1. Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler (1-3 Monate) - für wissenschaftliche Mitarbeiter aller Fachrichtungen (in der Regel mit wissenschaftlichem Grad), die an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen tätig sind.
2. Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten(1-3 Monate) - für ehemalige Jahresstipendiaten des DAAD sowie ehemalige Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in der DDR studiert haben.
3. Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftleraller Fachrichtungen (bis 10 Monate) - zur Durchführung eines Forschungs- oder Fortbildungsvorhabens an einer deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung
4. Studienstipendien für Graduiertealler wissenschaftlichen Fächer(10-24 Monate) - zur Durchführung eines Aufbau- oder Masterstudiums an einer deutschen Hochschule. Das Studium darf nicht länger als 6 Jahre zurückliegen.
5. Stipendien für Künstler und Architekten (Bildende Kunst, Design, Film, Musik und Architektur):
à) Studienstipendien (10 Monate) – nach Studienabschluss zur Vertiefung bzw. Weiterqualifizierung.
b) Arbeitsaufenthalte für Hochschullehrer (1-3 Monate)
6. ERP-Studienstipendien für Graduierte der Wirtschaftswissenschaften (10-24 Monate) – für ausländische Graduierte im Bereich Wirtschaft mit dem Ziel, an deutschen Hochschulen ein Aufbau- oder Masterstudium durchzuführen und in Deutschland einen Masterabschluss zu erwerben.
7. Europa-Universität Viadrina (10 Monate) - für Graduierte mit den Fächern Wirtschaft, Recht oder Kulturwissenschaften zur Teilnahme an einem Masterstudiengang.
8. Journalisten International (3 Monate) – für Journalisten zu einem dreimonatigen Studium am Journaisten-Kolleg der Freien Universität Berlin.
9. Hochschulsommerkursstipendien(3-4 Wochen) - für Studenten mit sehr guten Studienergebnissen und guten Deutschkenntnissen.
10. Gruppenreisen von Studierenden nach Deutschland: Studienreisen(bis 2 Wochen) unter Leitung eines Hochschullehrers.
11.Gruppenreisen von Studierenden nach Deutschland: Studienpraktika(bis 2 Wochen) unter Leitung eines Hochschullehrers zum Besuch einer bestimmten deutschen Hochschule, die den Antrag stellt.
Übersicht über die Bewerbungsfristen[2]:
Programm
Fristen
Laufzeit
Forschungsaufenthalte für Hochschullehrer und Wissenschaftler
01.09. – 15.11.
Jährlich bis zu 3 Monaten.
DerAufenthalt muss im Zeitraum Mai bis einschließlich Januar des Folgejahres absolviert werden.
Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten
01.09. – 15.11.
Jährlich bis zu 3 Monaten.
DerAufenthalt muss im Zeitraum Mai bis einschließlich Januar des Folgejahres absolviert werden.
Forschungsstipendien
01.09. – 20.11.
jährlich 1–10 Monate
Studienstipendien für Graduierte
01.09. – 10.11.*
jährlich vom 01.10. bis 31.07. des Folgejahres
Stipendien für Künstler und Architekten
1) Studienstipendien
2) Arbeitsaufenthalte
1)01.09.–10.11.*
(01.11. für Architekten)
2) 01.09.–15.11.
1) jährlich vom 01.10. bis 31.07. des Folgejahres
2) 1–3 Monate
ERP-Studienstipendien für Graduierte der Wirtschaftswissenschaften
01.09. – 10.11.*
jährlich vom 01.10. bis 31.07. des Folgejahres
Europa-Universität Viadrina
01.02. – 31.03.*
jährlich vom 01.10. bis 31.07. des Folgejahres
Journalisten International
01.09. – 20.10.*
3 Monate. Bewerbung über das DAAD Büro Moskau.
Hochschulsommerkurse (HSK)
01.09. – 20.11.*
jährlich 3–4 Wochen während der Sommerferien
Gruppenreisen für Studierende „Studienreisen“ und „Studienpraktika“