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Weiter benannt als BeauftragterWeiter benannt als Auftraggeber und
HV-Baßler & AlBa Gold und Luxusvertrieb
Tölzer Straße 26
Phone: +49 (0)8041-7936090 weiter benannt als Beauftragter Vertragsgegenstand
Herr Oliver Baßler stellt seine Bankverbindung in Österreich sowie die seiner Stiftung in Bad Tölz (Jack-Help-Stiftung) und seiner Einzelfirma / en (HV-Baßler & AlBa Gold du Luxusvertrieb) in Deutschland für den Geldeingang aus Vermittlungsgeschäften in Kooperation mit den Auftraggebern zur Verfügung. In den Box Daten der Auftraggeber wird die Firma des Beauftragten als Bankverbindung benannt und diese Vereinbarung kommt zum tragen. Box Date = Provisionsvereinbarung / FEE Herr Oliver Baßler verpflichtet sich bei seiner Bank in Österreich für die Auftraggeber Unterkonten bezüglich der Trennung einzurichten.
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1. Der Beauftragte hat die Funktion eines Treuhänders und vereinnahmt die Gelder im eigenen Namen für die Auftraggeber. Es werden Investment Geschäfte getätigt in Höhe von 79% der Gesamtsumme. 20% werden als Commission an folgende Partner verteilt: a, b,
2. Die Auftraggeber garantieren, dass die treuhänderisch vereinnahmten Gelder seinerseits nicht krimineller Herkunft sind und daß die Einnahmen bzw. Geldflüsse gegenüber den Steuerbehörden ordnungsgemäß deklariert werden
3. Der Beauftragte handelt ausschliesslich nach den Weisungen und Richtlinien der Auftraggeber, die schriftlich zu erfolgen haben. Weisungen der Auftraggeber sind für den Beauftragten verbindlich, soweit sie nicht gegen die Rechtsordnung oder die guten Sitten verstossen.
Der Beauftragte stellt für die Geschäfte der Auftraggeber auch seine Deutsche Stiftung (Name Sitz) zur Verfügung:
Registriernummer: DE83/290/740/615 / Einzelfirma
Daten: Treuhänder Oliver Baßler HV- Baßler, Tölzer Straße 26 / 83677 Greiling
über die ebenfalls diverse Geschäfte abgewickelt werden können. Hierzu bedarf es ebenfalls der ausdrücklichen schriftlichen Weisung der Auftraggeber. Des weiter stellt der Beauftragte in seiner Eigenschaft als Treuhänder sein Bankkonto in Österreich zur Verfügung und verpflichtet sich Unterkonten für die Auftraggeber einzurichten bezüglich Trennung: Konto 43869
Konto – Name Oliver Baßler
IBAN - AT 71 36218 00000043869
BIC - RZTIAT22218
Bank Name - Raiffeisenbank Eben-Pertisau reg.Gen.m.b.H
Bank Adresse - A-6212 Maurach am Achensee 86a
Bank Officer - Walter Partl ,
Bank – Telefon & Fax +43 5243/5286-69413 FAX: 69490 für die Geschäfte der Auftraggeber zur Verfügung.
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4. Der Beauftragte handelt unter Punkt 3 mit seiner Firma :
Name des Allein Zeichnungsberechtigung der Einzelfirma: Oliver Baßler Passport des Firmeninhabers 8922991471 Ausgestellt am 23.01.2003 Ablauf am 22. 01.2013 Firmen Registriernummer EINZELFIRMA Steuer ID N° DE83/290/740/615 Geschäftsfeld der Firma: Vermittlungen jeder Art insbesondere, Bankinstrumente, MTNs-BGs-OMAS-NKD-OKD etc. Gold und Diamanten sowie weitere Luxusgüter & Artikel.
Adresse HV- Baßler & AlBa Gold und Luxusvertrieb Tölzer Straße 26 / 83677 Greilig
Telefon +49 (0)8041-7936090 Telefax +49 (0)3212-3094966
Email Adresse o.bassler@alba-gold-luxus.com
Webseite www.hv-bassler.de www.alba-gold-luxus.com
5. Für den Fall, das der Beauftragte als Folge seiner Tätigkeit gegenüber Dritten schadenersatzpflichtig werden sollte, verpflichtet sich die Auftraggeber solidarisch und unwiderruflich, den Beauftragten schadlos zu halten, das heisst für alle irgendwie getretenen Schäden aufzukommen, sofern ein Verschulden der Beauftragten vorliegt. Der Beauftragte haftet den Auftraggeber gegenüber nur im Falle von grober Fahrlässigkeit.
6. Der Beauftragte erhält für die Übernahme des Mandates und den damit verbundenen Pflichten und Verantwortlichkeiten ein festes Honorar, pro Geldeingang am Konto aus Punkt 3 in Höhe von 1% wenn der Geldeingang 10 Millionen ˆ Euro übersteigt dann 1,5% vom Wert des Treugutes einmalig. Mit dem Eingang des Treugutes auf dem aus Punkt 3 festgelegten Bankkonto, des Beauftragten wird dieses Inkassohonorarentsprechend entweder mit 1,5% oder mit 1% fällig.
Der Zeitaufwand des Beauftragten ist somit auch vergütet.
Ein weiterer Vergütungsanspruch oder Ersatz auf Aufwendungen besteht nicht.
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Allfällige Bankspesen werden anteilig von Auftraggeber wie Beauftragten bezahlt, jeder für sein Konto. Der Beauftragte ist berechtigt, sein Honorar aus dem Treugut bezahlt zu machen. Das Konto, Depot aus Punkt 3 wird nach Geldeingang jeweils vom Beauftragten in verpflichtender Weise belastet beziehungsweise werden auf Unterkonten bei selbiger Bank den Auftraggebern ihre Anteile abzüglich 1,5% oder 1% sofort nach Weisung überwiesen, bzw. übertragen.
Der Beauftragte unterrichtet den Banker über diverse Höhen der Geldeingänge, der Auftraggeber stellt dem Beauftragte für die Bank die Dokumentationen zur Verfügung.
7. Für den Fall des Ablebens der Auftraggeber wird der Beauftragte sein Mandat im Sinne des Willensvollstreckers weiterführen. Sollte der Beauftragte ausfallen, wird er durch eine noch zu benennende Vertrauensperson ersetz.
8. Auf das vorliegende Rechtverhältnis findet je nachdem, in welchem Land die treuhänderisch zu vereinnahmenden Gelder eingehen, entweder Deutsches & Österreichisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand wird München vereinbart. Der Beauftragte wurde darauf hingewiesen das im Falle einer Unterschlagung des Treugutes, ein schweres Betrugsdelikt vorliegen würde! Die Auftraggeber wurden informiert, dass im Falle eines Zuwiderhandels ebenso ein Betrugsdelikt vorliegt.
Der Beauftragte ist auf Grund der Stiftungsform unter Punkt 3 Treuhänder und bezeugt diese Tätigkeit unter Eid als ordentlicher Kaufmann. In der Stiftung ist der Beauftragte sowie in der Firma Punkt 4 und der Bank Punkt 3 alleiniger Verantwortlicher sowie Zeichnungsberechtigter und handelt daher als Einzelperson in dieser Verantwortung ausgeschlossen GmbH, AG und derartige Firmenformen für den Beauftragten bindend an den Vertrag. In den Box Daten der Auftraggeber wird die Firma des Beauftragten als Bankverbindung benannt und diese Vereinbarung kommt zum tragen. Box Daten = Kontaktdaten- Provisionsvereinbarungen der Auftraggeber!
9. Dieser Vertrag erfolgt in zweifacher Ausfertigung, wobei für jede Partei ein ein Exemplar ausgehändigt wird.
10. Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Form.
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Greiling / Bezirk Bad Tölz, den 03.August 2012
Auftraggeber
Beauftragter
Herr Oliver Baßler
Date: 2015-12-24; view: 1520
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