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Die dialektalen Unterschiede in der Sprache, besonders in der Aussprache, waren stark ausgeprägt.

Thema: Die deutsche Aussprachenorm.

Die Sprache ist eine soziale Erscheinung, sie dient der Gesellschaft und muss deshalb die Verständigung in der Gesellschaft ermöglichen. Der Mensch muss sich bestimmten Normen anpassen, wenn er verstanden werden will.

Die Sprachnorm ist eine Gebrauchsnorm und zugleich die Vorschrift, die den Sprachgebrauch regelt. Der Sprachgebrauch wird durch die Situation bedingt und geregelt, so ist, z.B. die Aussprache in der offiziellen Rede und in der Umgangssprache verschieden normiert.

Die mündliche Anwendung der Sprache ist mit der Aussprache verbunden, mit einer bestimmten Aussprachenorm. Diese Aussprachenorm bildet sich im Laufe der historischen Entwicklung der Sprache. Sie ist eine Erscheinungsform der sprachlichen Norm und wird durch langen Sprachgebrauch geregelt, so dass sie zur Norm der Aussprache (der orthoepischen Norm) eines bestimmten Zeitabschnitts wird.

Der Begriff Orthoepie stammt aus dem Griechischen (orthos – richtig, epos –die Rede) und dient als Bezeichnung der sprachwissenschaftlichen Teildisziplin; die aus der Vielzahl der im sprachlichen Verkehr vorkommenden Aussprachevarianten diejenigen ermittelt, die für die Literatursprache als vorbildlich gelten.

Die orthoepische Norm des Deutschen wird durch folgende wesentliche Züge charakterisiert:

-Die Aussprachenorm ist eine Gebrauchsnorm, die der Sprechwirklichkeit nahe kommt;

-Sie ist schriftnah, d.h., sie wird durch das Schriftbild bestimmt;

-Sie ist überregional, d.h., sie enthält keine typisch landschaftlichen Ausspracheformen;

-Sie ist einheitlich. Varianten werden fast ausgeschaltet;

-Sie ist deutlich.

Die Herausbildung der deutschen Sprachnorm und die deutsche Ausspracheregelung sind im Zusammenhang mit der politischen, ökonomischen und kulturellen Entwicklung des Landes zu betrachten.

Die Grundlage der Aussprachenorm der meisten Nationalsprachen bildete bis zum 20. Jh. die Aussprache der Hauptstadt des Landes. So galt die Moskauer Aussprache z.B. als Aussprachenorm für die russische Sprache, die Londoner Aussprache als Norm für die englische Sprache usw.

Aber Deutschland hatte bis zum Ende des 19. Jahrhunderts kein politisches, ökonomisches und kulturelles Zentrum und war in mehr als 360 Länder und Fürstentümer zersplittert, wobei jedes Land bzw. Fürstentum seine eigene Hauptstadt hatte. Es gab also keine einheitliche deutsche Nationalsprache, jedes Land sprach seine eigene Mundart.

Die dialektalen Unterschiede in der Sprache, besonders in der Aussprache, waren stark ausgeprägt.

Der Prozess der Regelung der Aussprache in Deutschland ging ebenso wie der Prozess der Herausbildung der Nationalsprache einen komplizierten Weg. Bei der Entwicklung der deutschen Nationalsprache sind zwei Prozesse zu beobachten: die Schaffung einer einheitlichen deutschen Sprache und die Regelung der lautlichen Seite dieser Sprache, d.h., der Aussprache.



Vom 15. bis zum 18. Jh. spielte Obersachsen (Ostmitteldeutschland) unter den deutschen Ländern in politischer, ökonomischer und kultureller Hinsicht die führende Rolle. Hier in dem hochdeutschen Sprachgebiet («hochdeutsch» bedeutet «gebirgig, Hochland») bildete sich die einheitliche Sprachnorm (vor allem ist die Schriftsprache, die sogenannte Literatursprache gemeint) heraus.

Einen bedeutenden Beitrag zur Herausbildung der hochdeutschen Schriftsprache leistete der Reformator Martin Luther, der die Bibel aus dem Lateinischen ins Deutsche übersetzte. Sein Name wird immer mir der Herausbildung der deutschen einheitlichen Sprache verbunden.

Die einheitliche hochdeutsche Sprachnorm verbreitete sich in ostmitteldeutschen Städten und erhob sich somit über die Mundarten. Unter «Hochdeutsch» verstand man dabei das «Musterdeutsch». Das war keine gesprochene, sondern geschriebene Sprache.

Aber die neue Sprachnorm bekam in verschiedenen Gegenden bestimmte dialektale Färbungen, obwohl die Schrift fast überall bereits gleich war: Es wurden immer noch die einzelnen Mundarten gesprochen. Zu einer einheitlichen geregelten Aussprache der früher entstandenen Sprachnorm kommt man in Deutschland erst am Ende des 19. Jahrhunderts.

In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts verlor Sachsen seine führende politische Rolle in Deutschland. Zur Zeit der Ausspracheregelung im 19. Jh. gewann Norddeutschland an politischer und ökonomischer Bedeutung. Die Aussprache des Niederdeutschen, das nach dem Bodenrelief des norddeutschen Tieflands genannt wurde, war «reiner» und hatte mehr lautliche Vorteile. So bildete die Aussprache des Norddeutschen die Grundlage für die Aussprachenorm. Die deutsche Literatursprache ist also der Form nach hochdeutsch (ostmitteldeutsch sind Lexik und Grammatik), der Aussprache nach niederdeutsch-norddeutsch.

Eine systemhafte Regelung der deutschen Aussprache bedurfte gründlicher Forschungen der Sprachwissenschaft. Im 19.Jh. wandten sich die Linguisten der lebendigen Sprache zu. Die Phonetiker beschrieben die Artikulation der deutschen Sprachlaute, wobei sie die Transkriptionszeichen verwendeten.

Die erste offizielle Regelung der deutschen Aussprache war vor allem für die Bühne vorgesehen und wurde deshalb «deutsche Bühnensprache» genannt. Unter diesem Titel erschienen die Ergebnisse der ersten Regelung im Buch des Professors Theodor Siebs. Das Buch trägt seit 1922 den Titel «Bühnenaussprache. Hochsprache». Und schon später erschienen verschiedene Wörterbücher der deutschen Aussprache.

Das Schriftbild des Deutschen widerspiegelt nur ein relativ ungenaues Bild der Laute. Jedoch kann man anhand der Rechtschreibung die wesentlichsten Regeln für das Sprechen ableiten. Die Aussprache von Vokalen und Konsonanten ist mit der Position im Wort oder in der Wortgruppe und mit dem Akzent verbunden:

-In erster Linie ist hier die Sprechsilbe zu berücksichtigen, von deren Art (offen oder geschlossen) Qualität und Quantität des Vokals abhängen.

-Der Absatz der Vokale (die Art der Verbindung zum nächsten Laut) ist absolut stark bei den kurzen Vokalen, relativ stark bei den langen Vokalen.

-Der Gebrauch des Neueinsatzes im Silbenanlaut ist zu beachten.

-Die Reduktion des Schwa-Lautes [ə] in den Endsilben –en, -em, el findet im Großen Wörterbuch der deutschen Aussprache ihren Ausdruck, wo zwei mögliche phonetische Varianten gegeben, z.B. halten [haltən], oder [haltn]. Nach Sonoren aber nur: kommen [kɔmən].

-Die Wechselbeziehungen zwischen Akzent, Silbe, Vokalqualität und Vokalquantität veranschaulichen folgende Beispiele: Dekan [de‘ka:n] – Dekanat [deka‘na:t, Poet [po‘e:t] -Poesie [poe‘zi:].

-Bei Doppelschreibung von Konsonanten in nicht zusammengesetzten Wörtern wird nur ein Konsonant gesprochen.

-Die Position des Konsonanten im Wort oder in der Wortgruppe und die Akzentstärke bestimmen den Grad der Behauchung der stimmlosen Verschlusslaute [p, t, k], z.B. Ton (starke Behauchung), Rente (schwache Behauchung), Stil (keine Behauchung).

-Im Wort- und Silbenanlaut werden keine stimmhaften Konsonanten gesprochen, z.B. Haus [s], aber Hauses [-zes].

-Die Entstimmlichung der stimmhaften Konsonanten nach einer Sprechpause sowie nach und vor stimmlosen Konsonanten wird als normgerecht erklärt, z.B. Abbild [apbilt].

-Die moderne Norm erkennt drei Realisierungsformen des r-Lautes an: das in der Standardaussprache dominierende Reibe –[€], das Zäpfchen –[R] und das seltener zu verwendende Zungenspitzen – [r].

 

 


Date: 2016-03-03; view: 2004


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