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Juristische Ausbildung in Deutschland

(1) „Juristische Ausbildung in Deutschland ist vom Leitbild des Einheitsjuristengeprägt“ – dieser Leitsatz steht in fast jedem Lehrbuch, wenn es um die Vorbereitung auf den juristischen Beruf geht. Was bedeutet das eigentlich? Das bedeutet nämlich, dass jeder Auszubildende die gleiche Ausbildung durchlaufen muss, damit er nach den erfolgreich bestandenen Prüfungen und dem Erhalt eines Diploms in allen juristischen Berufen arbeiten darf. Selbstverständlich kann man bei solcher Ausbildung zum Einheitsjuristen alle Kenntnisse, die man in einem konkreten Beruf braucht, unmöglich vermittelt bekommen. Das Rechtssystem ist ja zu komplex.

(2) Die juristische Ausbildung gliedert sich in Deutschland in zwei Abschnitte. Sie beginnt mit dem Hochschulstudium, das mit der Ersten Juristischen Prüfungabgeschlossen wird. Darauf folgt der Vorbereitungsdienst, der mit der Zweiten Juristischen Prüfung endet. Im ersten Abschnitt steht die theoretische, im zweiten – die praktische Ausbildung im Vordergrund. In der Ersten Juristischen Staatsprüfung muss man einige umfangreiche Klausuren schreiben und eine mehrstündige Prüfung ablegen. In manchen Bundesländern wird auch eine wissenschaftliche Hausarbeit zu einem vorgegebenen Thema verlangt.

(3) Wer die Erste Juristische Prüfung bestanden hat, darf sich Referendar nennen. Referendare haben – wenn sie Deutsche sind oder aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union stammen – einen Rechtsanspruch darauf, in den Vorbereitungsdienst aufgenommen zu werden. Während des Vorbereitungsdienstes sind die Referendare Beamte oder Angestellte. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre, ist in verschiedene Abschnitte eingeteilt und beinhaltet die Arbeit bei verschiedenen Rechtspflegebehörden: beim Zivilgericht, beim Strafgericht, bei der öffentlichen Verwaltung, bei einem Rechtsanwalt, bei der Wahlstation. Die Wahlstation ist die letzte Station des Rechtsreferendariats und sollte dazu genutzt werden, um die eigenen beruflichen Praxiskenntnisse weiter zu vertiefen. Wer später seine berufliche Perspektive im Beruf des Rechtsanwaltes sieht, der sollte diese Station entsprechend anpassen. Für eine Karriere im öffentlichen Dienst sollten natürlich passende Praxiserfahrungen bei den jeweiligen Behörden angestrebt werden. Die Referendare können innerhalb der Wahlstation Ihren persönlichen Schwerpunktbereich (z.B. Verwaltung, Strafrecht oder Europarecht) wählen und so das Referendariat an die eigenen Bedürfnisse anpassen.

(4) Nach dem Abschluss des Vorbereitungsdienstes findet die Zweite Juristische Staatsprüfung statt, die Universitäten befassen sich damit nicht. Die Aufgaben werden anonym bewertet. Die Zweite Juristische Prüfungbesteht aus bis zu elf Klausuren, einer mündlichen Prüfung und einem Aktenvortrag. Diese Prüfung kann nur einmal wiederholt werden. Diese Prüfung wird auch als Assessorprüfung bezeichnet, weil sie mit einem Assessortitel endet. Wer die Zweite Juristische Prüfungbestanden hat, hat damit zugleich „die Befähigung zum Richteramt“ erworben. Das macht die Person zum Volljuristenund bildet die Voraussetzung für die meisten juristischen Berufe. Nur Volljuristen können Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare werden.



(5) Die Examensnote in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung spielt für die Berufschancen eine sehr große Rolle. Assessoren mit guten Examensergebnissen finden ohne weiteres eine Anstellung bei der Justiz oder in der öffentlichen Verwaltung. Solche Stellen sind in Deutschland sehr begehrt.

(6) Es gibt auch zwei weitere Ausbildungswege zu einem juristischen Beruf mit akademischer Bildung. An Fachhochschulen werden Rechtspfleger gezielt auf ihre späteren Aufgaben ausgebildet, z.B. im Grundbuchrecht, im Kostenrecht oder im Zwangsvollstreckungsrecht. Die Ausbildung zum Diplom-Wirtschaftsjuristen findet ebenfalls an Fachhochschulen statt und führt nur zum Abschluss der Hochschule. Den Rechtspflegern und Diplom-Wirtschaftsjuristen fehlt die Befähigung zum Richteramt; die klassischen juristischen Berufe sind ihnen somit versperrt.

(7) Je nach Bundesland dauert das Hochschulstudium mindestens sieben oder acht Semester (dreieinhalb oder vier Jahre). In Wirklichkeit studieren die Studenten aber neun oder zehn Semester, manchmal sogar bis zu zwölf Semestern. Während der Studienzeit muss der Studierende an der juristischen Fakultät einer Universität eingeschrieben sein. Es besteht grundsätzlich keine Anwesenheitspflicht, das heisst, der Studierende kann seine Kenntnisse auch außerhalb der Vorlesungen erwerben.

(8) Während des Studiums finden Zwischenprüfungen statt. Drei der vier Leistungsnachweise (die sogenannten Scheine), die der Studierende erwerben muss, sind die Scheine in den wichtigsten Rechtsgebieten – im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Der vierte Schein bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar, in dem der Studierende einen juristischen Aufsatz (Referat) verfassen muss.

(9) Vorlesungen finden oft in einem sehr großen Rahmen mit 200 bis 300 Teilnehmern statt. Da viele Studierende die Möglichkeit des Universitätsunterrichts nicht nutzen, besuchen sie in den letzten Semestern vor der Prüfung ein Repetitorium. Repetitorien sind eine „typisch deutsche Erfindung“. Das sind private Einrichtungen, in denen der Prüfungsstoff in komprimierter Form dargeboten wird. Repetitorien weisen auf Defizite der Universitätsausbildunghin, zeigen aber auch das mangelnde Interesse vieler Studierender an einem soliden Erwerb der Grundlagenkenntnisse.

(10) Der Gegenstand des Universitätsstudiums sind die wichtigsten allgemeinen Rechtsgebiete(sogenannte Pflichtfächer), besondere Rechtsgebiete nach Wahl des Studierenden (sogenannte Schwerpunktbereiche) und der Erwerb von fachspezifischer Kompetenz in einer Fremdsprache. Die Schwerpunktbereiche ermöglichen eine frühzeitige Orientierung auf einen bestimmten juristischen Beruf.

(11)Der Katalog der Pflichtfächer ist je nach Bundesland etwas unterschiedlich, aber überall ziemlich umfassend. In Bayern umfasst er zum Beispiel folgende Fächer:

- das Bürgerliche Recht (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachrecht, Grundzüge des Familienrechts und des Erbrechts),

- das Handels- und Gesellschaftsrecht,

- das Arbeitsrecht,

- das Strafrecht,

- das Verfassungsrecht,

- das Allgemeine Verwaltungsrecht und Teile des Besonderen Verwaltungsrechts (z.B. Baurecht, Polizeirecht),

- Grundzüge des Europarechts,

- das Zivil- und Strafprozessrecht.

 

*1.11. Schreiben Sie aus dem Text alle juristischen Berufe heraus und übersetzen Sie diese ins Ukrainische. Welches Rechtsgebiet interessiert Sie besonders und was möchten Sie werden?

1.12. Erklären Sie auf deutsch die fett gedruckten Vokabeln im Text der Übung 1.10.

1.13. Stellen Sie Fragen zu den kursiv gedruckten Satzteilen im Text der Übung 1.10.

1.14. Ordnen Sie richtig zu:

1. der Student A. das Justizministerium
2. das Gericht B. die Universität
3. die Rechtsanwaltskanzlei C. der Staatsanwalt
4. die Rechtspflegebehörde D. der Master
5. die Staatsanwaltschaft E. der Rechtsanwalt
6. das Masterstudium F. der Richter
7. der Referendar G. die Zweite Juristische Staatsprüfung
8. der Assessor H. die Erste Juristische Prüfung
1 2 3 4 5 6 7 8
               

1.15. Was passt zusammen? Schreiben Sie die richtigen Wortverbindungen und bilden Sie Sätze damit.

die Befähigung zum Richteramt ausüben
den Beruf erwerben
die Prüfung durchlaufen
Kenntnisse erhalten
die Ausbildung ablegen
Zwischenprüfungen vermittelt bekommen
das Diplom darbieten
den Prüfungsstoff finden statt

 

*1.16. Transformieren Sie Aktivsätze in Passivsätze.

1. Die juristische Ausbildung gliedert man in zwei Abschnitte. 2. An der Universität vermittelt man Grundlagenkenntnisse in einem bestimmten Fach. 3. Vor dem Vorbereitungsdienst legt man die Erste Juristische Prüfung ab. 4. Die Zweite Juristische Prüfung wiederholt man nur einmal. 5. Diese Prüfung bezeichnet man als Assessorprüfung. 6. Drei Leistungsnachweise erwirbt man in den wichtigsten Rechtsgebieten. 7. Mit dem vierten Leistungsnachweis bestätigt man die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar. 8. In so einem Seminar verfasst der Studierende einen juristischen Aufsatz.

 

1.17. Beantworten Sie die Fragen zum Inhalt des Textes.

 

1. Was versteht man unter dem Begriff „Einheitsjurist“ und kann man diesen Begriff auch auf die juristische Ausbildung in der Ukraine anwenden?

2. Warum kann man bei der Ausbildung eines Einheitsjuristen alle erforderlichen Kenntnisse nicht vermitteln?

3. In welche zwei Abschnitte gliedert sich die juristische Ausbildung in Deutschland und ist es in der Ukraine auch der Fall?

4. Wie sieht die erste juristische Staatsprüfung aus und welchen Titel bekommt man, wenn man die erste juristische Staatsprüfung abgelegt hat?

5. Was liegt zwischen zwei juristischen Staatsprüfungen?

6. Wann darf man die zweite juristische Staatsprüfung ablegen?

7. Welchen Titel bekommt man, wenn man die zweite juristische Staatsprüfung bestanden hat?

8. Was bedeutet „die Befähigung zum Richteramt“?

9. Welche juristischen Berufe können Volljuristen ausüben?

10. Auf welchen Rechtsgebieten müssen die Studierenden die Leistungsnachweise erwerben?

11. Welche Arbeitsstellen sind bei den Absolventen begehrt und spielt dabei die Prüfungsnote in der zweiten juristischen Staatsprüfung eine Rolle?

12. Welche Ausbildungswege zum juristischen Beruf gibt es noch?

13. Ist der Besuch der Vorlesungen und Seminare beim Direktstudium in Deutschland Pflicht? Und wie ist es damit in der Ukraine?

14. Was ist es für eine Erfindung, das Repetitorium und was steckt dahinter?

15. Welche Fächer sind in Bayern Pflichtfächer?

*1.18. Bilden Sie Sätze mit folgenden Wörtern.

1. Das Leitbild, geprägt sein, Deutschland, juristische Ausbildung, der Einheitsjurist. 2. Jeder Jurastudent, die Ausbildung, gleich, durchlaufen, müssen. 3. Das Rechtssytem, die Bundesrepublik Deutschland, kompliziert, sein. 4. Die juristische Ausbildung, zwei, in, Deutschland, sich gliedern in, Abschnitte. 5. Im ersten Abschnitt, im Vordergrund, die theoretische, stehen, Ausbildung, im zweiten, die praktische. 6. In der Ersten Juristischen Staatsprüfung, umfangreiche, Klausuren, müssen, man, einige, schreiben. 7. Die Zweite Juristische Staatsprüfung, nach, stattfinden, der Abschluss, der Vorbereitungsdienst. 8. Als, Assessorprüfung, die Zweite Juristische Staatsprüfung, bezeichnet werden. 9. die Examensnote, für, die Berufschancen, in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, spielen, eine sehr große Rolle.

1.19. Ergänzen Sie die Sätze mit den Wörtern unter dem Strich.

1. Jurastudierende müssen an der juristischen .... einer Universität eingeschrieben sein. 2. Sie benötigen für das Jurastudium meistens acht bis zehn ... . 3. In Deutschland besteht das akademische ... aus einem Winter- und einem Sommersemester. 4. Der Gegenstand des Jurastudiums sind die wichtigsten allgemeinen Rechtsgebiete (sogenannte ...). 5. Die sogenannten ... dienen als Zulassung zur Ersten ... . 6. Drei Scheine werden auf den wichtigsten Rechtsgebieten erworben, der vierte bestätigt die erfolgreiche Teilnahme an einem ... . 7. In einem Seminar ist ein juristisches ... abzufassen. 8. Die Juristische Prüfung besteht, nach Bundesland verschieden, meist aus mehreren ..., ... und ... .

 

 

A - Studienjahr, B - Klausuren, C - einer mündlichen Prüfung, D - einer Hausarbeit, E- Seminar, F - Referat, G - Semester, H -Pflichtfächer, I - Leistungsnachweise, J - Fakultät, K - Juristische Prüfung.


Date: 2016-01-14; view: 2299


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