In unübersichtlichem Gelände und bei schlechten Wetter müssen Fahrzeugführer von einem Beifahrer begleitet werden, sofern nicht mehrere Fahrzeuge gemeinsam eingesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn der Fahrzeugführer durch ein Funkgeräte ständig Verbindung mit einer Stelle im Unternehmen hat, die im Notfall Rettungsmaßnahmen einleiten können.
Bei Einsatz von Pistenraupen während der Nacht müssen Handscheinwerfer mitgeführt werden.
P Der Fahrzeugführer muß bei Windenbetrieb mit dem Sicherheitsgurt gesichert sein.
Bedienung
P In der Fahrkabine darf nur 1 Beifahrer mitfahren.
P Der Beifahrer muß während der Fahrt auf dem Beifahrersitz sitzen.
P In PB- Personenkabinen müssen Fahrgäste auf den Sitzen Platz genommen, Sicherheitsgurte angelegt und festen Halt gefunden haben.
P Die Sicherungsschrauben der Personenkabine sind täglich auf festen Sitz zu prüfen.
P Kein Mitfahren von Personen auf:
- der Ladebrücke
-dem Zusatzgerät
- einem Anbaugerät
Zusatzgerät Galerie
Bestimmungsgemäße Verwendung
P Die Galerie ist ein Zusatzgerät für den PistenBully 300 / 300 Polar.
P Die Galerie ist für das sichere Transportieren von Materialien aller Art bestimmt.
P Ein kommerzieller Personentransport ist verboten
P Für die Länder Deutschland (DIN 30770) undÖsterreich (ÖNORM M9850) ist ein Personentransport erlaubt. Diese müssen von dem jeweiligen Unternehmen über Verhalten und Gefahren während der Fahrt unterwiesen sein.
Die aufgeklappte Galerie muß beidseitig verriegelt sein. Beide Sicherungs-Ketten müssen verschlossen sein.
Verbrennungsgefahr am Auspufftopf. Abstand einhalten. Sämtliche Verschraubungen sind vor jedem Einsatz auf festen Sitz zu überprüfen. Abrupte Fahrtrichtungs und Neigungsänderungen vermeiden.
P Pistenraupen dürfen nur von sachkundigen, vom Unternehmer beauftragten Personen instandgehalten werden.
Instandhaltungsarbeiten dürfen unter beweglichen Fahrzeugteilen, die sich in geöffneter oder angehobener Stellung befinden, erst ausgeführt werden, wenn diese gegen unbeabsichtigtes Herabfallen oder Zuschlagen gesichert sind.
P Pistenraupen und angehobene Arbeitsgeräte müssen vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert werden.
P Markierungen, Warn- und Hinweisschilder am PistenBully und Zusatzgeräten dürfen nicht entfernt oder unkenntlich gemacht werden.
Die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsarbeiten sind einzuhalten.
P Störungen, die die Sicherheit beeinträchtige können, sind umgehend zu beseitigen.
P Der Fahrzeugführer hat vor Antritt der Fahrt die Funktion der für den sicheren Betrieb wichtigen Fahrzeugteile zu überprüfen, z.B.:
-durch Bremsprobe.
- einschalten der Beleuchtung,
- Funktionsprüfung der Warneinrichtung.
- der Betätigungseinrichtungen der Arbeitsgeräte. Falls der sichere Betrieb der Pistenraupe den Einsatz von Funkgeräten erfordert, ist vor Antritt der Fahrt die Funktionsfähigkeit des Funkgerätes und das Bestehen einer Funkverbindung zu prüfen. Der Fahrzeugführer hat festgestellte Mängel unverzüglich dem Aufsichtführenden und bei Fahrerwechsel auch dem ihn ablösenden Fahrzeugführer mitzuteilen. Bei Schäden, Mängeln oder Veränderungen, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen. Bei Unfällen mit Personen-, Sach- oder Fahrzeug
schäden ist unverzüglich der Vorgesetzte zu informieren.
Bedienung
Der Vorgesetzte hat den sicheren Einsatz der Pistenraupe durch Stichproben zu überwachen.
P Der Unternehmer muß Pistenraupen bei Bedarf, jedoch mindestens jährlich einmal, sowie nach Instandsetzungen durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand prüfen lassen.
Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Blätter, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut sind, daß sie den arbeitssicheren Zustand von Pistenraupen beurteilen können.
P Die Prüfergebnisse sind schriftlich niederzulegen und aufzubewahren.
Der Verbandskasten befindet sich an der Beifahrertür bzw. hinter dem Beifahrersitz.
Verfalldatum beachten! Ergänzen Sie verbrauchte Materialien baldmöglichst.
Der Feuerlöscher befindet sich unter dem Beifahrer- sitz. Verfalldatum beachten! Tauschen Sie einen benutzten Feuerlöscher umge- hend gegen einen Neuen aus.
Die angebrachten Warnschilder am PistenBully sowie an Zusatzgeräten sind strengstens zu befolgen!
Bei Beschädigung sowie Verlust der Warnschilder für sofortigen Ersatz sorgen!
WARNSCHILD
Angebracht: Rückwand Fahrerhaus.
KGG- Nr. 8.762.658.000E
Text: Achtung! Der Aufenthalt auf der Ladeflä- che während der Fahrt ist verbo- ten.
WARNSCHILD
Angebracht:LenkradKGG- Nr. 814.76.00.111.05E
Text: Geräteträger absenken bei Fahrerhaus kippen (Kollisonsgefahr).