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Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler

 

Ziel:

Die Stipendien bieten ausländischen Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit, ein Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben an einer staatlichen bzw. staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung in Deutschland durchzuführen. Vorrangiges Ziel ist die Förderung von Promotionsvorhaben. Das Stipendium kann folgenden Zwecken dienen:

• Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion im Herkunftsland (hierzu gehören auch die für Entwicklungs- und Transformationsländer angebotenen Promotionen nach dem DAAD-Sandwich-Modell; siehe dazu die gesonderte Beschreibung, diese findet sich im Internet auch unter www.daad.org.ua/ukr/stip_sandwich.htm);

• Forschungsvorhaben an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel einer Promotion in Deutschland. Hierfür wird insbesondere auf strukturierte Promotionsangebote wie Graduierten- bzw. Promotionskollegs, Internationale Promotionsprogramme, Graduate Schools, Max-Planck-Research-Schools etc. hingewiesen. Nähere Information find Sie unter www.daad.de/ipp

• Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben ohne Abschluss.

 

Laufzeit:

Die Förderdauer wird bei der Auswahlentscheidung von der Stipendienkommission festgelegt. Sie beträgt - in Abhängigkeit von dem Vorhaben und der Arbeitsplanung des Bewerbers - in der Regel einen bis zehn Monate, bei Vollpromotionen in Deutschland kann sie drei, in Ausnahmefällen vier Jahre betragen. Stipendien für Forschungsvorhaben mit dem Ziel der Promotion im Heimatland sind nicht verlängerbar.

Die Durchführung der gesamten Promotion in Deutschland wird nur dann gefördert, wenn es hierfür besondere förderungspolitische Gründe gibt. Solche liegen z.B. vor wenn im Heimatland keine vergleichbaren Forschungs- und Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind oder wenn die mehrjährige Förderung in Deutschland aus inhaltlichen Gründen erforderlich ist.

Die Förderung von Vollpromotionen in Deutschland orientiert sich an einer Promotionsdauer von drei Jahren; müssen ausländische Graduierte noch die Voraussetzungen für eine Promotion in Deutschland erwerben, kann sie auf bis zu vier Jahre festgesetzt werden. Auch wenn die Förderung einer Vollpromotion beabsichtigt ist, werden Förderungszusagen zunächst längstens für ein Jahr ausgesprochen. Verlängerungen sind davon abhängig, ob die bisherige Stipendienzeit als erfolgreich bewertet wird.

Die Stipendien können frühestens ab 1. Juni angetreten werden. Stipendiaten mit einer Laufzeit ab 7 Monaten beginnen ihr Stipendium in der Regel ab 1. Oktober.

 

Stipendienleistungen:

Der DAAD zahlt in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand des Stipendiaten eine monatliche Stipendienrate von 750 ˆ (Graduierte mit erstem Abschluss) oder 1.000 ˆ (Promovenden). Das Stipendium beinhaltet außerdem in der Regel bestimmte Leistungen für den Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Darüber hinaus zahlt der DAAD in der Regel eine angemessene Reisekostenpauschale, es sei denn, diese Kosten werden vom Heimland bzw. von anderer Seite getragen.



Bei Aufenthalten von mehr als sechs Monaten Dauer werden eine Studien- und Forschungsbeihilfe und gegebenenfalls Mietbeihilfen und Familienzuschläge gewährt. Über die Finanzierung eines Sprachkurses wird im Einzelfall entschieden (vgl. unter Bewerbungsvoraussetzungen).

Bei Promotionen nach dem DAAD-Sandwich-Modell können - falls bereits im Erstantrag beantragt - Reisekosten der Betreuer übernommen werden.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

Um ein DAAD-Forschungsstipendium können sich sehr gut qualifizierte Hochschulabsolventen bewerben, die ihr Studium spätestens zum Zeitpunkt des Stipendienantritts mit dem Diplom oder Master, in Ausnahmefällen auch mit dem Bachelor abgeschlossen haben oder die bereits promoviert sind (Postdocs).

Doktoranden, die eine Promotion in ihrem Herkunftsland anstreben, müssen über eine entsprechende Zulassung an ihrer Heimatuniversität verfügen. Eine schriftliche Zusage über die wissenschaftliche Betreuung in Deutschland, die ausdrücklich auf das Vorhaben des Bewerbers Bezug nimmt, und die Bereitstellung eines Arbeitsplatzes durch das Gastinstitut muss den Bewerbungsunterlagen in der Regel beigefügt werden. Ist der Abschluss der Promotion an der deutschen Gasthochschule vorgesehen, muss diese Zusage vom Doktorvater bzw. der Doktormutter stammen.

Bewerber, die im Rahmen eines strukturierten Promotionsangebots zu promovieren beabsichtigen, sind gehalten, von Seiten des Studienganges eine Aufnahmebestätigung oder mindestens einen Nachweis vorzulegen, dass sie für eine Aufnahme in Frage kommen.

Wichtigstes Auswahlkriterium ist neben den bisherigen Studienleistungen ein überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt, das mit einem wissenschaftlichen Betreuer am vorgesehenen deutschen Gastinstitut abgestimmt ist.

Deutsche Sprachkenntnisse werden in der Regel vorausgesetzt, wobei das Anforderungsniveau unter anderem vom Vorhaben und Fach des Bewerbers, aber auch von den im Herkunftsland vorhandenen Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen, abhängt. Insbesondere bei Natur- und Ingenieurwissenschaften und wenn am Gastinstitut Englisch gesprochen werden kann, können auch nachweislich gute englische Sprachkenntnisse akzeptiert werden (Nachweise über die englischen Sprachkenntnisse sind den Bewerbungsunterlagen unbedingt beizufügen). Der DAAD entscheidet im Einzelfall, ob vor Beginn des Forschungsstipendiums ein (für den Stipendiaten kostenloser) Deutschkurs ermöglicht werden kann. Dies kommt nur bei einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten in Betracht. Zur Verbesserung der Deutschkenntnisse wird der netzbasierte Sprachkurs „Deutsch-Uni Online (DUO)“ empfohlen. Für Stipendiaten mit mehr als sechsmonatiger Förderdauer übernimmt der DAAD die Kursgebühren für sechs Monate ab Erhalt der Stipendienzusage. Außerdem können Stipendiaten mit einer Förderdauer von mehr als sechs Monaten beim DAAD ein Zuschuss zu einem selbstgewählten stipendienbegleitenden Deutschkurs beantragen. Weitere Informationen dazu werden mit der Stipendienzusage mitgeteilt.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung sollte in der Regel der letzte Abschluss nicht länger als sechs Jahre, bei Doktoranden der Beginn der Promotion nicht länger als drei Jahre und bei Promovierten die Promotion nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Bei Promovierten, die sich für einen Kurzaufenthalt (bis zu sechs Monaten) bewerben, sollte die Promotion nicht länger als vier Jahre zurückliegen.

Bewerber, die sich zum Zeitpunkt der Bewerbung länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten, können nicht berücksichtigt werden.

 

Besonderer Hinweis für Mediziner: Auf den folgenden Seiten finden Sie „Zusätzliche Hinweise für DAAD-Forschungsstipendien für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen“, die über spezielle Bewerbungsvoraussetzungen und Stipendienbedingungen informieren.

 

Bewerbungsort, Termine und Beratung:

Ihre Bewerbung reichen Sie bitte beim DAAD Informationszentrum Kiew vom 01.09.2013 bis zum 20.11.2013 ein.

Zur weiteren Beratung stehen Ihnen das DAAD Informationszentrum Kiew und die DAAD-Lektoren zur Verfügung.

Bewerbungen direkt beim DAAD Bonn sind nicht möglich.

 

Bewerbungsunterlagen für das Stipendium „Forschungsstipendien für Doktoranden und Nachwuchswissenschaftler”:

1. Online-Bewerbung über das DAAD-MOVE-Portal (unter www.funding-guide.de wählen Sie bitte das gewünschte Förderprogramm aus, von dort werden Sie direkt zum Portal geführt).

2. Lückenloser Lebenslauf.

3. Liste der Publikationen.

4. Überzeugendes und gut geplantes Forschungs- oder Fortbildungsvorhaben für den Deutschlandaufenthalt. Dies muss ein konkretes Forschungsprojekt mit Angaben zu den Vorarbeiten (Arbeitsstand zum Zeitpunkt der Bewerbung) und zu den wissenschaftlichen Zielen für den Stipendienzeitraum.

5. Ein Gutachten eines ukrainischen Fachprofessors/Fachdozenten, das über die wissenschaftliche Befähigung des Bewerbers Auskunft gibt. (Bewerber mit dem Förderungsziel Promotion reichen zwei Gutachten ukrainischer Fachprofessoren ein). Das Gutachten ist vertraulich, alle drei Exemplare sind im verschlossenen Umschlag einzureichen. Das Gutachten muss den Stempel der Universität tragen und in amtlich beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

6. Zeugnisunterlagen:

à) Hochschulzeugnis (mit allen Einzelnoten) – amtlich beglaubigte Kopie.

b) Hochschulzeugnis (mit allen Einzelnoten) - amtlich beglaubigte Übersetzung

c) Reifezeugnis mit allen Einzelnoten – amtlich beglaubigte Kopie*.

d) Reifezeugnis mit allen Einzelnoten - amtlich beglaubigte Übersetzung*.

e) Erklärung des ukrainischen Notensystems

7. Eine schriftliche Zusage eines deutschen Professors über die wissenschaftliche Betreuung. Bewerber für ein Forschungsstipendium bis 6 Monate fügen einen genauen, mit dem Gastinstitut abgestimmten Zeitplan bei.

8. Sprachzeugnis (Bewerber um ein Forschungskurzstipendium (ein bis sechs Monate) benötigen kein Sprachzeugnis):

a. Deutschkenntnisse**: onDaF, Sprachzeugnis vom DAAD-Lektor, TestDaF, Goethe-Zertifikate C1 oder C2, DSH, DSD-II, dies gilt auch für Germanisten

und

b. Englischkenntnisse: TOEFL, IELTS oder ein anderes Sprachzeugnis (möglich ist auch das DAAD-Sprachzeugnis, ausgefüllt von einem Hochschullehrer für Englisch der Hochschule des Bewerbers);

9. Sonstiges (z.B. Auszeichnungen)

10. Aktuelle Fotografien, aufgeklebt auf die Bewerbungsformulare.

11. Checkliste.

 


Date: 2016-03-03; view: 1020


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