Deutschland, ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union, liegt im Herzen Europas. Das Land wird im Süden von den Alpen und im Norden von Nord- und Ostsee begrenzt. Nach Westen und Osten hin gibt es keine natürliche Abgrenzung.
Die Anliegerstaaten sind im Norden Dänemark, im Osten Polen und die Tschechische Republik, im Süden Österreich und die Schweiz. Im Westen finden sich die Grenzen zu Frankreich, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden.
Deutschland verfügt über eine Fläche von 357 022,90 qkm, diese ist in 16 unterschiedlich große Bundesländer aufgeteilt.
Derzeit leben rund 82,4 Millionen Einwohner in Deutschland, ca. 7,3 Millionen der Bevölkerung sind Ausländer. Den größten Teil der ausländischen Mitbürger stellen die Türken (1,9 Millionen) dar, es folgen Jugoslawen (627 000), Italiener (616 000), Griechen (362 000) und Polen (310 000).
Im Durchschnitt leben 231 Einwohner / qkm, Nordrhein – Westfalen ist mit 530 Einwohner / qkm das dichtbesiedelste Land Deutschlands, abgesehen von den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg.
Die Länder Mecklenburg – Vorpommern (88 EW/qkm), Sachsen – Anhalt (126 EW/qkm) und Thüringen (149 EW/qkm) bleiben mit ihren Einwohnerzahlen weit unter dem bundesdeutschen Durchschnittswert. Das Ruhrgebiet bildet das größte Ballungszentrum Deutschlands, gefolgt von Berlin.
Nach der Wiedervereinigung des Landes wurde Berlin die Hauptstadt; an die Zusammenführung Ost- und Westdeutschlands erinnert auch der nationale Feiertag am 03. Oktober („Tag der Deutschen Einheit“).
Die Landessprache ist Deutsch. Seit dem Januar 2002 stellt der Euro die Landeswährung dar, die D-Mark wurde abgelöst.
Durch die Teilung Deutschlands 1945 entstanden im Osten und Westen zwei völlig unterschiedliche Wirtschaftssysteme. In der Bundesrepublik entwickelte sich die Soziale Marktwirtschaft; die DDR entschied sich aufgrund des Kommunismus für die Zentralverwaltungswirtschaft (Planwirtschaft).
Im Zuge der Wiedervereinigung kam es zu einer Umstellung in Richtung Soziale Marktwirtschaft. Die Angleichung der Wirtschaftskraft der ehemaligen DDR an die alten Bundesländer erwies sich als problematisch. Die Umstellungskrise äußerte sich auch in einem drastischen Ansteigen der Arbeitslosenzahlen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer, welche nach der Wende noch keine rückläufigen Zahlen vorweisen.
Die Politik der Bundesrepublik Deutschland ist geprägt durch eine sozialstaatliche, rechtsstaatliche, gewaltenteilende, parlamentarische und repräsentative Demokratie.
Grundgesetz
Definition „ Grundgesetz“
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Die Verfassung bestimmt die politische Grundordnung, als das „Wesen“ eines Staates, die in der Regel in einer Urkunde niedergelegt ist. Darin wird das Grundverhältnis des Staates zu seinen Bürgern geregelt, also z. B. ob und wie das Volk sich selbst regieren kann und welche Aufgaben die verschiedenen Staatsorgane wie Parlament und Regierung haben.
Wer verfasste das Grundgesetz?
Drei Jahre nach Kriegsende ermächtigten die westlichen Besatzungsmächte USA, England und Frankreich 1948 die westdeutschen Ministerpräsidenten, eine Verfassung als Grundlage für den westdeutschen Teilstaat zu schaffen. Dieser Auftrag erhielt klare staatsrechtliche Forderungen:
→ Eine demokratische Staatsform;
→ ein föderalistischer Staatsaufbau, d. h. ein Bundesstaat mit weitreichender Eigenständigkeit der Bundesländer,
→ und Grundrechte.
Am 1. Juli 1948 teilten die West-Alliierten den obersten Repräsentanten der westdeutschen Politik ihre Pläne für einen Weststaat mit. Die Vorbehalte der Deutschen waren groß, besonders die Angst vor einer endgültigen Teilung Deutschlands. Aber die Weichen waren gestellt.
Im Dezember 1947, als die fünfte Außenministerkonferenz der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs abgebrochen wurde, war offenbar, dass die Großmächte sich über die deutsche Frage nicht einigen konnten. Als Ersatz für die große Lösung eines aus den vier Besatzungszonen bestehenden deutschen Nachkriegsstaats, wie er seit der Potsdamer Konferenz vom Sommer 1945 erstrebt und verheißen war, forcierten seit Frühjahr 1948 Amerikaner und Briten die Errichtung eines Staats auf dem Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen.
In langwierigen Verhandlungen der Londoner Sechsmächtekonferenz seit dem 23. Februar 1948 wurden die Franzosen und die drei westlichen Nachbarstaaten Belgien, Niederlande und Luxemburg vom anglo-amerikanischen Konzept überzeugt. Washington und London ging es darum, die drei Westzonen in ein europäisch-atlantisches Staatensystem einzubinden.
Die Londoner Empfehlungen
Am 7. Juni 1948, zwei Wochen vor der Währungsreform in den drei Westzonen, wurden die "Londoner Empfehlungen" als Kommuniqué der Konferenz veröffentlicht. Sie enthielten die Umrisse des deutschen Weststaats, aber niemand war so recht zufrieden damit. Die Sozialdemokraten meinten, die Empfehlungen seien kaum geeignet, Deutschland bei der politischen und wirtschaftlichen Konsolidierung zu helfen. Noch unzufriedener war zunächst der erste Mann der CDU, Konrad Adenauer, der nicht nur befürchtete, durch die Ruhrkontrolle würden die Deutschen auf Dauer der Verfügung über ihre Wirtschaft und ihren Außenhandel beraubt. Adenauer hielt auch eine Verfassung, die von den alliierten Militärregierungen genehmigt werden müsse, für ein Übel, auf das man wohl mit Verweigerung reagieren müsse.
Während der amerikanische und der britische Militärgouverneur auf die Zustimmung des französischen Parlaments zu den Londoner Empfehlungen warteten, versuchten sie, in ihren beiden Besatzungszonen auf die deutschen Politiker, die Ministerpräsidenten und Parteiführer, einzuwirken und die Stimmung für die beabsichtigte Staatsgründung zu verbessern. Wenn der volle Inhalt des Londoner Konzepts erst bekannt sei, würden sich viele Bedenken als gegenstandslos erweisen, hatte Ende Juni 1948 General Robertson, der britische Militärgouverneur, erklärt. Am 1. Juli erfuhren die deutschen Länderchefs im Einzelnen, was geplant war und was sie tun sollten.
Frankfurter Dokumente
Die damaligen obersten Repräsentanten der westdeutschen Politik, neun Ministerpräsidenten und die beiden Bürgermeister der Stadtstaaten Hamburg und Bremen, waren für den 1. Juli 1948 nach Frankfurt in das Hauptquartier der Amerikaner bestellt worden. Die drei westlichen Militärgouverneure wollten den Chefs der Länder in den drei Westzonen dort offiziell mitteilen, was über die Gestalt künftiger deutscher Staatlichkeit beschlossen war.
Von einer Konferenz zwischen alliierten und deutschen Vertretern kann man eigentlich nicht sprechen, denn wesentliche Elemente einer Konferenz wie partnerschaftliche Diskussion, Austausch von Argumenten, Suche nach Kompromissen fehlten bei der Zusammenkunft. Es handelte sich um die Entgegennahme alliierter Vorstellungen, die den Charakter von Weisungen hatten, wenn man sich nicht einfach verweigern wollte.
Die deutschen Länderchefs waren, ohne Angabe des Raums und der Stunde einbestellt worden. Einzelheiten hatten sie erst nach dreitägigem Herumtelefonieren erfahren. Die Stimmung war, als man um 11.30 Uhr versammelt war, alles andere als euphorisch. Aber das Ereignis gehörte, wie man später erkannte, zu den entscheidenden Daten der Gründung der Bundesrepublik Deutschland.
Die Frankfurter Konferenz bildete den Wendepunkt vom alliierten Kriegsrecht, nach dem Deutschland regiert wurde, zur deutschen Eigenverantwortung. Die Dokumente, die den deutschen Politikern am 1. Juli 1948 überreicht wurden, enthielten in Form des Gründungsauftrags für einen deutschen Nachkriegsstaat die Chance der Selbstständigkeit nach Jahren der Besatzungsherrschaft.
Auf französisches Betreiben geschah die offizielle Übergabe der "Frankfurter Dokumente", wie der Grundriss der westdeutschen Zukunft seither heißt, in zeremonieller Form und frostiger Atmosphäre: Jeder der drei Militärgouverneure verlas in seiner Muttersprache (am Ende der Konferenz erhielten die Deutschen Übersetzungen) eines der drei Dokumente, General Lucius D. Clay das erste, das die verfassungsrechtlichen Bestimmungen enthielt, General Sir Brian Robertson das zweite über die Länderneugliederung, und General Pierre Koenig trug in scharfem Ton das dritte Dokument vor, in dem die Grundzüge eines Besatzungsstatuts fixiert waren.
Das erste der Frankfurter Dokumente ermächtigte die Ministerpräsidenten, bis zum 1. September 1948 eine Versammlung zur Ausarbeitung einer demokratischen Verfassung einzuberufen, "die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit schließlich wiederherzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt, eine angemessene Zentralinstanz schafft und die Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten enthält".
Im zweiten Dokument war die Neugliederung der deutschen Länder empfohlen. Eine Territorialreform innerhalb der westlichen Besatzungszonen war angesichts der von den Alliierten geschaffenen Gebilde, vor allem im nordwestdeutschen Raum, aber auch bei den drei südwestdeutschen Ländern (Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern, Baden), erwägenswert, aber nicht dringend.
Im dritten Dokument waren die Grundzüge eines Besatzungsstatuts skizziert. Darin wurde deutlich, wie eng der deutsche Spielraum für die Verfassung und für die künftige staatliche Existenz bemessen war. Die Militärgouverneure stellten zwar die Gewährung einiger Befugnisse der Gesetzgebung, Verwaltung und der Rechtsprechung in Aussicht; ausdrücklich ausgenommen blieben aber beispielsweise die Außenbeziehungen des zu gründenden deutschen Weststaats und die Überwachung des deutschen Außenhandels.
Entstehung des Grundgesetzes
61 Männer und vier Frauen hatten die Ministerpräsidenten der deutschen Länder in den drei westlichen Besatzungszonen im Auftrag der Westalliierten nach Bonn geschickt, um das Grundgesetz als eine – so war es ursprünglich gedacht – vorläufige Verfassung zu erarbeiten. Fünf Vertreter Berlins berieten außerdem mit – wegen des Viermächtestatuts über die Stadt aber ohne Stimmrecht. Nicht viele Deutsche interessierten sich für die Arbeit der Väter und Mütter des Grundgesetzes. Die meisten hatten andere Sorgen: Viele Familien waren zerrissen, auch noch kurz nach der Währungsreform und mitten im Wiederaufbau hatten nicht alle genug zu essen, es herrschte Wohnungsnot.
Im provisorisch umgestalteten naturhistorischen Museum König in Bonn fand am 1. September 1948 die Eröffnungsfeier statt. Für die Parlamentarier war die kritische Situation Deutschlands ein Ansporn, ihre Aufgabe besonders ernst zu nehmen: Statt der vorgesehenen drei tagten sie fast neun Monate lang. Dabei waren sie sich von Anfang an einig, dass die Grundrechte eine besondere Rolle spielen sollten. Fast alle hatten in der Zeit des Nationalsozialismus selbst erlebt, was es bedeutet, wenn der Staat die Menschenrechte missachtet. Manche waren in Konzentrationslagern interniert gewesen, einige hatten wegen ihrer politischen Haltung Berufsverbot gehabt, fast alle hatten auf irgendeine Art unter dem NS-Regime gelitten.
Den Parlamentariern war die Ideenwelt der Grundrechte vertraut. Sie kannten ihre Entwicklung seit der französischen Revolution von 1789, sie kannten die Grundrechte der Paulskirchenverfassung und die der Weimarer Republik, während der einige von ihnen selbst Abgeordnete im Reichstag gewesen waren. Manche hatten schon an den Verfassungen der Länder mitgeschrieben. Der Parlamentarische Rat hatte die Vorschläge des Verfassungskonvents von Herrenchiemsee auf dem Tisch liegen. (Am 10. August 1948 begannen auf der Chiemseeinsel die Sachverständigen mit der Beratung eines Verfassungsentwurfs. Die Beratungen dauerten bis zum 23. August. Dem Verfassungskonvent war die Aufgabe gestellt, "Richtlinien für ein Grundgesetz" zu erarbeiten, also Lösungen für die einzelnen Verfassungsprobleme zu suchen und darzustellen.)
Dass „Garantien der individuellen Rechte und Freiheiten“ Teil der Verfassung sein sollten, hatten auch die Besatzungsmächte in den Frankfurter Dokumenten verlangt. Die Stellung, die die Mitglieder des Parlamentarischen Rates den Grundrechten im Grundgesetz gaben, war trotzdem für die damalige Zeit einmalig: Es war die erste Verfassung, die die Grundrechte an erste Stelle setzte, allen voran die Würde des Menschen.
Trotz der Einigkeit der Parlamentarier in dieser Frage war vieles im Einzelnen umstritten, etwa, wie genau die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau oder wie die Stellung der Kirchen aussehen sollte. Auch dass die Todesstrafe abgeschafft würde, war in den Beratungen lange Zeit nicht klar. Anderes, was heute umstritten ist, war dagegen für die Verfassungsautoren selbstverständlich, etwa das – damals noch unbeschränkte – Asylrecht.
Warum die Bezeichnung Grundgesetz?
Die Präambel (= Einleitung) von 1949 zeigt weitreichende Ziele: „[… ] Das gesamte deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden“.
Die westdeutschen Ministerpräsidenten nannten ihre Grundordnung das „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“. Bewusst wurde nicht die Bezeichnung „Verfassung“ gewählt, da dies einer dauerhaften Struktur entspräche. Das Grundgesetz galt jedoch nur als Provisorium, da die Wiedervereinigung mit der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone und späteren Deutschen Demokratischen Republik, und damit die Einheit Deutschlands angestrebt wurde.
Am 23. Mai 1949 unterzeichnete der Präsident des Parlamentarischen Rates, Konrad Adenauer, das von den Westalliierten genehmigte Grundgesetz.
Am 3. Oktober 1990 trat der Vereinigungsvertrag zwischen den beiden Deutschen Staaten in Kraft; die Bezeichnung „Grundgesetz“ blieb erhalten, da es keine wesentlichen Veränderungen gab.
Die neugefasste Präambel enthält folgenden Wortlaut: „[… ] Damit gilt das Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk“.