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Bitte beachten Sie! Ein vollständiger Bewerbungsantrag umfasst alle oben angeführten Unterlagen im Original und zwei Kopien in der genannten Reihenfolge.

Unvollständige Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen finden Sie auf S. 2-3.

 

Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design und Film

1. Das Stipendium ist grundsätzlich für ein Aufbau- oder Ergänzungsstudium (nicht aber für ein grundständiges Studium) an einer der staatlichen Kunsthochschulen oder in einem der entsprechenden Studiengänge an einer Fachhochschule oder Universität in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.

2. Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerber in den Fachbereichen Bildende Kunst, Design und Film trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Hochschullehrern dieser Fachbereiche. Neben den schriftlichen Bewerbungsunterlagen bilden die einzureichenden Arbeitsproben die wichtigste Basis für die Entscheidung.

3. Bei gemeinschaftlichen Arbeiten bzw. Projekten ist der eigenständige Beitrag der Bewerberin/des Bewerbers zu bezeichnen oder mit schriftlichen Angaben zu benennen.

4. Folgende Arbeitsproben (keine Originalwerke) sind zur Ergänzung der übrigen Unterlagen erforderlich (bitte den Bewerbungsunterlagen eine Aufstellung aller eingereichten Werke mit detaillierten Angaben [Größe, Erstellungsdatum, Ort usw.] beifügen; der Liste ist eine Erklärung beizufügen, dass die Werke vom Bewerber/der Bewerberin angefertigt bzw. geschaffen wurde oder wer bei Gemeinschaftswerken daran mitgewirkt hat):

 

à) von Malern, Bildhauern und Designern

 

Abbildungen künstlerischer Werke können als einzelne Bilder (jpg), in Präsentationsform (pdf, ppt) oder als ausgedrucktes Portfolio eingereicht werden. Bitte keine Originale zusenden!

Bilder und Präsentationen werden auf CD/DVD eingesandt. Auf der CD/DVD immer den NAMEN vermerken!

Generelle Infos: Bitte nicht mehr als 50 Bilder einreichen!

Wichtig! Die Art und Weise der Präsentation spielt eine entscheidende Rolle bei der Bewertung und Benotung seitens der Auswahlkommission. Auch die besten Werke können durch eine schlechte Präsentation ihre Aussagekraft verlieren!

Präsentiert werden die Werke über einen Beamer mit einer Auflösung von 1024 x 768.

 

Anmerkungen zu den Formaten:

 

Einzelne Bilder:

- Bilder müssen im jpg-Format eingereicht werden.

- Alle Bilder müssen nach der Möglichkeit nur in EINEM Ordner platziert werden. Der Ordner soll mit dem NAMEN des Künstlers gekennzeichnet werden.

- Nach Bedarf (z.B. bei größerer Vielfalt von verschiedenen Techniken) kann EINE Ebene der Unterordnerangelegt werden, wobei jeder Unterordner entsprechend beschriftet werden soll (z.B. Fotos, Grafiken, Zeichnungen usw.). Bitte keine weitere Strukturierung von Unterordnern vornehmen!

- Eine Datei mit Auflistung der einzelnen Werke muss beigelegt werden. Folgende Informationen sollten aufgelistet werden: Name des Werkes, Art des Werkes, Größe des Werkes, Entstehungsjahr, gegebenenfalls Mitwirkende.



 

Beispiel: Close Encounters, Oil on Canvas, 30x40 cm, 2009, Monika Mustermann

Eine Video-Anleitungzur Einsendung einzelner Bilder ist im Internet unter www.daad.de/artists-applicationzu finden.

 

Präsentation:

- Abbildungen der Werke werden in eine Präsentation eingebunden. Mögliche Formate für die Präsentation: pdf-Dokument oder PowerPoint Präsentation. Bitte nur EINE Präsentation vorbereiten und keine Sonderformate einreichen. Die Präsentation muss den Namen des Bewerbers enthalten.

 

Beispiel: Max_Mustermann_Portfolio.pdf

 

- Jedes Bild in der Präsentation sollte folgende Unterschrift enthalten: Name des Werkes, Art des Werkes, Größe des Werkes, Entstehungsjahr, gegebenenfalls Mitwirkende.

Beispiel: Close Encounters, Oil on Canvas, 30x40 cm, 2009, Monika Mustermann

 

Ausgedrucktes Portfolio:

Bewerber können ein Portfolio in ausgedruckter Form einsenden.

 

Eine Video-Anleitungzum Einreichen eines Portfolios ist im Internet unter www.daad.de/artists-applicationzu finden.

 

b) von Filmemachern

 

Filme, Videos und Animationen:

Jedem Bewerber werden 8 Minuten der Filmzeit eingeräumt. Bei längeren Filmen können entsprechende Abschnitte präsentiert werden. Kurze Filme können in voller Länge gesendet werden.

Es muss klar sein, ob der Film selbst ein Kunstwerk ist oder ob im Film ein Kunstwerk dokumentiert wird (z.B. Rauminstallation, Performance usw.).

- Es können sowohl normale DVDs (PAL oder NTSC Format, ohne Regionalcode, ohne Kopierschutz, mit oder ohne Menü) eingereicht werden als auch Videodateien auf CD-ROM oder DVD-ROM. Wichtig ist, dass diese auf einem herkömmlichen Windows PC mit dem Player VLC abzuspielen sind.

- Jede DVD sollte folgende Beschriftung enthalten: Titel, Name des Künstlers, Länge, Jahr. Wenn mehrere Filme auf der CD/DVD enthalten sind, sollte die Beschriftung wie folgt aussehen: Name des Künstlers, Anzahl der Filme, Gesamtlänge aller Filme!

- Wenn mehrere Personen an einem Film mitgewirkt haben, dann müssen alle Beteiligten und ihre Funktion bzw. Aufgabe im Abspann genannt werden, insbesondere welchen Part der Bewerber übernommen hat (Regie, Kamera usw.).

 

Die eingereichten Arbeitsproben auf Video, CD-ROM oder DVD / DVD-ROM werden nur auf ausdrückliches Verlangen zurückgeschickt. Ansonsten gehen die Bewerbungsunterlagen einschließlich aller Anlagen, Muster etc. ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum des DAAD über. Eine Rücksendung erfolgt nicht; die Arbeitsproben erfolgloser Bewerber werden ebenso wie deren übrige Bewerbungsunterlagen spätestens nach Ablauf von zwei Jahren vernichtet.

 

5. Die Zusage des Stipendiums bedeutet keine automatische Zulassung an einer der Hochschulen. Der DAAD meldet den Stipendiaten der von ihm gewünschten Hochschule. Es wird deshalb dringend angeraten, sich rechtzeitig über die einzelne Hochschule, ihr Studienangebot und die dort lehrenden Professoren zu unterrichten. Der Bewerber sollte schon im Zusammenhang mit seiner Bewerbung beim DAAD mitteilen, an welcher Hochschule und bei welchem Lehrer er studieren möchte.

6. Die einzelne Hochschule entscheidet über die Zulassung des Stipendiaten, über die Aufnahme in die Klasse eines bestimmten Lehrers und über die Anrechnung bisheriger Studienzeiten und Studienleistungen. Gegebenenfalls ist eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Im Einzelfall unterrichten hierüber der DAAD und die Hochschule den Stipendiaten. Das Stipendium wird erst wirksam, wenn die Zulassung einer Hochschule vorliegt.

Weiterführende Informationen über die Hochschulen erhalten Sie im DAAD Informationszentrum Kiew, bei den DAAD-Lektoren und im Internet: www.hochschulkompass.de, sowie in der Kulturabteilung der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Kiew und dem Goethe-Institut Kiew.

 

Zusätzliche Hinweise für DAAD-Studienstipendien in den Fachbereichen der Darstellenden Kunst (Schauspiel, Regie, Tanz, Choreographie etc.)

1. Die genannten Fachrichtungen können an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule studiert werden. Die Zusage des Stipendiums bedeutet jedoch nicht die automatische Zulassung an einer der Hochschulen.

2. Die endgültige Auswahl der Stipendienbewerber trifft eine Fachkommission des DAAD, bestehend aus Hochschulprofessoren der jeweiligen Sparten.

3. Bewerber aus den Bereichen Schauspiel, Regie und Musical sollten über sehr gute bis hervorragende Deutschkenntnisse verfügen, Bewerber aus den Bereichen Tanz und Choreographie zumindest über Grundkenntnisse des Deutschen und gute Englischkenntnisse. Sprachzeugnisse sind einzureichen.

4. Folgendes ist zur Ergänzung der übrigen Unterlagen erforderlich:

Schauspiel:ein Video/ eine DVD. Dort soll sich der Bewerber selbst präsentieren (auf Deutsch), Grund seiner Bewerbung und Vorhaben in Deutschland erläutern (ca. 5 Minuten). Darauf sollen zwei Rollenausschnitte von jeweils 5-10 Minuten folgen, von denen einer auf Englisch sein darf.

Regie: Video/DVD mit Selbstvorstellung wie beim Schauspiel; danach sollten auf dem Video/ der DVD eigene Projekte dokumentiert werden, zu denen auch zusätzliches schriftliches Material eingereicht werden kann.

Tanz: Video/DVD. Dort sollte sich der Bewerber selbst vorstellen (auf Deutsch oder Englisch), Grund seiner Bewerbung und Vorhaben in Deutschland erläutern (ca. 5 Minuten). Im Anschluss daran sollten zwei Tanzeinlagen gezeigt werden (ca. 10 Minuten): klassisch (Aufwärmtraining), modern (eigenes Stück).

Choreographie: Video/DVD mit Selbstvorstellung wie beim Tanz. Im Anschluss daran sollte eigene Choreographie von circa 15 Minuten gezeigt werden.

Musical: Video/DVD mit Selbstvorstellung wie beim Tanz; Im Anschluss sollten zwei Gesangsstücke gesungen und getanzt werden, die aus der Musicalliteratur stammen (ca. 10 Minuten).

5. Bitte beachten Sie: Ton- und Bildträger müssen auf in Deutschland üblichen Systemen abspielbar sein.

Technisch fehlerhafte Aufnahmen (Ausleuchtung/Tonqualität) können nicht berücksichtigt werden.

6. Alle Bewerber sollten sich bereits über die Studienmöglichkeiten an deutschen Hochschulen informiert und bereits Kontakt zur deutschen Hochschule aufgenommen haben. In der Regel werden die Zulassungen von den deutschen Hochschulen erst nach persönlicher Vorstellung/Eignungsprüfungen vorgenommen.

 

 

7. Stipendienbewerber, die sich bereits in Deutschland befinden und ihr Studium an der deutschen Hochschule gegebenenfalls bereits aufgenommen haben, erhalten die Gelegenheit, sich im Auswahlverfahren der Fachkommission persönlich vorzustellen. Näheres zu dieser persönlichen Vorstellung wird nach Eingang der Bewerbung mitgeteilt.

 


Date: 2016-03-03; view: 856


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