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Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie auf S. 2-3.

 

9. Studienreisen für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland (bis zu 2 Wochen)

 

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert Studienreisen ausländischer Studierendengruppen unter Leitung von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ziel:

· Vermittlung fachbezogener Kenntnisse durch entsprechende Besuche, Besichtigungen und Informationsgespräche,

· Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen,

· Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.

 

Kulturelle Veranstaltungen können gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen wird.

Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden.

 

Laufzeit:

Studienreisen sollen nicht weniger als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.

 

Stipendienleistungen:

Der DAAD schließt für jede geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.

Die internationalen Reisekosten können nicht übernommen werden.

Die Reise wird von der Gruppe bzw. dem antragstellenden Hochschullehrer selbständig organisiert und durchgeführt. Für Gruppen aus entlegenen Regionen der Ukraine besteht, nach Absprache mit dem DAAD, in Einzelfällen die Möglichkeit, organisierte Studienreisen zu beantragen.

 

Der DAAD zahlt eine Pauschale von 50 Euro pro Person und Tag.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

Gruppen von Studierenden ab dem 2. Fachsemester, die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang immatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers mit dem Ziel, MEHRERE Hochschulen in Deutschland (mindestens 2) zu besuchen, gefördert werden. Das Studium sollte nicht mit der Reise abschließen. Eine Studienreise soll u.a. der Anbahnung neuer Kontakte und Kooperationen dienen. Antragsteller ist die UKRAINISCHE HOCHSCHULE. Nach Absprache mit dem DAAD können einzelne promovierende Interessenten gefördert werden.

Um eine erfolgreiche Studienreise zu gewährleisten, müssen alle Teilnehmer über möglichst einheitliche Kenntnisse in der gewählten Programmsprache (in der Regel Deutsch oder Englisch) verfügen.

Die Zahl der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.



 

Antragstellung:

Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen einer ukrainischen Hochschule. Anträge müssen in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. Die Antragstellung erfolgt online über das DAAD-Portal: https://portal.daad.de

Bewerbungsunterlagen für das Programm „Gruppenreisen von ausländischen Studierenden nach Deutschland - Studienreisen”:

Bewerbungsunterlagen:

 

ACHTUNG: Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden. Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden. Ein vollständiger Förderantrag umfasst:

1. Antragsformular (Formular im DAAD-Portal), Hinweis zur abgefragten Bankverbindung im Formular: Bitte eine Bankverbindung Ihrer Hochschule angeben.

2. Finanzierungsplan: Formular im DAAD-Portal, ausfüllbar sind die weiß hinterlegten Felder

Seite 1 und Seite 2: Hier ist kein Eintrag möglich.

Seite 3: Hier werden die beantragte Teilnehmerzahl, die Anzahl der geplanten Fördertage und die Pauschalen (50 ˆ) abgefragt. Dies ergibt die zu beantragende Summe (identisch mit Seite 1).

3. Teilnehmerliste (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen). Hier werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname, Semesteranzahl, Fachrichtung, angestrebter Abschluss und Sprachkenntnisse (Vorlage unter

www.daad.de/hochschulen/kooperation/partnerschaft/gruppenreisen/05028.de.html).

4. Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen) mit Darstellung präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche (allgemein gehaltene Angaben z. B. Besuch von Museen, Universitäten reichen nicht aus). Hinweis zum Portal: auf der ersten Seite im Antragsformular haben Sie die Möglichkeit das Vorhaben kurz mit bis zu 2.100 Zeichen zu erläutern. Dies soll allerdings eine ausführliche Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung nicht ersetzen. Die Auswahlkommission bittet um Information darüber, ob ein Gegenbesuch geplant ist. Bitte bestätigen Sie uns, dass es sich bei dem geplanten Vorhaben nicht um eine Pflichtexkursion handelt.

5. Zeitplan (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen), tabellarisch

6. Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen) der Studienreise in Deutschland.

7. Kontaktnachweise (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen). Diese sollen sich auf die jeweilig beantragte Reise beziehen, z.B. Einladungen und Bestätigungen der Programmpunkte. (Abkommen, Kooperationsvereinbarungen o.ä. reichen als Kontaktnachweise allein nicht aus, sondern können nur als Ergänzung eingereicht werden, sofern sie nicht älter als zwei Jahre sind.).

 

Termine:

Bewerbungen müssen spätestens zu folgenden Terminen über das DAAD-Portaleingereicht sein:

01.11. für Reisen ab dem 01.03. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte Januar)

01.02. für Reisen ab dem 01.06. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte April)

01.05. für Reisen ab dem 01.09. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte Juli).

 

Ansprechpartner in Bonn (Referat 513):

 

Frau Julia Loellgen

Telefon: 0228/882-328

Fax: 0228/882-9-328

E-Mail: loellgen@daad.de

 

10. Studienpraktika für Gruppen von ausländischen Studierenden in Deutschland (bis zu 2 Wochen)

 

Der Deutsche Akademische Austauschdienst fördert Studienpraktika ausländischer Studierendengruppen unter Leitung von Hochschullehrern oder Hochschullehrerinnen in der Bundesrepublik Deutschland.

 

Ziel:

· Durchführung fachbezogener Praktika im Hochschulbereich (z.B. Fachkurse, Blockseminare, Workshops) auf Einladung der deutschen Hochschule, die auch für die Organisation der Praktika in Hochschulen, Unternehmen und ggf. öffentlichen Einrichtungen verantwortlich ist,

· Begegnung mit deutschen Studierenden und Wissenschaftlern zur Etablierung und Pflege von Kontakten zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen,

· Erwerb eines landeskundlichen Einblicks in das wirtschaftliche, politische und kulturelle Leben in Deutschland. Dieser Teil sollte nicht mehr als ein Drittel der Förderungsdauer beanspruchen.

 

Für Studienpraktika ist Gegenseitigkeit angestrebt, aber nicht Bedingung, d.h. es kann zunächst auch eine Förderung in nur einer Richtung erfolgen.

Kulturelle Veranstaltungen können gefördert werden, wenn der fachliche Begegnungscharakter im Mittelpunkt steht und ein Hochschulbezug nachgewiesen wird.

Eine jährlich wiederkehrende Förderung pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut ist nicht möglich; pro Antragsteller, Fachbereich oder Institut kann höchstens ein Antrag pro Jahr berücksichtigt werden.

 

Laufzeit:

Studienpraktika sollen nicht weniger als 7 Tage dauern. Der Höchstförderzeitraum beträgt 12 Tage (einschließlich Reisetage), wobei die Reisen länger dauern dürfen.

 

Stipendienleistungen:

Der DAAD schließt für jede geförderte Gruppe eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung ab. Nähere Einzelheiten sind der Förderzusage zu entnehmen.

Die internationalen Reisekosten können nicht übernommen werden.

Die Zuwendung des DAAD erfolgt als Projektförderung durch Zahlung einer Pauschale von 50 ˆ pro Teilnehmer und Tag als Zuschuss zu den Reise- und Aufenthaltskosten.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

Gruppen von Studierenden ab dem 2. Fachsemester, die an einer ausländischen Hochschule in einem Studiengang immatrikuliert sind, können für Reisen unter Leitung eines Hochschullehrers mit dem Ziel, EINE Hochschule in Deutschland zur Absolvierung von Fachkursen, Seminaren, Workshops etc. zu besuchen, gefördert werden. Das Studium sollte nicht mit der Reise abschließen. Für die Organisation der Praktika in Hochschule, Unternehmen und anderen Einrichtungen ist die einladende deutsche Hochschule verantwortlich. Antragsteller ist die DEUTSCHE HOCHSCHULE. Nach Absprache mit dem DAAD können einzelne promovierende Interessenten gefördert werden. Um eine erfolgreiche Studienreise zu gewährleisten, müssen alle Teilnehmer über möglichst einheitliche Kenntnisse in der gewählten Programmsprache (in der Regel Deutsch oder Englisch) verfügen.

Die Zahl der Teilnehmer sollte mindestens 10 und darf in der Regel höchstens 15 Personen betragen. Zusätzlich kann ein Hochschullehrer als Begleitperson gefördert werden.



 

Antragstellung:

 

Bewerben können sich Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen von staatlichen und staatlich anerkannten deutschen Hochschulen. Anträge müssen beim DAAD über das Akademische Auslandsamt der deutschen Hochschule eingereicht werden. Online-Antragsformulare: https://portal.daad.de

 

Bewerbungsunterlagen:

ACHTUNG: Es können nur vollständige und fristgerecht eingereichte Anträge berücksichtigt werden. Fehlende Unterlagen können vom DAAD nicht nachgefordert werden. Ein vollständiger Förderantrag umfasst:

1. Antragsformular (Formular im DAAD-Portal), Hinweis zur abgefragten Bankverbindung im Formular: Bitte eine Bankverbindung Ihrer Hochschule angeben.

2. Finanzierungsplan: Formular im DAAD-Portal, ausfüllbar sind die weiß hinterlegten Felder.

Seite 1 und Seite 2: Hier ist kein Eintrag möglich.

Seite 3: Hier werden die beantragte Teilnehmerzahl, die Anzahl der geplanten Fördertage und die Pauschalen (50 ˆ) abgefragt. Dies ergibt die zu beantragende Summe (identisch mit Seite 1).

3. Teilnehmerliste (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen). Hier werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname, Semesteranzahl, Fachrichtung, angestrebter Abschluss und Sprachkenntnisse (Vorlage unter

www.daad.de/hochschulen/kooperation/partnerschaft/gruppenreisen/05028.de.html).

4. Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen) mit Darstellung präziser Besuchs- und Besichtigungswünsche (allgemein gehaltene Angaben z. B. Besuch von Museen, Universitäten reichen nicht aus). Hinweis zum Portal: auf der ersten Seite im Antragsformular haben Sie die Möglichkeit das Vorhaben kurz mit bis zu 2.100 Zeichen zu erläutern. Dies soll allerdings eine ausführliche Begründung und inhaltliche Programmbeschreibung nicht ersetzen. Die Auswahlkommission bittet um Information darüber, ob ein Gegenbesuch geplant ist. Bitte bestätigen Sie uns, dass es sich bei dem geplanten Vorhaben nicht um eine Pflichtexkursion handelt.

5. Zeitplan (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen), tabellarisch.

6. Darstellung der inhaltlichen Vorbereitung (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen) des Studienpraktikums in Deutschland.

7. Kontaktnachweise (als Anlage zum Antrag im DAAD-Portal hochladen). Diese sollen sich auf die jeweilig beantragte Reise beziehen, z.B. Einladungen und Bestätigungen der Programmpunkte. (Abkommen, Kooperationsvereinbarungen o.ä. reichen als Kontaktnachweise allein nicht aus, sondern können nur als Ergänzung eingereicht werden, sofern sie nicht älter als zwei Jahre sind.).

 

Termine:

Bewerbungen müssen spätestens zu folgenden Terminen über das DAAD-Portal eingereicht sein:

01.11. für Reisen ab dem 01.03. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte Januar)

01.02. für Reisen ab dem 01.06. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte April)

01.05. für Reisen ab dem 01.09. jeden Jahres (Entscheidung im DAAD: Mitte Juli).

 

Ansprechpartner in Bonn (Referat 513):

 

Frau Julia Loellgen

Telefon: 0228/882-328

Fax: 0228/882-9-328

E-Mail: loellgen@daad.de



Date: 2016-03-03; view: 804


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