| SchutzgebieteDeutschland wird in drei biogeographische Regionen eingeteilt: eine atlantische, eine kontinental-mitteleuropäische und eine alpine. Für jede dieser Regionen besteht eine gesamtstaatliche Verpflichtung, ein möglichst kohärentes Netz von Schutzgebieten gemäß der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie auszuweisen. Das Land verfügt unter anderem über 91 Lebensraumtypen des Anhangs I und 134 Pflanzen- und Tierarten (ohne Vögel) des Anhang II der FFH-Richtlinie, für die eigens geeignete Schutzgebiete zu benennen sind. Dazu kommen nach der europäischen Vogelschutz-Richtlinie per Gebietsschutz zu schützende Vogelarten.[4] Im Jahr 2004 wurden insgesamt etwa 10 % der Landesfläche als FFH-Gebiete beispielsweise Vogelschutzgebiete nach Brüssel gemeldet (inklusive der Ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee).
Weitere Schutzgebiete (Stand: 12/2003; ohne geschützte Wasserflächen) sind Naturschutzgebiete, die bei einer durchschnittlichen Größe von 140 ha an der deutschen Landfläche einen Anteil von 2,9 % haben. Großflächigere Schutzgebiete, wie Nationalparks (vergleiche Nationalparks in Deutschland) gibt es auf 0,54 % (2,7 % mit Wasserflächen), Biosphärenreservateauf etwa 3 %, Landschaftsschutzgebiet auf 29,7 % und Naturparks (Kategorie:Naturpark in Deutschland) auf 22,4 % der Landesfläche.[5]
Die UNESCO zeichnete einige Gebiete Deutschlands als „Welterbe“ aus, darunter die Kulturlandschaft „Oberes Mittelrheintal“ zwischen Koblenz und Bingen am Rhein, das Oberharzer Wasserregal im niedersächsischen Teil des Harzes, das Bodendenkmal Obergermanisch-Raetischer Limes und die Naturlandschaft Grube Messel sowie das Wattenmeer.
Date: 2015-01-02; view: 1196
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