o Ich werde die akademische Anerkennung von im Rahmen des Erasmus-Aufenthalts erbrachten Studienleistungen beantragen. (Bitte kontaktieren Sie die für die Anrechnung zuständige Person an Ihrem Fachbereich, siehehttp://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/anerkennung/index.html)
o Ich werde aus den folgenden Gründen keine akademische Anerkennung von im Rahmen des Erasmus-Aufenthalts erbrachten Studienleistungen an meinem Fachbereich beantragen:
Name, Vorname Unterschrift der/des Studierenden und Datum
Table E: Transcript of Records at the receiving institution*
*The receiving institutions may use their own forms for transcript of records. In that case, Table E does not have to be used.
Start and end dates of the study period: from (dd/mm/yy) ?????.?? until (dd/mm/yy) ???????..*
* Das tatsächliche Start- und Enddatum ist mit dem Formular ?Letter of Confirmation? nachzuweisen, das von der Gasthochschule frühestens zwei Wochen vor dem letzten Studientag der/des Studierenden ausgestellt werden darf.
Component code (if any)
Component title (as indicated in the course catalogue) at the receiving institution
Was the component successfully completed by the student? [Yes/No]
Number of ECTS creditsor equivalent
Grade at receiving institution
Total:
[Signature of responsible person at receiving institution and date]
Tabelle F: Anerkennung und Transcript of Records der Freien Universität Berlin
Start- und Enddatum des Studienzeitraums: von (TT/MM/JJ) ?????.?? bis (TT/MM/JJ) ???????..
LV-Nr., sofern vorhanden
Anerkannte/s Lehrveranstaltung / Modul lt. Studienordnung an der Freien Universität Berlin
Anerkannte ECTS / Leistungspunkte
Registrierte Note bei der Freien Universität Berlin, sofern zutreffend
Total:
[Unterschrift der für die Anrechnung zuständigen Person an der Freien Universität Berlin, Datum]
Anhang: Endnoten
[1]Staatsangehörigkeit:Staat, dem die Person verwaltungstechnisch angehört und von dem der Personalausweis bzw. Reisepass ausgestellt wird.
[2]Studienzyklus: Kurzstudiengang (EQR-Niveau 5)/Bachelor oder vergleichbarer erster Studienzyklus (EQR-Niveau 6)/Master oder vergleichbarer zweiter Studienzyklus (EQR-Niveau )/Doktor oder vergleichbarer dritter Studienzyklus (EQR-Niveau 8).
[3]Kontaktperson: Fungiert als Ansprechpartner/Ansprechpartnerinbei verwaltungstechnischenFragen und arbeitet, je nach Struktur der Hochschule, als Fachbereichskoordinator/Fachbereichskoordinatorin oder im Auslandsamt/International Relations Office bzw. einer entsprechenden Abteilung innerhalb der Einrichtung.
[4]Niveau der Sprachkenntnisse:Eine Beschreibung der Niveaustufen für europäische Sprachen (CEFR) steht unter der folgenden Adresse zur Verfügung: http://europass.cedefop.europa.eu/en/resources/european-language-levels-cefr.
[5]Eine ?Ausbildungskomponente? ist eine eigenständige und formal strukturierte Lernmaßnahme, die Lernergebnisse, Anerkennungspunkte und Bewertungsformen bietet. Beispiele für Ausbildungskomponenten sind ein Kurs, Modul, Seminar, Laborarbeiten, praktische Arbeiten, Vorbereitung/Forschung für eine Abschlussarbeit, Mobilitätsfenster und freie Wahlfächer.
[6]ECTS Credits or equivalent : In Ländern ohne geltendes ECTS-System, vor allem für Einrichtungen in Partnerländern, die nicht am Bologna-Prozess teilnehmen, muss ? ECTS ? in den jeweiligen Tabellen durch den Namen des entsprechenden verwendeten Systems ersetzt werden. Zusätzlich muss ein Link zur Erläuterung des Systems hinzugefügt werden.
[7]Zuständige Person an der Entsendeeinrichtung: Eine wissenschaftliche Mitarbeiterin/ein wissenschaftlicher Mitarbeiter, die/der berechtigt ist, die Lernvereinbarung zu genehmigen, sie im Bedarfsfall außerplanmäßig zu ergänzen sowie die vollständige Anerkennung eines solchen Programms im Namen der verantwortlichen akademischen Körperschaft zu garantieren. Der Name und die E-Mail Adresse der zuständigen Person müssen nur dann angegeben werden, wenn sie sich von der am Anfang des Dokuments genannten Kontaktperson unterscheiden.
[8]Zuständige Person an der Gasteinrichtung: Der Name und die E-Mail Adresse der zuständigen Person müssen nur dann angegeben werden, wenn sie sich von der am Anfang des Dokuments genannten Kontaktperson unterscheiden.
[9]Gründe für außerplanmäßige Änderungen am Studienprogramm im Ausland (wählen Sie eine Nummer aus der unten stehenden Liste):
Gründe für das Entfernen einer Komponente
Gründe für das Hinzufügen einer Komponente
1) Zuvor ausgewählte Ausbildungskomponente ist an der Gasthochschule nicht verfügbar
5) Ersatz für eine entfernte Komponente
2) Komponente wird in einer anderen Sprache als zuvor im Vorlesungsverzeichnis angegebenen angeboten