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Zusätzliche Hinweise für DAAD-Forschungsstipendien für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen

Im Rahmen des Programms „Forschungsstipendien“ (einschließlich der „Forschungsstipendien“ nach dem so genannten „Sandwich-Modell“) fördert der DAAD Studien- und Forschungsaufenthalte ausländischer Nachwuchswissenschaftler (u.a. aus den Bereichen Humanmedizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin) in Deutschland.

 

Fördermöglichkeiten für Bewerber aus medizinischen Fachbereichen:

a) mit einem nicht verlängerbaren Forschungsstipendium von bis zu einem Jahr können folgende Vorhaben gefördert werden:

- Fortbildung im klinischen Bereich (z.B. im Rahmen einer Facharztausbildung im Heimatland);

- Forschungsprojekte

- Aufenthalte zum Zweck der Materialsammlung für eine Dissertation im Heimatland oder für eine Publikation

Der DAAD fördert keine vollständige mehrjährige Facharztausbildung in Deutschland.

b)Ein verlängerbares Forschungsstipendium kann nur für rein naturwissenschaftliche Promotionsvorhaben in Deutschland (z.B. Dr. rer. nat., Dr. rer. medic.) verliehen werden. Die Gesamtförderdauer kann drei, in Ausnahmefällen vier Jahre betragen.

Eine Förderung für die Anfertigung einer medizinischen Doktorarbeit (Dr. med., Dr. med. vet., Dr. med. dent.) ist dagegen ausgeschlossen.

Stipendiaten, die in Deutschland den ärztlichen Beruf ausüben (auch ein Ausbildungsabschnitt im Rahmen der Facharztausbildung bedeutet in Deutschland die Ausübung des ärztlichen Berufs) bzw. Kontakt mit Patienten haben, benötigen eine „Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs” des zuständigen Regierungspräsidiums des Bundeslandes ihrer Gasthochschule. Bewerber mit einem Vorhaben, das die Arbeit mit Patienten beinhaltet, müssen daher neben den allgemeinen Bewerbungsbedingungen im Programm „Forschungsstipendien” in der Regel zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllen::

- eine mindestens 7-jährige medizinische Ausbildung mit Hochschulexamen (Ärzte aus Entwicklungsländern müssen zusätzlich mindestens 3 Jahre Berufspraxis nach abgeschlossener medizinischer Ausbildung nachweisen).

- Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des ärztlichen Berufs im Heimatland.

Allen Stipendiaten, die eine Berufserlaubnis benötigen, schickt der DAAD rechtzeitig vor Stipendienantritt weitere Informationen und ggf. Formulare zu.

Stipendiaten, denen ein Forschungsstipendium von bis zu sechs Monaten zugesprochen wurde, müssen, falls eine Berufserlaubnis erforderlich ist, diese bereits vom Heimatland aus selbst beantragen. Erst nach Erteilung der Berufserlaubnis wird die Stipendienzusage wirksam und kann das Stipendium angetreten werden.

Stipendiaten mit einer Stipendienlaufzeit von mehr als sechs Monaten müssen den Antrag auf „Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufs” über den DAAD stellen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, müssen die erforderlichen Unterlagen bereits vor Antritt des Stipendiums bzw. vor dem ggf. vorgeschalteten Sprachkurs im Heimatland besorgt und rechtzeitig dem DAAD zugeschickt werden. Bis zur Erteilung der Erlaubnis durch das zuständige Regierungspräsidium können mehrere Wochen vergehen.



Bitte beachten Sie! Bewerber aus medizinischen Fachbereichen reichen alle Bewerbungsunterlagen in 4 Exemplaren (1 Original + 3 Kopien) ein.

 


Date: 2016-03-03; view: 1037


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