedigung und Knappheitsminderung Ökonomische Entwicklung ist geprägt durch Spezialisierung (Arbeitsteilung) Arbeitsteilung: Wesensmerkmal des modernen volkswirtschaftlichen Produktionsprozesses Natürliche Arbeitsteilung: Berufsbildung: Berufsspaltung: Volkswirtschaftliche Arbeitsteilung: Rationalisierung: wohl überlegte Anwendung von wissenschaftlichen, technischen und organisatorischen Mitteln zur Steigerung, Verbesserung und Verbilligung der Gütererzeugung Günstiges Verhältnis von Ertrag und Aufwand wird angestrebt (Wirtschaftlichkeit), Zielsetzung: Steigerung des Ertrages, Senkung der Kosten Rationalisierung bei den Erzeugnissen · · · · -Planungsnormen (Einheitliche Festlegung von Grundsätzen für die Planung von Gebäuden, Straßen usw.) · · · Normen in der deutschen Wirtschaft:Deutsches Institut für Normung Internationale Normung:International Organisation for Standardization Typung: Vereinheitlichung von zusammengesetzten Fertigungsgegenständen; betriebliche Maßnahmen, die eine Serien- oder Massenfertigung ermöglichen; Baukastensystem: genormte Einzelteile werden zu verschiedenen Typen zusammengesetzt (Fertighausbau) Spezialisierung: Beschränkung des Fertigungsprogramms eines Unternehmens auf wenige Arten von Erzeugnissen, kann auch durch Absprachen von Unternehmen desselben Wirtschaftszweiges erfolgen führt zur zwischenbetrieblichen Arbeitsteilung Wissenschaftliche Betriebsführung: vernünftige Gestaltung der Fertigungsverfahren durch - Arbeitsablaufstudien (sollen Grundlage schaffen für Zerlegung des Fertigungsprozesses) - Arbeitszeitstudien (sollen Zeit ermitteln, die ein Arbeiter für ordnungsgemäße Erledigung einer Aufgabe braucht) - Arbeitswertstudien (sollen Schwierigkeitsgrad der Arbeit feststellen) Arbeitsteilige Fertigung: Zerlegung einer Arbeitsaufgabe: entweder Gliederung in verschiedene Arbeitsstufen oder verschiedene Teilarbeiten innerhalb der gleichen Stufe Vorteile : Humanere Gestaltung der Arbeitsorganisation (bessere Motivation der Mitarbeiter, Steigerung der Produktivität) Arbeitsinhalte Aufstiegs- chancen Betreibsklima Arbeitsum- gebung Arbeitsbedin- gungen Führungsstil Anspruchsvolle Tätigkeit Qualifizierungs-maßnahmen erhöhen/ver-bessern (Fort- und Weiterbildung Kommunikation verbessern z.B. über Betriebs-ausflüge Räumlichkeiten schöner gestalten (Blumen, Fotos, Musik Pausen-, Arbeits-zeitregelung Kooperativ statt autoritär Abwechslungs- reiche Tätigkeit Chancen auf bessere Stelle erweitern Gespräche zwischen Ge- Schäftsleitung und Belegschaft fördern gute Licht-verhältnisse reine Luft, wenig Lärm Gehalt Arbeitnehmer mit in Entscheidungen einbeziehen Job rotation Arbeitsschutz Job enlargement Arbeitssicherheit (techn. Geräte) Job enrichment Gruppenarbeit Dem Arbeit-nehmer mehr Verantwortung übertragen Rationalisierungsmaßnahmen verändern Arbeitsplätze Rente Es gibt drei Säulen: gesetzliche Altersvorsorge, betriebliche Altersvorsorge, private Altersvorsorge Gesetzliche Rente Sie basiert auf dem Solidarprinzip des Generationenvertrages. Die jetzigen Rentner bekommen ihre Renten aus den Beiträgen der heute Erwerbstätigen. Die Finanzierbarkeit unserer Renten ist also nicht abhängig von unserer eigenen Beitragszahlung, sondern vom Beitragsaufkommen späterer Generationen. Die gesetzlichen Rentenkassen werden immer stärker strapaziert. Das Gleichgewicht zwischen Ein- und Auszahlungen ist nicht mehr vorhanden. Für immer mehr Rentner steht in Zukunft immer weniger Geld zur Verfügung. Zur Zeit finanzieren etwa zwei Berufstätige mit ihren Beiträgen einen Rentner. Rentenreform: Am 26.1.2001 hat der Bundestag die Rentenreform beschlossen. Neben der staatlichen Rente ist nun die Voraussetzung für eine private, kapitalgedeckte Rente geschaffen. Das Rentenniveau wird von 70 % auf 67 % im Jahre 2030 abgesenkt. Außerdem werden die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung auf maximal 22 % begrenzt. Außerdem kann nun ein staatlich gefördertes, privat oder betrieblich kapitalgedecktes Altersvorsorgevermögen aufgebaut werden. Betriebliche Rente Sie ist eine wichtige Säule der Altersversorgung. Es handelt sich um eine freiwillige Zusatzleistung des AG, indem der AN Gehaltszulagen oder Teile des Gehaltes in Form einer Altersversorgung erhält. Eine BAV bieten vor allem große Unternehmen an. Die Zusage vom AG zur Zahlung einer Betriebsrente ist bindend. Sie kann bei schlechter Wirtschaftslage nicht gestrichen werden. Es ist jedoch möglich, dass für Neueinsteiger keine Betriebsrente mehr zugesagt wird. Private Rente Sie basiert auf der klassischen Rente. Die Höhe der regelmäßigen Zahlungen hängt davon ab, wie lange der Versicherte in die RV einzahlt und wie hoch die eingezahlten Beiträge sind. Da es keinen Todesfallschutz gibt, werden bei einer privaten RV keine Gesundheitsfragen gestellt. Riesterrente Sie ist ein staatlicher Zuschuss, welcher die Bevölkerung zur privaten Vorsorge anregen soll. Alle Personen, die die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen RV zahlen, haben Anspruch, auch Eltern während der dreijährigen Kindererziehung. Selbstständige, Rechtsanwälte, Ärzte, Journalisten, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind ausgeschlossen. Für die Riesterrente kann man mit Rentenversicherungen, Fonds und Bausparplänen sparen. Auch die Betriebsrente wird gefördert, wenn das Geld in eine Direktversicherung, einen Pensionsfond oder eine Pensionskasse eingezahlt wird. Arbeitszeitmodelle Bei der Gestaltung der Arbeitszeit geht man von den Regelungen auf tariflicher Ebene, auf der Ebene der Betriebsvereinbarungen sowie auf der Ebene der individuellen Arbeitsverträge aus. Der Mittelpunkt der Flexibilisierung der Arbeitszeit ist die Verteilung der Arbeitszeit in Abhängigkeit vom Arbeitsanfall. Die zentralen Fragen dabei sind der Ausgleichszeitraum und die Dispositionsmöglichkeiten. Halbtagsarbeit: Sie ist nach wie vor das bekannteste Teilzeitmodell. Die individuelle Arbeitszeit wird auf die Hälfte reduziert. Die Lage der Arbeitszeit ist i. d. R. vormittags oder nachmittags an fünf Tagen in der Woche. Voraussetzungen für diese Form sind ein Stellenzuschnitt mit etwa der Hälfte des Arbeitsaufkommens bzw. eine Stellenbesetzung mit zwei Halbtagskräften und eine gut funktionierende Kommunikation und Übergabe. Vorteil für die AN: höheres Konzentrationsvermögen aufgrund der kürzeren Arbeitszeit. Telearbeit: Mitarbeiter stehen in einem festen Angestelltenverhältnis, erledigen jedoch zumindest einen Teil ihrer Arbeit vom heimischen Arbeitsplatz aus. Dabei nutzen sie Kommunikationsmittel wie Computer, Fax und Telefon. Inhalte, Ziele und Terminvorgaben erfolgen in Absprache mit dem Betrieb oder im Team. Voraussetzung hierfür ist Selbstdisziplin des Mitarbeiters, gute Kommunikationsfähigkeit, ergebnisorientiertes Führen und das Einrichten eines geeigneten Arbeitsplatzes zu Hause. Vorteil für die AN: freie Gestaltung der Arbeitszeit. Nachteil für die AN: mangelnde Einbindung in das Unternehmen. Tarifverhandlungen Tarifvertrag Ein Tarifvertrag ist ein Kollektivvertrag zwischen den Tarifpartnern. Er legt die Arbeitsbedingungen für ganze Berufsgruppen eines Wirtschaftszweiges einheitlich fest. Tarifverträge regeln die Mindestbedingungen der Arbeitsverhältnisse. (Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, wöchentliche Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Kündigungsfristen) Tarifverträge regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien. Die Rechtsnormen des Tarifvertrag haben eine zwingende Wirkung. Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen von den Normen nicht zum Nachteil des Beschäftigten abweichen (Unabdingbarkeit). Tarifautonomie In Deutschland handeln Gewerkschaften und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen eigenverantwortlich untereinander aus. Der Staat darf sich nicht einmischen. Diese Tarifautonomie ist durch das GG im Art. 9 Abs. 3 geschützt. Die rechtlichen Grundlagen für Tarifverträge sind im Tarifvertragsgesetz festgelegt. Tarifvertragsarten werden unterschieden nach: · Tarifpartnern (Firmen- oder Haustarife und Verbandstarife) · dem räumlichen Geltungsbereich (Werks-, Orts-, Bezirks-, Landes- und Bundestarife) · dem Inhalt (Manteltarife: enthalten allgemeine Arbeitsbedingungen, die für längere Zeit gleich bleiben (Arbeitszeit, Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Weiterbildung); Lohn- und Gehaltstarife (enthalten den Gruppenplan und die Gehaltssätze für die einzelnen Gehaltsgruppen); Arbeitszeittarife (regeln die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten der Arbeitnehmer)) Insgesamt gelten hierzulande zur Zeit über 50.000 Tarifverträge. Jährlich werden zwischen 6000 und 7000 von ihnen erneuert. Lohn- und Gehaltstarifverträge in der Regel alle 1 bis 2 Jahre, Rahmen- und Manteltarifverträge in größeren Abständen. Nutzen von Tarifverträgen Tarifverträge regeln den Arbeitsmarkt, indem sie als Kollektivverträge verbindliche Vorgaben für die individuellen Arbeitsverträge machen. Sie greifen dadurch in die Marktbeziehungen zw. Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein. Der Preis für die Arbeit wird auf diese Weise der möglichen Konkurrenz der Arbeitnehmer untereinander zumindest teilweise entzogen. Also erfüllen sie eine Schutzfunktionen für die abhängig Beschäftigten. Außerdem: · Verteilungsfunktion (Tarifverträge sorgen dafür, dass die Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben) · Gestaltungsfunktion (ermöglichen den Arbeitnehmer eine Beteiligung an der autonomen Regelung der Arbeitsbedingungen. ) · Kartellfunktion (Tarifverträge schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten) · Friedens- und Ordnungsfunktion (während der Laufzeit der Verträge besteht Friedenspflicht; die Unternehmen erhalten durch die Verträge eine gesicherte Planungs- und Kalkulationsgrundlage) · Koordinierungsfunktion (Bei Verbands- oder Flächentarifverträgen: der Konflikt um Löhne und Arbeitszeiten wird von den Betrieben ferngehalten und auf die Verbände verlagert) · Entlastungsfunktion (Aus Sicht des Staates: kann sich auf eine Schlichterrolle bei schweren Tarifkonflikten zurückziehen) Nachwirkungen von Tarifverträgen Bestimmungen des alten Tarifvertrags bleiben auf jeden Fall so lange gültig, bis ein neuer Tarifvertrag abgeschlossen ist. Anspruch haben ausschließlich Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaften im jeweiligen Tarifbereich Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen, weil kein Arbeitgeber sie durch schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum Gewerkschafts-Beitritt veranlassen möchte. Sie profitieren damit als "Trittbrettfahrer" von den Ergebnissen gewerkschaftlicher Tarifpolitik. Einen Rechtsanspruch haben sie nicht, außer im individuellen Arbeitsvertrag wird ausdrücklich auf die Tarifverträge Bezug genommen. Der Tarifausschuss kann beim Bundesarbeitsminister Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklären. Dann sind sie für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber der Branche bindend. Durch Allgemeinverbindlichkeit soll Schmutzkonkurrenz zwischen Unternehmen zulasten der Arbeitnehmer verhindert werden. Glossar: Allgemeinverbind- Tarifverträge können vom Bundes-Arbeitsminister im lichkeit: Einvernehmen mit dem Tarifausschuss für allgemeinverbindlich erklärt werden, d. h. sie erlangen Gültigkeit auch für alle nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Beschäftigten des tariflichen Geltungsbereichs. Arbeitszeit- regelt die täglichen und wöchentlichen Arbeitszeiten der tarifvertrag: Arbeitnehmer, sofern sie nicht schon im Rahmentarifvertrag vereinbart sind. Aussperrung: Gegenmaßnahme der Arbeitgeber, um auf einen Streik der Arbeitnehmer zu reagieren. Dabei werden oft mehr Beschäftigte ausgesperrt, als am Streik beteiligt sind. Mit der Aussperrung sollen möglichst viele Arbeitnehmer-Haushalte in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht werden. Die Arbeitgeber wollen so die Übermacht in den Tarifverhandlungen erlangen. Branchen- Tarifvertrag zwischen einem Arbeitgeber-Verband und einer tarifvertrag: Gewerkschaft für einen Wirtschaftszweig Firmen- auch Haustarifvertrag genannt, wird zwischen Gewerkschaften tarifvertrag: und einzelnen Unternehmen abgeschlossen Flächen- Tarifvertrag zwischen einem Arbeitgeber-Verband und einer tarifvertrag: Gewerkschaft für einen bestimmten räumlichen Geltungsbereich eines Wirtschaftszweiges Friedenspflicht: die mit einem Tarifvertrag verbundene Pflicht, während seiner Laufzeit keinen Streik zu seiner Verbesserung durchzuführen Lohn- / Gehalts- enthält den Gruppenplan, in dem die Arbeitnehmer nach ihrer tarifvertrag: Vorbildung oder nach dem Schwierigkeitsgrad ihrer Arbeitsaufgabe in verschiedene Lohn- und Gehaltsgruppen eingeteilt sind; enthält außerdem die Gehaltssätze für die einzelnen Gehaltsgruppen. Beim Gehaltstarifvertrag wird ein Grundgehalt vereinbart, das Grundlage für Zu- und Abschläge nach Gehaltsgruppen, Arbeitswerten oder Lebensjahren ist Manteltarifvertrag: enthält allgemeine Arbeitsbedingungen, die für längere Zeit gleich bleiben (Arbeitszeit, Mehrarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit, Urlaub, Kündigungsfristen, Weiterbildung, u. a.) Schlichtung: tariflich geregeltes Verfahren zur Einigung bei streitigen Tarifverhandlungen. Die Schlichtung kann nach dem Scheitern der Verhandlungen der Verhandlungen von jeder der beteiligten Tarifparteien angerufen werden. Die Schlichtungskommission setzt sich paritätisch aus Vertretern der Tarifparteien und einem oder zwei unparteiischen Vorsitzenden zusammen. Eine Zwangsschlichtung besteht nicht, das Ergebnis der Schlichtung muss also nicht angenommen werden. Streik: Arbeitsniederlegung zur Durchsetzung tariflich regelbarer Ziele Tarifautonomie: Recht von Gewerkschaften und Arbeitgeber / Arbeitgeber-Verbänden, die Arbeits- und Einkommensbedingungen ohne staatliche oder sonstige Eingriffe in freien Tarifverhandlungen festzulegen Tarifbindung: tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertrags-Parteien und der Arbeitgeber. Eine Tarifbindung nicht tarifgebundener Arbeitgeber kann durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen erreicht werden Tarifvertrag: schriftlicher Vertrag zwischen einem Arbeitgeber / Arbeitgeber-Verband und einer Gewerkschaft. Er regelt die Rechte und Pflichten der Tarifvertrags-Parteien und enthält Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer dürfen von den Tarifnormen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abweichen. Tarifvertragsgesetz: regelt in 13 Paragrafen die formalen Grundlagen des Tarifsystems Unabdingbarkeit: bezeichnet die unmittelbare und zwingende Wirkung von Tarifvertrags-Normen, die nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer unterschritten werden dürfen Urabstimmung: dient der Befragung der Gewerkschaftsmitglieder vor einem Arbeitskampf. Eine Zustimmung von 75 % der Mitglieder ist Voraussetzung für einen Streik Verbands- Tarifvertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem tarifvertrag: Arbeitgeber-Verband für einen bestimmten Tarifbereich Konjunkturbewegung (waagerechte Linie ist falsch --> müsste schräg nach oben gehen --> wirtschaftliche Entwicklung geht trotzdem Phasen bergauf) 1. · Arbeiter werden eingestellt, Betriebe erweitert, Investitionen getätigt -> Arbeitslosigkeit geht zurück -> Arbeiter werden gesucht -> Löhne steigen · Nachfrage größer als Angebot -> Preise steigen (stört keinen -> alle verdienen mehr) · mehr Geld wird gebraucht -> Aktien steigen Nachfrage > Angebot 2. · bestenfalls Vollbeschäftigung (alle, die arbeiten könne und wollen haben Arbeit) · Produktion auf Höchststand -> fast Angebot + Nachfrage Gleichgewicht · Preise, Löhne, Aktienkurse, Investitionen auf Höchststand · (- Arbeiter werden von Firmen abgeworben o. kommen aus Ausland) · Deflation möglich 3. · Produktion und Absatz gehen zurück · Lohnkürzungen und Entlassungen -> Kaufkraft sinkt · Produktion geht zurück · Preise gehen zurück · niedrige Kaufkraft -> wieder mehr Betriebe werden geschlossen · Aktienkurse fallen Angebot > Nachfrage 4. · Massenarbeitslosigkeit · Kaufkraft, Löhne, Aktienkurse auf Tiefpunkt · Produktion stillgelegt · Inflation ist möglich --> Irgendwann wieder Aufschwung Was ist der Markt? Ort, an dem Angebot und Nachfrage aufeinander treffen. Reine Markwirtschaft (vorallem in der Franz. Revolution im 19. Jh.); Vorteile: · wirtschaftliche Entscheidungsfrieheit als Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen · hohe wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Nachteile: · egoistisches Verhalten kann zu sozialer Rücksichtslosigkeit führen · sich selbst überlassene Markwirtschaft tendiert zur Wirtschaftskrise · Probleme der Allgemeinheit - z.B. Umweltschutz (siehe Kyoto) - werden vernachlässigt · ungezügelter Konkurenzkampf -> enventuell Beendigung der Marktwirtschaft durch wirtschaftl. Konzentration (große Firmen kaufen kleinere -> Monopole) Ludwig Erhard nach Krieg: · Zonen schlossen sich im Westen zusammen -> Trizone: franz. , engl. , amerik. (1957) · Marshall-Plan: Amerika gibt Kredit zum Wiederaufbau von Europa · Hilfprogramm bis 1952 -> 1,4 Mrd. Dollar! · Inflation - viel Geld aber wenig Waren · -> Hitler druckte 6-mal soviel Geld wie normalerweise · -> Schwarzmarkt: 1 Zentner Kartoffeln für 15 Zentner Kohle · Leute fuhren auf's Land und tauschten Sachen 1kg Zucker 70M Magelware: Nadeln, Nägel, Schrauben · Arbeiter wurden mit Naturalien bezahlt · Essen: pro Person 2 Scheiben Brot, Marmelade, 1 Kelle Milchsuppe, 2 kleine Kartoffeln · Löhne unter Wert von 1939 · nur wer Arbeit hatte, bekam Lebensmittelkarte! · 47 -> 38h/Woche -> Arbeitszeitverlängerung · 20. 6. '48 -> Amis machen im Westen Währungsreform -> DM · Kopfquote: pro Person 40DM 10:1, 2 Mon. Später nochmal 20DM · anderes Geld auf Konten · Altgeldanmeldung -> nur eine Woche · nur Geld mit Herkunftsnachweis! -> schlecht nach Schwarzmarkt · -> nur Geldkarte umgetauscht, keine Sachwerte -> Deutsche hatten jetzt Geld, was Wert behält (Dollar orientiert) · plötzlich gab es Waren in den Geschäften -> Wirtschaftswunder · -> Händler verkaufen wieder ihre Waren Wirtschaftswunder 4 Wellen: 1. Fresswelle -> Deutschen aßen sich satt + kaufen mehr lebensmittel als alles andere · - Löhne steigen: 1960 -> 0,7% Arbeitslosigkeit!!! -> danach erste Krise 3% Arbeitslosigkeit ;-) Wechselkurse flexible Wechselkurse:
feste Wechselkurse:
Veränderungen der Wechselkurse:
Inflation
Deflation: Aufwertung einer Währung (Geldwert steigt, Gütermenge wächst schneller als Geldmenge, es wird weniger exportiert) Außenwert: diejenige Menge ausländischer Währung, die man für eine Einheit der inländischen Währung erhält. Steigt bei einer Aufwertung, sinkt bei einer Abwertung. Parität: Gleichgewicht, Gleichwertigkeit, Vergleichswert der Währungseinheiten zweier Länder Bandbreite: Bereich zwischen dem oberen und unteren Interventionspunkt oberer Interventionspunkt: obere Begrenzung der Bandbreite. Beim Erreichen des oberen Interventionspunktes greift die jeweilige Notenbank mit Stützungsverkäufen ein (Verkauf von Devisen um Devisenknappheit entgegenzuwirken und Wechselkurs sinken zu lassen), sie interveniert. unterer Interventionspunkt: untere Begrenzung der Bandbreite. Beim Erreichen des unteren Interventionspunktes greift die Notenbank mit Stützungskäufen ein (Ankauf von Devisen um Devisenüberfluss entgegenzuwirken und Wechselkurs steigen zu lassen), sie interveniert. Briefkurs: Angebots- oder Verkaufskurs Geldkurs: Nachfrage- oder Ankaufskurs Devisen: Zahlungsanweisungen in fremder Währung, also Schecks, Wechsel und telegrafische Anweisung auf Auszahlung, im internationalen Handel üblich Sorten: ausländische Banknoten und Münzen, im Reiseverkehr üblich Export: führt zu Angebot an ausländischer Währung Import: führt zu Nachfrage an ausländischer Währung Floating: freier Wechselkurs, der ohne jeglichen Eingriff gebildet wird schmutziges Floating: Zwischenraum zwischen festen und flexiblen Wechselkursen Date: 2016-04-22; view: 1188
|