Im Rahmen der Fördermaßnahmen des Goethe-Instituts für deutsche Minderheit in Kasachstan und Kirgisistan
Liebe Lehrerinnen und Lehrer!
Wir laden Sie ganz herzlich ein, im Rahmen des Projektes „Förderung der Deutschen Minderheit“ mit uns zusammenzuarbeiten. Wir schlagen Ihnen vor, kostenlose Sprachkurse in Ihren Schulen und Kindergärten an Ihren Wohnorten anzubieten. Wir fördern Lehrkräfte mit guten Deutschkenntnissen, aber auch Lehrkräfte mit dem Wunsch, eigene Deutschkenntnisse zu verbessern.
Welchen Bedingungen und Anforderungen müssen Sie entsprechen?
Ihre Deutschkenntnisse sollten Sie auf dem Niveau B1 bzw. B2 nachweisen können.
Sprachkurse können sowohl für Erwachsene ab 18 Jahren als auch für Kinder (7-12 J.) und Jugendliche (12-15 o. 15-17 J.) unterstützt werden. Neu ist, dass wir auch Frühes Fremdsprachenlernen im Kindergarten mit speziellem Material des Goethe-Instituts unterstützen wollen. Die Teilnehmeranzahl soll zwischen 10-16 Personen bei Jugendlichen und Erwachsenen liegen. Für Kinderkurse zwischen 8 - 10 Personen. Eine Hauptbedingung ist es, die Angehörigen der deutschen Minderheit einzubeziehen: mindestens 40% der Kursteilnehmer in einer Gruppe sollen ethnische Deutsche sein.
Die Sprachkurse dürfen nur an den Orten angeboten werden, wo es kein Sprachkursangebot von der Assoziation der ethnischen Deutschen in Kasachstan (Wiedergeburt) bzw. Sprachlernzentren (SLZ) – Partnern des Goethe Institutes gibt.
Welche Vorteile haben Sie?
Ihre Lehrtätigkeit wirdhonoriert. Pro Semester werden 40 Unterrichtseinheiten je 45 Minuten angeboten. Es besteht die Möglichkeit sich nicht nur auf einen Kurs zu beschränken, sondern mehrere Kurse pro Semester zu machen.
Die Lehrmittel können vom Goethe-Institut zur Verfügung gestellt werden.
Sie sollten bereit sein, an mindestens zwei kostenlosen Fortbildungsmaßnahmen im betreuenden SLZ pro Jahr teilzunehmen.
Falls Sie über kein Zertifikat mit Sprachnachweis verfügen, gibt es auch das Angebot, die Prüfung B1 bzw. B2 des Goethe-Instituts kostenlos abzulegen. Die Prüfungskosten werden von GI übernommen.
Welche Unterlagen sind bereitzustellen?
Schicken Sie ihre Kursanträge inkl.
Sprachnachweis mindestens auf dem Niveau B2 bzw. Bereitschaft eine B1 –B2 –Prüfung abzulegen
eine Kursteilnehmerliste,
Unterlagen, die die Angehörigkeit zu den ethnischen Deutschen nachweisen (ausgefülltes und unterzeichnetes Fragebogen)
Wo und wann kann man den Antrag stellen?
Wenn Sie interessiert sind, schicken Sie Ihre Kursanträge
im ersten Halbjahr bis 01.12. des Vorjahres,
im zweiten Halbjahr bis 10.06. des laufenden Jahres
direkt an die Sprachlernzentren, die nicht weit von Ihrem Wohnort sind:
Astana
Gulnara Fachrudinowa
SLZ Astana B. Momyschuly 12, Büro 307, 010005 Astana