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Hohe Risiken der PrekaritätAtypische Beschäftigung – die neue Normalität?
Als atypisch bezeichnet man Arbeitsverhältnisse, die nicht die Kriterien des sogenannten Normalarbeitsverhältnisses erfüllen. Zu dessen Eigenschaften gehören: unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Einkommen, vollständige soziale Absicherung, Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis. Bei Leiharbeit fallen letztere auseinander. Leiharbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen ab, erbringen die Arbeitsleistung aber bei einem Entleiher. Bei dem liegt auch die Weisungsbefugnis. In negativer Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis sind neben der Leiharbeit auch befristete Beschäftigung, Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung, also Mini- und Midijobs mit Einkommen bis 400 beziehungsweise 800 Euro, als atypisch zu bezeichnen. Solche atypischen Beschäftigungsverhältnisse gewinnen an Bedeutung. Anfang der 1990er-Jahre lag ihr Anteil an allen abhängig Beschäftigten noch bei 20 Prozent, 2007 bei gut 37 Prozent. Was ist das Besondere an diesen Arbeitsverhältnissen? Hohe Risiken der Prekarität
Die Prekaritätsrisiken würden weniger ins Gewicht fallen, wenn Beschäftigte nur vorübergehend in diesen Formen tätig wären. Das war die Erwartung bei der Verabschiedung der Hartz-Gesetze 2003/05, die die rechtlichen Rahmenbedingungen von Leiharbeit, Befristungen und geringfügiger Beschäftigung deregulierten. Atypische Beschäftigung sollte als eine Art Sprungbrett aus Arbeitslosigkeit in Normalarbeitsverhältnisse dienen. Diese Erwartung hat sich nur bedingt erfüllt. Bei einem Arbeitsplatzwechsel haben atypisch Beschäftigte deutlich größere Schwierigkeiten, in ein Normalarbeitsverhältnis zu wechseln als andere. Je länger Beschäftigte in unsicheren und häufig schlecht entlohnten Beschäftigungsverhältnissen verbleiben, desto größer sind die Risiken der Altersarmut. Date: 2016-03-03; view: 1250
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