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Thema 2.3. NS – Diktatur
Die „Machtergreifung“ durch die NSDAP vom 30. Januar 1933 bedeutete nicht nur das Ende der Weimarer Republik, sondern auch die Beseitigung der seit 1871 bestehenden bundesstaatlichen Ordnung des Deutschen Reiches. Das Gleiche galt auch für die bisherigen Institutionen des politischen und gesellschaftlichen Lebens. Der Brand des Reichstagsgebäudes am 27. Februar 1933 wurde für die NS-Regierung zum Anlass für Verfolgung und Verhaftung der politischen Gegner, vor allem aus dem Lager der Linken. Der Reichstagsauflösung folgten am 5. März Neuwahlen. Aber obwohl seit dem Reichstagsbrand die Zeitungen der Linksparteien verboten waren und Kommunisten wie Sozialdemokraten verfolgt oder behindert wurden, errang die NSDAP doch nur 43,9 % der Stimmen und verfügte* damit nicht über eine parlamentarische Mehrheit.
Am 23. März befreite sich Hitler mit dem „Ermächtigungsgesetz“* von allen Bindungen an die Verfassung und von der parlamentarischen Kontrolle. Das Zentrum und die bürgerlichen Parteien stimmten dem Gesetz zu. Die Sozialdemokraten votierten als einzige Partei mit „nein“. Das Gesetz machte den Reichstag überflüssig*. Legislative und Exekutive wurden „gleichgeschaltet“. Die Regierung selbst konnte nun die Gesetze erlassen. Am 31. März wurden die Selbständigkeit der Länder und die Selbstverwaltung der Gemeinden beseitigt. Die vom Reichskanzler aufgestellten Richtlinien der Politik wurden streng überwacht.
Mit der „Gleichschaltung“ der deutschen Länder, der Verwaltung und der Justiz, der Presse, der Künste und der Wissenschaft wurde der zentralistische Einheitsstaat vorbereitet. Die Auflösung der Parteien und die gewaltsame Ausschaltung der politischen Gegner waren weitere Stationen auf dem Weg zur Errichtung der Diktatur. Mit dem Tode Hindenburgs im August 1934 wurde die innenpolitische Machtkonzentration abgeschlossen: Hitler wurde zum Führer der Staatspartei, Chef der Regierung und Staatsoberhaupt. Als „Führer des Deutschen Reiches und Volkes“ ließ er Beamte und Soldaten auf seine Person vereidigen*.
Der NS-Staat
In den 30er Jahren erlebte Deutschland einen erheblichen wirtschaftlichen Aufschwung. Die Bevölkerung unterstützte fanatisch die Regierung, dessen wahres Ziel freilich geheim blieb: die Vorbereitung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft auf einen Eroberungskrieg. Auch das gesellschaftliche Leben erlitt zu jener Zeit rasante Änderungen. Alle bisherigen Jugendverbände wurden aufgelöst und durch den Staatsverband der Hitlerjugend (HJ) ersetzt. Er war ein Instrument der nationalsozialistischen Erziehung und vormilitärischen Ausbildung. Die staatlichen Erziehungsinstanzen erfassten den Staatsbürger von Kindesbeinen an und lehren ihn „nichts anderes als deutsch denken, deutsch fühlen, deutsch handeln“. Diesem Ziel diente auch die Öffentlichkeitsarbeit des Regimes. Sämtliche Informationen in Presse, Rundfunk und Film gingen auf dieselbe Quelle zurück und durchliefen den gleichen Filter: das Reichspropaganda-Ministerium unter Joseph Goebbels. Seine präzisen Anweisungen über die Behandlung politischer, wirtschaftlicher und künstlerischer Themen sicherten eine einheitliche und zugleich perfekte Lenkung der veröffentlichten Meinung. Das Propaganda-Ministerium unterwarf das gesamte öffentliche Leben der Regie der Partei. Sogar der „spontane“ Charakter von Massenaktionen wurde auf dem Verordnungsweg geregelt: von „Volksabstimmungen“ bis zur „Reichskristallnacht“ 1938.
Eigentlich war für Hitler seine Rassenideologie zentrale Idee seiner Weltanschauung. Ausrottung* der Juden im Reich und später in ganz Europa wurde schließlich für die „arische Herrenrasse“ zum erklärten Ziel. Die Bevölkerung, die zwischen Zustimmung und Angst vor Repressalien schwankte, wurde von einem perfekten Überwachungssystem dem Regime unterworfen: Polizei, Spitzel, SA (Sturmabteilung) und SS (Schutzstaffel) waren die Instrumente, mit denen die Partei das totalitäre System ausbaute und ihre Herrschaft sicherte.
Date: 2015-12-11; view: 1036
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