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Wie arbeiten die Europa-Abgeordneten?

Die Europa-Abgeordneten nehmen jeden Monat an einer einwöchigen Plenartagung in Strassburg teil, wo sich der Sitz des Europäischen Parlaments befindet.

Zur Erleichterung der Kontakte mit Kommission und Rat finden die Sitzungen der Ausschüsse während zwei Wochen im Monat in Brüssel statt, während die vierte Woche für Fraktionssitzungen freigehalten wird. Das Parlament hält auch zusätzliche kürzere Plenartagungen in Brüssel ab, um dringende Gesetzgebungsvorhaben zu beschließen.

Die Debatten des Parlaments und seiner Ausschüsse werden mit Hilfe von Simultandolmetschern in allen elf Amtssprachen der Union geführt (Spanisch, Dänisch, Deutsch, Griechisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Portugiesisch, Finnisch und Schwedisch). Ebenso werden amtliche Dokumente des Parlaments übersetzt und in allen elf Sprachen gedruckt.

Die Tatsache, dass das Europäische Parlament drei Arbeitsorte hat, obwohl sein Sitz in Strassburg ist, hat historische Gründe. Die drei Europäschen Gemeinschaften wurden nicht gleichzeitig gegründet. Die EGKS (Kohle und Stahl) entstand 1952 in Luxemburg, während die Euratom und die EWG 1958 in Brüssel errichtet wurden. Strassburg hat sich als Symbol der deutsch-französischen Aussöhnung, als Sitz des Europarats und ab 1952 auch als Sitz des Europäischen Parlaments durchgesetzt. Durch den Europäischen Rat von Edinburgh (1992) wurde die Vertrag von Amsterdam (1997) wurde die Verteilung der Institutionen auf die drei Arbeitsorte formell bestätigt.

Die parlamentarische Arbeit verläuft in der Regel wie folgt:

· Eine Abgeordnete bzw. ein Abgeordneter wird als Berichterstatterin/Berichterstatter des zuständigen Ausschusses (beispielsweise des Ausschusses für Umweltfragen für Rechtsakte im Zusammenhang mit der Luft- und Wasserverschmutzung) benannt und beauftragt, einen Bericht über den entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission auszuarbeiten.

· Die Berichterstatterin bzw. der Berichterstatter legt ihren/seinen Berichtsentwurf dem zuständigen Ausschuss zur Beratung vor.

· Nach der Aussprache wird über den Berichtsentwurf abgestimmt. Er kann unverändert angenommen, ganz abgelehnt oder auch abgeändert werden.

· Der Bericht ist dann Gegenstand einer Plenardebatte, bevor über ihn abgestimmt wird. Durch die Abstimmung im Plenum legt das Parlament definitiv seinen Standpunkt fest.

Das hier beschriebene Verfahren gilt für die Verabschiedung von Gesetzestexten, bei denen im Regelfall zwei Lesungen stattfinden, im Falle der Mittenscheidung bis zu drei Lesungen. Neben der Annahme von Gesetzestexten und der Feststellung des Haushaltsplans kontrollieren die Abgeordneten des Europäischen Parlaments die Arbeit der Kommission und des Rates, indem sie im Plenum mündliche Anfragen im Rahmen der sogenannten Fragestunde stellen.


Date: 2015-12-11; view: 918


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