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DAS WIRTSCHAFTSSYSTEM: SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT

DIE SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT

 

In der Bundesrepublik Deutschland hat man sich im Anschluss an die Währungsreform (20. Juni 1948) entschlossen, die Soziale Marktwirtschaft einzuführen. Vor allem sollte dieses Modell die Mängel der absolut Freien Marktwirtschaft beseitigen. Die Schöpfer der sozialen Marktwirtschaft wollten nicht nur den ökonomischen Kräften in dieser Ordnung freien Spielraum lassen, sondern auch sozialpolitische Ziele erreichen. Sinn der sozialen Marktwirtschaft ist es, das Prinzip der Freiheit auf dem Markte mit dem des sozialen Ausgleichs zu verbinden.

Die soziale Marktwirtschaft, wie sie sich in der Bundesrepublik entwickelt hat, orientiert sich im großen und ganzen am Modell der freien Marktwirtschaft. Die Produktionsentscheidungen werden unabhängig von staatlichen Eingriffen von den privaten Unternehmen getroffen. Die Produktion und die Preisbildung werden durch Angebot und Nachfrage bestimmt.

Die soziale Marktwirtschaft verfolgt folgende Ziele. Die wichtigsten Ziele sind die Sicherung der Vollbeschäftigung, ein stabiles Preisniveau, eine ausgeglichene Zahlungsbilanz sowie ein stetes und langfristiges Wirtschaftswachstum unter weitgehender Ausschaltung von Konjukturschwankungen. Ein weiteres Ziel ist das Privateigentum und die Einordnung der Gruppeninteressen unter das Allgemeinwohl.

Nach diesem System wird dem Staat eine weitgehende Ordnungsfunktion eingeräumt. Er kann durch aktive Eingriffe marktwirtschaftliches Geschehen dort lenken, wo es versagt oder zu unerwünschten gesellschaftlichen und sozialen Ergebnissen führt.

 


DAS WIRTSCHAFTSSYSTEM: SOZIALE MARKTWIRTSCHAFT

Das Wirtschaftssystem eines Landes bestimmt die Beziehungen zwischen Produzenten und Konsumenten. Viele Faktoren wirken auf die konkrete Ausgestaltung dieser Verhältnisse ein. Dazu gehören natürliche Gegebenheiten wie Klima und Bodenschätze, der Stand der technologischen Entwicklung und die in einer Kultur dominierenden Werte und Einstellungen wie zum Beispiel die Haltung zur Arbeit und zum Gelderwerb. Auch der Staat beeinflusst das Wirtschaftsleben durch seine Gesetze und Rechtsvorschriften, durch Steuererhebung, Ausgabenpolitik und andere Maßnahmen.

Man unterscheidet grundsätzlich in der Theorie zwischen zwei Modellen von Wirtschaftsordnungen: der freien Marktwirtschaft und der Zentralverwaltungswirtschaft (Planwirtschaft). Der Unterschied zwischen den beiden Wirtschaftsordnungen liegt im wesentlichen darin, dass das eine die zentrale Planung mit administrativer Wirtschaftsführung durch den Staat, das andere die dezentrale Planung mit marktwirtschaftlicher Koordination durch rationale Zusammenarbeit aller wirtschaftlich tätigen Menschen und sozialen Einheiten vorsieht.

Bei der zentralen Planung mit administrativer Wirtschaftsführung durch den Staat wird alles Wirtschaften zentral durch den Plan einer Zentralstelle gelenkt: die Entscheidungen kommen „von oben“, von einer zentralen Planungsbehörde. Die Wirtschaftssubjekte (Produzenten, Handel, Verbraucher) müssen sich diesen Entscheidungen unterordnen. Wichtige Grundlagen dieser Wirtschaftsordnung sind zentrale Planung mit administrativer Wirtschaftsführung gesellschaftliches Eigentum (Staatseigentum und genossenschaftliches Eigentum, Privateigentum und persönliches Eigentum), Erfüllung eines bestimmten Plans, Preisfestsetzung durch den Staat, Lohnfestsetzung durch den Staat und Verbreitung staatlicher und parteilicher Zielsetzungen.



Bei der freien Marktwirtschaft werden die Entscheidungen an der Basis getroffen. Der Staat greift nicht direkt in den Wettbewerb zwischen den Unternehmen ein. Jeder Wirtschaftende stellt eigene Wirtschaftspläne auf und führt sie eigenständig durch. Man ist aber genötigt, diese aufeinander abzustimmen, d.h. zu koordinieren. Die Koordination von Wirtschaftsplänen erfolgt über die Märkte durch den Preismechanismus. Wichtige Grundlagen dieser Wirtschaftsordnung sind das Privateigentum an den Produktionsmitteln, dezentrale Planung mit marktwirtschaftlicher Koordination, Erwirtschaftung eines Gewinns, Preisbildung auf dem Markt, Lohnfestsetzung durch die Tarifpartner, Durchsetzung von höheren Löhnen und verbesserten Arbeitsbedingengen für die Arbeitnehmer.

Für das Wirtschaftsystem in Deutschland hat sich der Begriff soziale Marktwirtschaft eingebürgert, das heißt: Der Staat garantiert freies wirtschaftliches Handeln, bemüht sich jedoch um einem sozialen Ausgleich. Für solche weiterentwickelte Variante des Marktmodells hat man sich in der BRD im Anschluss an die Währungsreform (20. Juni 1948) entschlossen. Dieses Modell sollte die Mängel der absolut Freien Marktwirtschaft beseitigen. Das Modell der sozialen Marktwirtschaft geht davon aus, dass Wettbewerb und freies Unternehmertum zwar unerlässlich sind, um die Dynamik des Wirtschaftsprozesses zu sichern, aber es fordert auch den Staat auf, die negativen Effekte dieses Wirtschaftsystems zu verhindern oder zu kompensieren. Dazu gehört in erster Linie die Wettbewerbspolitik: ihre Aufgabe ist es, für faire Wettbewerbschancen auf allen Märkten zu sorgen und nicht zuzulassen, dass marktbeherrschende Unternehmen entstehen.

Eine große Bedeutung hat die staatliche Sozialpolitik: Durch eine Vielzahl von staatlichen Programmen sollen die Ergebnisse der marktwirtschaftlichen Einkommensverteilung korrigiert werden. So erhalten in Deutschland Familien mit Kindern staatliches Kindergeld, die Bezieher niedriger Einkommen Beihilfen wie Wohngeld und Hilfen für Erziehung und Ausbildung, ein umfassendes Sozialversicherungssystem garantiert Kranken, Arbeitslosen, Rentnern und Invaliden eine Lebensunterhalt.

 


Date: 2015-12-24; view: 1361


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