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Aufgaben der Bundesregierung

Politisches System Österreich

Österreich ist eine parlamentarische Republik und basiert auf den Grundsätzen der Demokratie und der Gewaltentrennung. Der oberste Repräsentant des Staates ist der Bundespräsident, dessen Amtsperiode sechs Jahre dauert. Die beiden Kammern des Parlaments sind der Nationalrat und der Bundesrat. Sie sind Träger der Gesetzgebung. Den Vorsitz in der Bundesregierung führt der Bundeskanzler.

Staatsrechtliche Grundlagen

Die Bundesverfassung, der Staatsvertrag, das Neutralitätsgesetz sowie die EU-Beitrittsakte bilden die staatsrechtlichen Grundlagen der Republik. Österreich ist seit 1.1.1995 Mitglied der Europäischen Union (EU).

Nationalrat

Im Nationalrat sind derzeit (2009) fünf Parteien vertreten: Die beiden Regierungsparteien Sozialdemokratische Partei Österreichs und Österreichische Volkspartei, Die Grünen Österreich und die Freiheitliche Partei Österreichs sowie das Bündnis Zukunft Österreich.

Bundesländer

Österreich setzt sich als Bundesstaat aus neun Bundesländern zusammen. Auch die Bundeshauptstadt Wien ist eines der neun Bundesländer. Jedes der neun Bundesländer wird von einer Landesregierung verwaltet, an deren Spitze der Landeshauptmann steht.

Bundesland Landeshauptstadt
Wien Wien
Steiermark Graz
Oberösterreich Linz
Salzburg Salzburg
Tirol Innsbruck
Kärnten Klagenfurt
Niederösterreich St. Pölten
Vorarlberg Bregenz
Burgenland Eisenstadt

Die Österreichische Bundesregierung

Aufgaben der Österreichischen Bundesregierung und Zusammensetzung des Kabinetts Faymann in der aktuellen XXIV. Regierungsperiode

Aufgaben der Bundesregierung

Die Bundesregierung ist mit den obersten Verwaltungsgeschäften des Bundes betraut. Ihr gehören der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die übrigen Bundesministerinnen und Bundesminister an. Die Staatssekretäre sind dem Bundeskanzler oder den jeweiligen Ministern zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur parlamentarischen Vertretung zugeordnet. Als Kollegialorgan übt die Bundesregierung nur jene Aufgaben aus, die ihr gesetzlich (oder durch Entschließung des Bundespräsidenten) ausdrücklich zugewiesen sind. Alle anderen Aufgaben sind vom jeweils zuständigen Ressortminister beziehungsweise der zuständigen Ressortministerin zu bearbeiten. Von den rechtlichen Kompetenzen der Bundesregierung ist die Beschlussfassung über Gesetzesvorlagen am wichtigsten. Die Bundesregierung fasst ihre Beschlüsse einstimmig, Mehrheitsbeschlüsse sind nicht vorgesehen.


Date: 2015-01-11; view: 798


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