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Weitere Reformen der sozialen Sicherung

Sozialsystem in Deutschland

Der damalige Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard etablierte die Soziale Marktwirtschaft in Deutschland. In den späten 1950er-Jahren hatte er vor Augen das Ziel: Wohlstand für alle und soziale Gerechtigkeit.

Ein umfassendes System aus Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung schützt vor den finanziellen Folgen existenzieller Risiken. Daneben umfasst das soziale Netz steuerfinanzierte Leistungen wie den Familienleistungsausgleich (Kindergeld, steuerliche Vergünstigungen) oder die Grundsicherung für Rentner und dauerhaft Erwerbsunfähige. Deutschland versteht sich als Sozialstaat, der die soziale Absicherung aller Bürgerinnen und Bürger als vorrangige Aufgabe begreift.

Reichskanzler Otto von Bismarck entwickelte im späten 19. Jahrhundert die Grundzüge der staatlichen Sozialversicherung; unter seiner Ägide entstanden die Gesetze zur Unfall- und Krankenversicherung sowie zur Invaliditäts- und Alterssicherung. Heute stehen nahezu 90 Prozent der Menschen in Deutschland unter ihrem Schutz.

In späteren Jahrzehnten wurde das soziale Netz ausgebaut und gleichzeitig verfeinert; so kamen 1927 eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen der Arbeitslosigkeit und 1995 die Pflegeversicherung hinzu.

Medizinische Versorgung für alle

Deutschland zählt zu den medizinisch am besten versorgten Ländern. Ein breites Angebot an Krankenhäusern, Arztpraxen und Einrichtungen gewährleistet eine medizinische Versorgung für alle.

Insgesamt fließen 10,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts in Ausgaben für Gesundheit – das sind 1,5 Prozentpunkte mehr als im Durchschnitt der OECD-Länder.

Die mehr als 200 gesetzlichen Krankenkassen erhalten pro Versichertem eine Pauschale aus dem Fonds. Kassen, in denen besonders viele alte Menschen, Kranke oder Geringverdiener versichert sind, bekommen einen Zuschlag. Ziel der Bundesregierung ist es, langfristig mehr Beitragsautonomie und größere regionale Differenzierungen zu ermöglichen. Zudem sollen einkommensunabhängige Arbeitnehmerbeiträge eingeführt werden, die aber sozial ausgeglichen werden sollen.

Vorsorge für die Rente

Grundlegende Veränderungen gibt es auch bei der Altersvorsorge. Zwar bleibt die gesetzliche Rentenversicherung die wichtigste Säule des Alterseinkommens. Mit der sogenannten „Riester-Rente“ und der „Rürup-Rente“ für Selbstständige sind bereits Modelle vorhanden, die, steuerlich begünstigt, private kapitalgedeckte Altersvorsorge möglich machen. Auch Wohneigentum wird über das Eigenheimrentengesetz gefördert. Teil der Reform ist auch die Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahre: Von 2012 bis 2035 wird das Renteneintrittsalter schrittweise um je einen Monat erhöht.

Weitere Reformen der sozialen Sicherung



Schon umgesetzt wurde die Reform der Unterstützung von Langzeitarbeitslosen und Empfängern von Sozialhilfe. Mit der Einführung der Grundsicherung für Arbeitslose wurden die ehemaligen Sozialhilfeempfänger, sofern sie arbeitsfähig sind, den über längere Zeit Arbeitslosen gleichgestellt. Noch offen ist eine Reform der Unfallversicherung, die das System vor allem organisatorisch weiterentwickeln soll.

 


Date: 2015-12-17; view: 950


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