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Text 8. Die Polizei der Länder

Thema: Die Strafverfolgungsorgane - die Polizei

Uuml;bungen vor dem Text

Lesen Sie und übersetzen Sie ins Russische folgende zusammengesetzte Substantive

Der Aufgabenbereich, die Gefahrenabwehr, die Ordnungsbehörde, die Generalklausel, die Eingriffsgeneralklausel, die Eingriffsbefugnis, die Erkennungsdienst, der Fingerabdruck, der Polizeigewahrsam, die Datenerhebung, der Lauschangriff, der Schusswaffengebrauch, das Opportunitätsprinzip, das Legalitätsprinzip, der Grundrechtseingriff, das Verkehrsdelikt, der Ansprechpartner

Bilden Sie von folgenden Verben die Substantive. Gebrauchen Sie dabei den Suffix „ung“ . Übersetzen Sie sie ins Russische.

Verfolgen, ordnen, verhüten, erkennen, verhindern, geben, erheben, anwenden, fesseln, untergliedern, ermitteln

Uuml;bersetzen Sie ins Russische die folgenden Adjektive.

Öffentlich, repressiv, notwendig, polizeilich, technisch, unmittelbar

Bestimmen Sie nach den Suffixen das Geschlecht der folgenden Substantive. Übersetzen Sie sie.

Polizei, Funktion, Aufgabe, Sicherheit, Verhütung, Kompetenz, Erkennung, Maßnahme, Erhebung, Mittel, Fesselung, Opportunität, Legalität, Staatsanwaltschaft, Kriminalität

Bilden Sie Partizipien von folgenden Verben

Partizip I: bestehen, drohen, konkurrieren, gelten

Partizip II:bezeichnen, zitieren,ergänzen, befugt, missverstehen, wahrnehmen

Bilden Sie die Zusammensetzungen und übersetzen Sie sie.

1. Die Gefahren – a. delikt

2. Die General – b. abwehr

3. Die Schuss – c. erhebung

4. Die Daten – d. klausel

5. Das Verkehrs - f. waffe

Lesen Sie und übersetzen Sie den Text

Text 8. Die Polizei der Länder

Die Polizei hat zwei große Aufgabenbereiche, nämlich Gefahrenabwehr (Prävention) und Strafverfolgung (vielfach als repressive Funktion bezeichnet). Gefahrenabwehr. „ Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei haben die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren“ (§ 1 POG) Die Aufgabengeneralklausel wird dabei in § 9 POG durch die folgende Eingriffsgeneralklausel ergänzt: „ Die allgemeinen Ordnungsbehörden und die Polizei können die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Fall bestehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren…“ Da jedes drohende Verbrechen oder Vergehen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, gehört die Verhütung solcher Straftaten als Kernbereich polizeilicher Gefahrenabwehr zur Gesetzgebungskompetenz der Länder.

Eingriffsbefugnisse der Polizei zur Gefahrenabwehr ergeben sich aus Landespolizeirecht: aus der zitierten Eingriffsgeneralklausel, zudem aus Spezialvorschriften des POG wie: § 11 Erkennungsdienstliche Maßnahmen, z.B. Abnahme von Fingerabdrücken; § 14 Polizeigewahrsam, z.B. zur Verhinderung von Straftaten; §§ 27 ff Datenerhebung durch Einsatz technischer Mittel wie Lauschangriff; §§ 57ff Anwendung unmittelbaren Zwangs wie Fesselung oder Schusswaffengebrauch.



Strafverfolgung. a) Die Gesetzgebungskompetenz für Strafverfolgungsaufgaben und Strafverfolgungsbefugnisse der Polizei liegt beim Bund:konkurrierende Gesetzgebung.

b) Demgemäß ergeben sich Eingriffsbefugnisse der Polizei im Rahmen der Strafverfolgung allein aus der St PO, nicht aus Landespolizeirecht.

c) Bei der Strafverfolgung gilt für die Polizei nicht das Opportunitätsprinzip, sondern gemäß § 163 St PO das Legalitätsprinzip (Pflicht zur Strafverfolgung).

d) Im Rahmen der Strafverfolgung ist die Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei weisungsbefugt.

e) Der Rechtsschutz gegen polizeiliche Grundrechtseingriffe bei der Strafverfolgung bestimmt sich nach Strafprozessrecht.

Aufbau und Organisation der Polizei der Länder.Polizeibehörden sind die Polizeipräsidien, das Landeskriminalamt und die Wasserschutzpolizei. Die bekannte Untergliederung in Kriminalpolizei (Kripo) und Schutzpolizei (Schupo) darf nicht dahin missverstanden werden, nur erstere hat die Funktion der Strafverfolgung. Vielmehr werden die polizeilichen Aufgaben bei der Verfolgung von Straftaten von der Kriminal-und von der Schutzpolizei wahrgenommen. Jedoch dominiert außerhalb von Verkehrsdelikten und Kleinkriminalität die Rolle der Kripo. Sie ist auch der zentrale Ansprechpartner der StA als Herrin des Ermittlungsverfahrens.


Date: 2015-12-11; view: 1089


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