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Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten

 

Ziel:

Zur Aufrechterhaltung des Kontaktes mit Deutschland können ehemalige Forschungs- oder Studienstipendiaten des DAAD mit einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten und ehemalige DDR-Stipendiaten, die mindestens ein Jahr in der DDR studiert haben, eine Wiedereinladung beantragen. Gefördert werden Forschungs- und Arbeitsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung. Ehemalige Stipendiaten, die außerhalb des Wissenschaftsbereichs tätig sind, können auch eine Förderung für einen Arbeitsaufenthalt an einer anderen Institution von Wirtschaft, Verwaltung, Kultur oder Medien beantragen.

 

Laufzeit:

Die Dauer der Forschungsaufenthalte beträgt, in Abhängigkeit von der Arbeitsplanung des Bewerbers, zwischen einem und drei Monaten.

 

Stipendienleistungen:

Die monatliche Stipendienrate beträgt je nach akademischem Status 2.000,-ˆ für Assistenten, Assistenzprofessoren und jüngere Dozenten und 2.150,-ˆ für Professoren, in Ausnahmefällen 2.300,-ˆ.

Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene Reisekostenpauschale, es sei denn, diese Kosten werden vom Heimatland bzw. von anderer Seite getragen.

Zusätzliche Mittel für begleitende Familienangehörige stehen nicht zur Verfügung.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

Eine Wiedereinladung können oben genannte ehemalige Stipendiaten beantragen, die seit mindestens drei Jahren in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.

Wichtigstes Auswahlkriterium ist ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem betreuenden Gastgeber in Deutschland inhaltlich und zeitlich abgestimmt ist. Arbeitsvorhaben außerhalb der Wissenschaft müssen nachhaltige Effekte für die berufliche Tätigkeit der Antragsteller, Multiplikatoreneffekte z.B. durch geplante Publikationen und/oder eine Stärkung der Kooperation mit Deutschland erwarten lassen. Den Bewerbungsunterlagen muss eine schriftliche Bestätigung des Gastgebers beigefügt werden, die ausdrücklich auf das Forschungs- oder Arbeitsvorhaben Bezug nimmt und die Betreuung des Vorhabens sowie die Bereitstellung eines unvergüteten Arbeitsplatzes an der gastgebenden Einrichtung zusagt.

Die Förderung des DAAD für einen Forschungs- oder Arbeitsaufenthalt kann nur einmal innerhalb von drei Jahren in Anspruch genommen werden.

 

Bewerbungsort, Termine und Beratung:

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte beim DAAD Informationszentrum Kiew vom 01.09.2013 bis zum 15.11.2013 ein, der Forschungsaufenthalt kann ab dem 01.05. des kommenden Jahres geplant werden

Zur weiteren Beratung stehen Ihnen das DAAD Informationszentrum Kiew und die DAAD-Lektoren zur Verfügung.

Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn sind nicht möglich.

Bewerbungsunterlagen für das Stipendium „Wiedereinladungen für ehemalige Stipendiaten”:



1. DAAD-Bewerbungsformular(„Forschungsaufenthalte/Arbeitsaufenthal-te ausländischer Hochschullehrer und Wissenschaftler“).

2. Lückenloser Lebenslauf.

3. Liste der Publikationen.

4. Überzeugendes und gut geplantes Forschungs-bzw. Arbeitsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit dem deutschen Kollegen inhaltlich und zeitlich abgestimmt ist.

5. Zeit- und Ortsplan des geplanten Aufenthalts.

6. Einladung vom deutschen Kollegen.

7. Kopie des Diploms des Kandidaten oder des Doktors der Wissenschaften.

 


Date: 2016-03-03; view: 1030


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