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Biologische Vielfalt

Trotz der kleinen Fläche bietet die Schweiz eine bemerkens­werte biologische Vielfalt: Die Flora und Fauna umfasst etwa 50000 Arten. 1994 hat die Schweiz die UN-Konvention zur Er­haltung der biologischen Vielfalt unterzeichnet.

Zahlreiche Regionen wurden bisher aufgrund ihrer ausser- gewöhnlichen ökologischen Vielfalt oder Einzigartigkeit unter Naturschutz gestellt. Der Schweizerische Nationalpark wurde 1914 im Kanton Graubünden gegründet und 1979 in die Liste der UNESCO Biosphärenreservate aufgenommen, ebenso wie die Region Entlebuch 2001. Die Schutzgebiete in der Schweiz umfassen mittlerweile zehn regionale Naturparks.

 

Wald

Das erste Bundesgesetz zum Schutz der Wälder erliess die Re­gierung 1876. Bis heute spielt die Pflege und Bewirtschaftung der Waldgebiete eine wichtige Rolle. Wälder bedecken unge­fähr 30% der Fläche der Schweiz. In einem gebirgsreichen Land leisten Wälder einen wesentlichen Beitrag zum Schutz vor Erosion, indem sie die Böden stabilisieren und gleichzeitig als Prävention gegen Erdrutsche und Lawinen dienen.

 

Wasser

Der Schutz der Gewässer und Grundwasservorkommen ist eine Daueraufgabe und seit 1970 in der Schweizer Verfassung verankert. Die Schweiz ist für ihre hohe Wasserqualität bekannt: Das Leitungswasser weist nahezu die gleiche Qualität wie Mineralwasser auf. Dank guten Abwasserreinigungstech­niken kann man in allen Schweizer Seen und Flüssen beden­kenlos baden. Der landesweite Wasserverbrauch beläuft sich heutzutage auf rund 400 Liter pro Tag und Kopf, aufgeteilt auf Haushalt, Industrie und Gewerbebetriebe.

Energiepolitik

Die Hauptanliegen der schweizerischen Energiepolitik sind, einerseits die erneuerbaren Energien zu fördern und anderer­seits den Energieverbrauch zu senken. Die Schweiz besitzt mit Ausnahme von Wasser und Brennholz kaum klassische Ener­giereserven. Deshalb müssen 80% der benötigten Energie aus den Nachbarländern importiert werden.

Der Energiekonsum der Schweiz wird aus verschiedenen Quel­len gespiesen und gewichtet sich wie folgt: Die Hälfte der be­nötigten Energie wir durch Erdölprodukte gedeckt, ein Fünftel wird in Atomkraftwerken produziert, durch Wasserkraft und Erdgas wird je ein Zehntel der verbrauchten Energie gewon­nen. Vom Gesamtenergiebedarf kann die Schweiz etwas mehr als 15% in Form von erneuerbaren Energien abdecken.

Im Rahmen des C02 Gesetzes, welches 2000 vom Parlament verabschiedet wurde, ist vorgesehen, dass die C02 Emission bis ins Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 um 20% reduziert wird. Im Zuge der Bilateralen Abkommen II mit der Europäischen Union wurde die Schweiz 2006 zu einem Vollmitglied der eu­ropäischen Umweltagentur (EUA). Damit ist sie in europaweite Studien integriert, kann Umweltschutzmassnahmen auf euro­päischer Ebene mitentwickeln und ihre eigenen Tätigkeiten mit denjenigen der Nachbarstaaten abstimmen.



 

Abfallverwertung

Die Schweizerinnen und Schweizer legen grossen Wert auf die Verwertung und das Recycling ihrer Abfälle: Alle Haushalte zahlen eine Entsorgungsgebühr, proportional zur Menge der produzierten Abfälle.

 

 

Insgesamt ist fast die Hälfte der Abfälle wieder verwertbar, die andere Hälfte wird in Kehrichtanlagen verbrannt.

www.bfe.admin.ch

www.bafu.admin.ch

 

Politik

 

Entscheidungsfreiheit und Selbstbestimmung haben in der Schweiz einen hohen Stellenwert, das äussert sich in Form von Föderalismus und direkter Demokratie. Das politische System geht auf die Gründung der modernen Schweiz mit dem Inkraft­treten der Bundesverfassung im Jahr 1848 zurück. Hauptstadt ist Bern.

 

Föderalismus

Die offizielle Bezeichnung für den Schweizer Bundesstaat lau­tet Schweizerische Eidgenossenschaft (ConfoederatioHelve­tica - CH). Die Organisation des Bundesstaats beruht auf drei politischen Ebenen:

- Bundesstaat

- 26 Kantone (20 Kantone und 6 Halbkantone)

- rund 2600 Gemeinden

Die Kantone wie die Gemeinden üben weitgehende Autono­mie aus. Jeder Kanton hat eine eigene Verfassung, eigene Gesetze, ein eigenes Parlament sowie eigene Gerichte. Diese dezentrale Organisation und das konsequente Bestreben, die Staatsaufgaben möglichst auf unterster Stufe zu lösen - das so genannte Subsidiaritätsprinzip - gründen in den Anfängen des Bundesstaates.

 

Direkte Demokratie

Die schweizerische Demokratie ist eine Kombination aus föderalem Staatsaufbau und Volksrechten, die das Volk zur obersten politischen Instanz machen (Souverän). Alle Schwei­zer Staatsangehörigen ab 18 Jahren haben das Stimm- und Wahlrecht. Auf nationaler Ebene stimmt die Schweizer Be­völkerung drei- bis viermal pro Jahr zu rund zwanzig Themen ab. Die Volksrechte werden mit drei Instrumenten umge­setzt:

- Volksinitiative: Stimmberechtigte können damit eine Ände­rung oder Ergänzung der Verfassung beantragen. Kommen innerhalb von 18 Monaten 100000 gültige Unterschriften zu­sammen, wird das Volk über die Initiative abstimmen.

- Fakultatives Referendum: Gegen ein vom Parlament ver­abschiedetes Gesetz können Stimmberechtigte mit 50000 gesammelten Unterschriften innerhalb von 100 Tagen eine Volksabstimmung verlangen.

- Obligatorisches Referendum: Alle vom Parlament beschlos­senen Verfassungsänderungen kommen vors Volk. Ebenso müssen alle Beitritte zu internationalen Organisationen wie UNO oder EU vom Volk angenommen werden.

Die Stimmbeteiligung betrug in den vergangenen Jahrzehnten im Durchschnitt etwas über 40 %. Mit Abstand am häufigsten nutzt die Bevölkerung dabei die briefliche Stimmabgabe. Die Ausübung der politischen Rechte auf elektronischem Weg (E-Voting) ist derzeit in einigen Kantonen in Entwicklung.

 

 


Date: 2015-12-17; view: 676


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