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TEXT 6. OLAF als supranationale Behörde

Der Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaft sowie gegen Betrug vorzugehen obliegtder EU-Kommission. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet,die Kommission bei der Ausführung ihrer „Schutzaufgaben“ zu unterstützen. Mit dem Ziel, einen effektiven und gleichwertigen Schutz in der Gemeinschaft zu erreichen, sind die entsprechenden Bestimmungen aus dem EG-Vertrag im Amsterdamer Vertrag weiter ausgebaut worden.

Das Haushaltvolumen im Jahre 1999 beträgt85 Milliarden Euro; wovon 80 Prozent zur Durchführung der Gemeinschaftsaufgaben an die Mitgliedstaaten zurückfließen.Dies ist ursächlichdafür, dass der Unionshaushalt in besonderem Maße Angriffsobjekt der Wirtschaftskriminalität und der Organisierten Kriminalität ist. Um dieser Gefahr entgegenzutreten, wurdeals erster Schritt 1988 UCLAF(Unite de Coordination pour la Lutte Antifraude) eingerichtet.

Bis1992umfasste der Aufgabenbereich der UCLAF die Konzipierung, Organisation und Koordinierung von Betrugsbekämpfungsmaßnahmen sowie die regelmäßige Unterrichtung des Europäischen Parlamentes und des Rates. Außerdem führtesie Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Fortbildung innerstaatlicher Beamter durch,die für zuständig waren.

Mit der Annahme der neuen Betrugsbekämpfungsstrategie im Jahre 1994 sind in der Folge zu den Konzeptions- und Koordinierungsaufgaben neue, operative Aufgaben hinzugekommen.Insbesondere hat die Kommission mit ihrer Entscheidung vom 10.2.1995 alle operativen Aktivitäten zur Betrugsbekämpfung bei der UCLAF zusammengefaßtund zentralisiert.Am 1.5.1998 wurdeUCLAF in eine eigenständige Task Force umgewandeltund mit erweiterten Befugnissen im Bereich der internen Ermittlungen, d.h. bei Fällen von vermuteten Unregelmäßigkeiten innerhalb der Kommission, ausgestattet.

Seit 1.6.1999 bestehtnunmehr das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF = Office europeen de la Lutte Antifraude), welches von der Kommission durch Beschluß vom 28.4.1999 errichtet worden ist,die Task Force „Koordinierung der Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung“ ersetztund die Gesamtheit ihrer Zuständigkeiten übernimmt.

OLAF hatim wesentlichen drei Hauptaufgaben zu erfüllen,nämlich die eigene operative Tätigkeit vor Ort in den Mitgliedstaaten und in den Gemeinschaftsorganen, Einrichtungen, Ämtern und Agenturen (sogenannte „interne Untersuchungen“), die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bei der Betrugsbekämpfung und schließlich die Ausarbeitung von Konzepten und Gesetzgebungsinitiativen zur Betrugsbekämpfung.

Wesensmerkmale der zentralen Betrugsbekämpfungsstelle sindalso:

· ihre multidisziplinäre personelle Zusammensetzung (Finanz-, Polizei-, Zoll-, Rechts-, Steuerexperten usw.) sowie

· die Zusammenfassung der operativen und Konzeptionstätigkeiten in einer einzigen Struktur.



Des weiteren setztdie Europäische Union alles daran,wirksam gegen Betrug und organisierte Kriminalität vorzugehen.Die Ergebnisse werden in einem jährlichen Bericht über den Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft und die Betrugsbekämpfung („Betrugsbekämpfungsbericht“) der Öffentlichkeit bekannt gemacht.


Date: 2016-01-03; view: 636


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