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Das politische System Österreich

Österreich ist eine demokratische Republik. Das Staatsoberhaupt (der Bundespräsident) und die Gesetzgebungsorgane werden vom Volk gewählt. Den Staatsbürgern sind schon seit 1867 Grund- und Freiheitsrechte, z.B. die Glaubens- und Gewissensfreiheit, garantiert. Die Bestimmungen der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Grundfreiheiten vom 4. November 1950 wurden von Österreich ratifiziert.

Österreich ist ein Bundesstaat, dessen neun Gliedstaaten die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sind. Wien ist zugleich Bundeshauptstadt. Die Gesetzgebung des Bundes wird von den beiden Kammern des Parlaments - dem Nationalrat und dem Bundesrat - ausgeübt, wobei letzterem die Vertretung der Interessen der Bundesländer obliegt. Die Gesetzgebung der Bundesländer wird von den Landtagen ausgeübt.

Die 183 Abgeordneten des Nationalrats werden alle vier Jahre vom Österreichischen Volk, die Mitglieder der Landtage von der Bevölkerung des jeweiligen Bundeslandes gewählt. Die Mitglieder des Bundesrates - derzeit 62 - werden von den Landtagen entsandt.

Die letzte Nationalratswahl vom 28. September 2008 brachte folgende Mandatsverteilung: 57 Sozialdemokratische Partei (SPÖ), 51 Österreichische Volkspartei (ÖVP), 34 Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), 20 Die Grünen und 21 Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ). Die obersten Staatsorgane sind neben dem Bundespräsidenten die Mitglieder der Bundesregierung, deren Vorsitzender der Bundeskanzler ist. Oberstes Landesorgan sind die Landesregierungen, an deren Spitze ein Landeshauptmann steht.

Am 26. Oktober 1955 hat der Nationalrat ein Bundes-Verfassungsgesetz beschlossen, mit dem Österreich seine immer währende Neutralität erklärt.


Date: 2015-01-11; view: 1706


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