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Höhe des Schadenersatzes

(1) Die Höhe des Schadenersatzes richtet sich nach der jeweiligen Vertragsleistung oder Rahmenhandlung und deren Zustandekommen. Der Schadenersatz ist für jede einzelne, beteiligte Person fällig:

 

Position Sache / Tatbestand Je Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe (Agent) Je Kaufmann (Prinzipal)
Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt 25 oz Gold pauschal 50 oz Gold pauschal
Androhung von Zwangsmaßnahmen. 30 oz Gold pauschal 100 oz Gold pauschal
Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift. 30 oz Gold pauschal 100 oz Gold pauschal
Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnde Personen. 30 oz Gold pauschal 100 oz Gold pauschal
Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht. 30 oz Gold pauschal 100 oz Gold pauschal
Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und inhaltlich falscher Zustellungen 25 oz Gold pauschal 50 oz Gold pauschal
Unwirksame „Inlands-Zustellung“. 30 oz Gold pauschal 100 oz Gold pauschal
Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden. 25 oz Gold pauschal 100 oz Gold pauschal
Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung 50 oz Gold pauschal 500 oz Gold pauschal
Unfreiwillige Dienstbarkeit. 75 oz Gold pauschal 750 oz Gold pauschal
Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden. 100 oz Gold pauschal 1.500 oz Gold pauschal
Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen. 100 oz Gold pauschal 1.500 oz Gold pauschal
Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel. 50 oz Gold mindestens 200 oz Gold mindestens
Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung. 100 oz Gold pauschal 2 oz Gold pauschal
Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen 100 oz Gold pauschal 2 oz Gold mindestens
Personenstandfälschung. 100 oz Gold pauschal 2 oz Gold pauschal
Diskriminierung oder Rassismus 100 oz Gold pauschal 2 oz Gold pauschal
Politische Verfolgung 100 oz Gold pauschal 2 oz Gold pauschal
Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG). Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 50 oz Gold Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 250 oz Gold
Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber. 75 oz Gold pauschal 500 oz Gold pauschal
Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze. 250 oz Gold pauschal 1 oz Gold pauschal
Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden. 250 oz Gold pauschal 3 oz Gold pauschal
Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze. 250 oz Gold pauschal 3 oz Gold pauschal
Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, Vermögensauskunft etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson legitimiert zu haben. 100 oz Gold pauschal 5 oz Gold pauschal
Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers 150 oz Gold mindestens 10 oz Gold mindestens
Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.). 50 oz Gold mindestens 200 oz Gold mindestens
Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers 100 oz Gold pauschal, zzgl. Schadensersatz 500 oz Gold pauschal, zzgl. Schadensersatz
Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei. 100 oz Gold pauschal, zzgl. Schadensersatz 500 oz Gold pauschal, zzgl. Schadensersatz
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung. 50 oz Gold pauschal 100 oz Gold pauschal
Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite und freie Zustimmung. 50 oz Gold pauschal 100 oz Gold pauschal
Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung. 50 oz Gold pauschal 100 oz Gold pauschal
Eindringen auf das vom Herausgebe bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung. 50 oz Gold pauschal 5 oz Gold pauschal
Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite und freie Zustimmung 150 oz Gold pauschal 5 oz Gold pauschal
Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung 250 oz Gold pauschal 5 oz Gold pauschal
Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. - Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber 75 oz Gold 1 oz Gold
Verhaftung 250 oz Gold pauschal 5 oz Gold pauschal
Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug 5 oz Gold pro Stunde 75 oz Gold pro Stunde
Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen 250 oz Gold pauschal 5 oz Gold pauschal
Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu 2.500 oz Gold pauschal 10 oz Gold pauschal
Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen und/oder adoptierten Kinder. 1 oz Gold pauschal pro Kind 10 oz Gold pauschal pro Kind
Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder. 5 oz Gold pauschal pro Kind 20 oz Gold pauschal pro Kind

(2) Angefangene Arbeitsstunden des Leistenden sind zusätzlich mit 200 Euro zu vergüten, angefangene Arbeitsstunden von Anwälten oder Rechtskonsulenten
mit 350 Euro.



 

(3) Sofern geltendes Recht einen höheren Schadenersatz vorsieht oder zulässt, tritt diese Regelung automatisch in Kraft.

 

(4) Im Falle einer wie auch immer gearteten Abwertung der Eurowährung beziehen sich die Summen nach Abs. 2 auf nicht weniger als die Kaufkraft am 01.01. des Jahres, in dem der Vertrag in Kraft getreten ist.


Date: 2015-12-24; view: 717


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