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Hohe Risiken der Prekarität

Atypische Beschäftigung – die neue Normalität?

Minijobs, Teilzeitarbeit, Leiharbeit, geringfügige Beschäftigung – immer mehr Arbeitnehmer werden zu Bedingungen beschäftigt, die sich stark von dem klassischen Arbeitsverhältnis unterscheiden.

Als atypisch bezeichnet man Arbeitsverhältnisse, die nicht die Kriterien des sogenannten Normalarbeitsverhältnisses erfüllen. Zu dessen Eigenschaften gehören: unbefristetes Beschäftigungsverhältnis, Vollzeittätigkeit mit entsprechendem Einkommen, vollständige soziale Absicherung, Identität von Arbeits- und Beschäftigungsverhältnis. Bei Leiharbeit fallen letztere auseinander. Leiharbeitnehmer schließen einen Arbeitsvertrag mit einem Leiharbeitsunternehmen ab, erbringen die Arbeitsleistung aber bei einem Entleiher. Bei dem liegt auch die Weisungsbefugnis. In negativer Abgrenzung zum Normalarbeitsverhältnis sind neben der Leiharbeit auch befristete Beschäftigung, Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung, also Mini- und Midijobs mit Einkommen bis 400 beziehungsweise 800 Euro, als atypisch zu bezeichnen.

Solche atypischen Beschäftigungsverhältnisse gewinnen an Bedeutung. Anfang der 1990er-Jahre lag ihr Anteil an allen abhängig Beschäftigten noch bei 20 Prozent, 2007 bei gut 37 Prozent. Was ist das Besondere an diesen Arbeitsverhältnissen?

Hohe Risiken der Prekarität

Eine heftige Debatte hat sich entzündet, weil atypische im Vergleich zu Normalarbeitsverhältnissen eine Reihe von Nachteilen aufweisen. Sie sind mit höheren Prekaritätsrisiken verbunden. Gemessen an den Kriterien Lohn, Zugang zu betrieblich-beruflicher Weiterbildung und Beschäftigungsstabilität schneiden atypische schlechter ab. Das Ausmaß der Prekarität differiert allerdings zwischen den Formen. Die stärksten Einkommensabstriche müssen geringfügig Beschäftigte und Leiharbeitnehmer hinnehmen, die Beschäftigungslage ist bei Befristeten und Leiharbeitnehmern besonders instabil. Diese empirisch gut gesicherten Ergebnisse sind jedoch nicht so zu interpretieren, dass jedes dieser Beschäftigungsverhältnisse als prekär einzustufen ist. Und umgekehrt gilt nicht, dass Normalarbeitsverhältnisse frei von Prekaritätsrisiken sind.

Die Prekaritätsrisiken würden weniger ins Gewicht fallen, wenn Beschäftigte nur vorübergehend in diesen Formen tätig wären. Das war die Erwartung bei der Verabschiedung der Hartz-Gesetze 2003/05, die die rechtlichen Rahmenbedingungen von Leiharbeit, Befristungen und geringfügiger Beschäftigung deregulierten. Atypische Beschäftigung sollte als eine Art Sprungbrett aus Arbeitslosigkeit in Normalarbeitsverhältnisse dienen. Diese Erwartung hat sich nur bedingt erfüllt. Bei einem Arbeitsplatzwechsel haben atypisch Beschäftigte deutlich größere Schwierigkeiten, in ein Normalarbeitsverhältnis zu wechseln als andere. Je länger Beschäftigte in unsicheren und häufig schlecht entlohnten Beschäftigungsverhältnissen verbleiben, desto größer sind die Risiken der Altersarmut.




Date: 2016-03-03; view: 1026


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