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DIE VERFASSUNGSORGANE

 

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine repräsentative Demokratie. Das Volk wählt in freier und geheimer Wahl seine Vertreter. Die Ausübung staatlicher Gewalt obliegt den Organen der Legislative*, der Exekutive* und der Judikative*.

Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland ist der Bundespräsident. Er wird von der Bundesversammlung für fünf Jahre gewählt. Diese Bundesversammlung tritt nur zur Präsidentenwahl zusammen. Der Bundespräsident vertritt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich. Er schliesst im Namen des Bundes Verträge mit ausländischen Staaten ab; er beglaubigt und empfängt die Botschafter. Die Aussenpolitik selbst ist die Sache der Regierung. Der Bundespräsident schlägt dem Bundestag einen Kandidaten für das Amt des Bundeskanzlers vor. Der Bundeskanzler bestimmt die Bundesminister und bildet das Kabinett. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung. Wahlberechtigt sind alle volljährigen deutschen Staatsbürger, auch wenn sie im Ausland leben (Die Volljährigkeit beginnt mit dem vollendeten 18. Lebensjahr). Die 662 Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt.

Die wichtigsten Aufgaben des Bundestages sind die Gesetzgebung, die Wahl des Bundeskanzlers und die Kontrolle der Regierung. Die Abgeordneten schliessen sich entsprechend ihrer Parteiangehörigkeit zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. Der Präsident des Bundestages wird aus den Reihen der stärksten Fraktion gewählt.

Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes mit. Seine Mitglieder werden nicht gewählt, sondern von den Landesregierungen bestimmt. Alle Gesetze des Bundestages bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.

Die Bundesregierung, das "Kabinett", besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Der Bundeskanzler ist der Vorsitzende des Kabinetts. Er wählt die Minister aus und bestimmt die Richtlinie der Regierangspolitik. Das deutsche Regierungssystem wird auch als "Kanzlerdemokratie" bezeichnet. Der Bundeskanzler ist das einzige vom Parlament gewählte Mitglied, und er allein ist ihm verantwortlich.

Über die Einhaltung des Grundgesetzes wacht das Bundeverfassungsgericht, das in Karlsruhe ansässig ist. Auch alle Bürger können sich mit einer Verfassungsbeschwerde nach Karlsruhe wenden.

Texterläuterungen

* die Legislative — законодательная власть

* die Exekutive — исполнительная власть

* die Judikative — судебная власть


Date: 2015-12-11; view: 1149


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