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Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Musik

Das Fach Musikwissenschaft wird in Deutschland ausschließlich an Universitäten studiert. Stipendienbewerberinnen und -bewerber dieses Fachs bewerben sich nicht in dem separaten Musikverfahren, sondern in dem übergreifenden Verfahren für alle wissenschaftlichen Fachgebiete.

DAAD-Studienstipendien im Fachbereich Musik werden in der Regel für ein Graduierten- oder Vertiefungsstudium vergeben. Bewerberinnen und Bewerber müssen in der Regel ein erstes Abschlussexamen abgelegt haben; wenn dies nicht möglich ist, sollen sie zumindest die Ausbildungsmöglichkeiten für ihr Instrument im Heimatland ausgeschöpft haben. Zum Zeitpunkt der Bewerbung dürfen sie sich nicht bereits länger als 15 Monate in Deutschland aufhalten.

Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerber im Fachbereich Musik trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Professorinnen und Professoren deutscher Musikhochschulen. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Tonaufnahmen die ausschlaggebende Grundlage für die Entscheidung.

Das Stipendium ist ausschließlich zum Studium an einer der staatlichen Musikhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Alle Stipendien werden zunächst für ein akademisches Jahr vergeben und bei guten Leistungen entsprechend der Dauer des

Studiengangs auf Antrag verlängert. Grundsätzlich bieten alle Musikhochschulen eine zweite Ausbildungsstufe von in der Regel vier Semestern Dauer und eine dritte von in der Regel zwei Semestern an. Die Teilnahme an einem mehrjährigen weiterführenden Studiengang führt jedoch nicht automatisch zu einer Verlängerung des Stipendiums.

Die Zusage des Stipendiums bedeutet keine automatische Zulassung an einer der Musikhochschulen.

Über die altersmäßigen Voraussetzungen für die Zulassung entscheidet die jeweilige Musikhochschule, wobei je nach Ausbildungsstand des Bewerbers und gewünschtem Fach unterschiedliche Regelungen getroffen werden. In der Regel werden aber nur Kandidaten aufgenommen, die nicht älter als 28 bis 30 Jahre sind.

Die einzureichenden Tonträger müssen folgenden Anforderungen genügen:

1. Die Tonträger müssen von der Bewerberin oder dem Bewerber vorgetragene Werke höheren Schwierigkeitsgrades enthalten.

2. Alle Aufnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als ein Jahr sein und müssen von bestmöglicher technischer Qualität sein (keine mp3, AAC, etc).

3. Ton-/Bildträger werden in Form einer Audio-CD oder DVD-Video akzeptiert. Die Audio-CD bzw. DVD-Video muss in handelsüblichen CD-/DVD-Playern abspielbar sein.

4. Die Tonträger müssen beschriftet sein mit

a) dem Namen des Bewerbers oder der Bewerberin

b) dem Namen des Komponisten/-in

c) der Werkbezeichnung

d) den einzelnen Satzangaben (je Satz ein Track)

e) Indexnummern zur Anwahl der einzelnen Werke und Sätze



f) Zeitangaben zur Dauer der einzelnen Nummern

g) dem Ort der Aufnahme

h) dem Datum der Aufnahme

i) Kennzeichnung als CD oder DVD.

Nichtbeachtung dieser Anforderungen kann zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren führen. Bei Wiederbewerbungen sind neue Aufnahmen einzureichen.

 

Instrumentalisten aus dem Bereich Ernste MusikmüssenvollständigeWerke (nicht nur einzelne Sätze!) ausmindestensdrei verschiedenen,für das FachwesentlichenStilepochen anbieten. Eines der Werke sollte Neue Musik sein. Sollten diese Mindestkriterien nicht erfüllt sein, führt dies zum Ausschluss vom Verfahren.

Instrumentalisten aus dem Bereich Jazz sollten mindestens drei Stücke unterschiedlichen Charakters bzw. unterschiedlicher Tempi (z.B. Ballade, schnelles Stück) präsentieren.

Bewerberinnen und Bewerber für die Fächer Kammermusik oder Liedbegleitungmüssen zusätzlich zu den drei geforderten Werken im Fach Kammermusik oder Liedbegleitung mindestens ein Werk ihres Solofachs einspielen.

Mitglieder von Ensembles oder Duos, die sich um ein Stipendium bewerben, müssen sich zusätzlich zu den drei geforderten Ensemblewerken auch mit mindestens einem Werk solistisch präsentieren.

Sänger/Sängerinnen bereiten bitte ein vergleichbar unterschiedliches Programm aus drei Stilepochen vor, die außerdem die Bereiche Oper, Lied und Konzert abdecken.

Die Gesamtaufnahme muss bei Gesang mindestens 20 Minuten, bei Instrumentalspiel mindestens 30 Minuten betragen.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Bewerbung nur behandelt werden kann, wenn die genannten formalen Anforderungen an Vollständigkeit und Länge der Tonaufnahmen erfüllt sind!

Besondere Bedingungen gelten für Bewerberinnen und Bewerber aus den Fächern

À) Komposition

Sie müssen eigene Kompositionen in der Form von Partituren (bitte in vierfacher Kopie) und Tonaufnahmen einreichen. Es müssen drei Partituren mit verschiedenen Besetzungen eingereicht werden. Die Werke dürfen nicht älter als drei Jahre sein. Die Partituren und Tonträger müssen das Datum der Fertigstellung tragen. Für die Tonaufnahmen gelten die oben unter den Punkten 3. und 4. genannten Anforderungen. Die Kandidaten reichen zusätzlich ein Werkverzeichnis ein. Bei Wiederbewerbungen sind neue Stücke einzureichen.


Date: 2016-03-03; view: 1034


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Bitte beachten Sie! Ein vollständiger Bewerbungsantrag umfasst alle oben angeführten Unterlagen im Original und zwei Kopien in der genannten Reihenfolge. | Â. Stipendien für Künstler: Arbeitsaufenthalte für Hochschullehrer
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