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Geschlossener deutschsprachiger Raum

In Deutschland ist Deutsch die gebräuchlichste Sprache. Deutsch ist Amtssprache, wird als Standardsprache in den überregionalen Medien und als Schriftsprache verwendet. Als Spra-che des Alltags wird es in vielen Regionen fast ausschließlich gesprochen (oft regional leicht eingefärbt). Der Übergang zu den deutschen Dialekten ist fließend.

In Deutschland ist Deutsch: nach § 23 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und ebenso nach § 19 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) als Amtssprache, nach § 5 Beur-kundungsgesetz als Sprache für notarielle Urkunden, nach § 184 Gerichtsverfassungsgesetz als Gerichtssprache festgelegt.

Die Frage, ob unter Deutsch rechtlich ausschließlich die hochdeutsche oder auch die niederdeutsche Sprache subsumiert wird, wird juristisch uneinheitlich beantwortet: Während der BGH in einer Entscheidung zu Gebrauchsmustereinreichung beim Münchener Patentamt in platt-deutscher Sprache das Niederdeutsche einer Fremdsprache gleichstellt („Niederdeutsche (platt-deutsche) Anmeldeunterlagen sind im Sinn des § 4a Abs. 1 Satz 1 GebrMG nicht in deutscher Sprache abgefaßt.“ – BGH-Beschluss vom 19.11.2002 – Az.: X ZB 23/01), ist nach dem Kommentar von Foerster/Friedersen/Rohde zu § 82 a des Landesverwaltungsgesetzes Schleswig-Holstein unter Verweis auf Entscheidungen höherer Gerichte zu § 184 des Gerichtsverfassungs-gesetzes seit 1927 (OLG Oldenburg, 10.10.1927 – K 48, HRR 1928,392) unter dem Begriff deutsche Sprache sowohl Hochdeutsch wie auch Niederdeutsch zu verstehen.

Besondere Regelungen gelten für Sorbisch, Dänisch (als Sprache der dänischen Minder-heit in Schleswig-Holstein), Friesisch, Romanes und Niederdeutsch. So müssen – beispielsweise – Behörden in Schleswig-Holstein und nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch das Patentamt in München auf Plattdeutsch gestellte Anträge bearbeiten.

Nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind die als Minderheiten- oder Regionalsprachen in Deutschland anerkannten im Einzelnen folgende: Dänisch (sowohl Reichsdänisch (meist als Sydslesvigdansk) wie Sønderjysk): in Schleswig-Hol-stein gemäß Teil III; Friesisch: Nordfriesisch in Schleswig-Holstein, Saterfriesisch in Nieder-sachsen, beide gemäß Teil III; Sorbisch: Obersorbisch in Sachsen, Niedersorbisch in Branden-burg, beide gemäß Teil III; Romani (Sprache der Sinti und Roma): in Hessen gemäß Teil III, in der übrigen Bundesrepublik gemäß Teil II; Niederdeutsch: in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern gemäß Teil III sowie in Nordrhein-West-falen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt gemäß Teil II.

Die landesrechtlichen Umsetzungen sind teilweise noch nicht erfolgt – dies betrifft ins-besondere die Sprache Romanes. Partiell (räumlich und/oder sachlich) besitzen in Schleswig-Holstein die Regional- und Minderheitensprachen Niederdeutsch, Dänisch und Friesisch den Rang einer Amtssprache. Andere in Deutschland (wie beispielsweise der jenische Soziolekt oder das Jiddisch) oder allochthone Minderheitensprachen wie das Türkische oder Polnische wurden nicht in die Charta aufgenommen. Ehemals verbreitete Sprachen wie Moselromanisch (im 11. Jahrhundert ausgestorben), Polabisch (im 18. Jahrhundert ausgestorben) oder Jiddisch werden heute nicht oder kaum mehr gesprochen.



Die Aufnahme der deutschen Sprache als Bekenntnis in Artikel 22 des Grundgesetzes wurde 2008 gesellschaftlich diskutiert. Die deutsche Partei CDU verabschiedete eine solche Forderung auf ihrem Parteitag im November 2008. Andere Parteien kritisierten den Vorstoß als ausländerfeindliche Panikmache, bzw. als unnötig, weil Deutsch selbstverständlich die Landes-sprache sei.

In Österreich ist laut Artikel 8 Absatz 1 Bundes-Verfassungsgesetz (BVG) aus dem Jahre 1920 die „deutsche Sprache“ (ohne nähere Spezifikation) die Staatssprache der Republik, unbe-schadet der den sprachlichen Minderheiten eingeräumten Rechte. Neben dem Deutschen sind Slowenisch in Kärnten und in der Steiermark sowie Ungarisch und Burgenlandkroatisch im Burgenland Amtssprachen. Tatsächlich gebräuchlich ist im Alltag wie auch im staatlichen Bereich jedoch Österreichisches Deutsch als nationale Varietät (Standardvarietät) des Hoch-deutschen. Diese österreichische Standardvarietät wurde daher in der II. Republik durch das Österreichische Wörterbuch staatlich normiert (erstmals 1951, als es alle alten deutschen Regel-bücher ablöste).

Nach der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen sind die als Minderheitensprachen in Österreich anerkannten im Einzelnen folgende: Burgenlandkroatisch im Burgenland gemäß Teil III, Romani im Burgenland gemäß Teil II, Slowakisch in Wien gemäß Teil II, Slowenisch in Kärnten gemäß Teil III, in der Steiermark gemäß Teil II, Tschechisch in Wien gemäß Teil II, Ungarisch im Burgenland gemäß Teil III, in Wien gemäß Teil II.

In der Schweiz ist Deutsch auf gesamtstaatlicher Ebene Amtssprache neben Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Knapp fünf Millionen Einwohner der Schweiz (63 % der Bevöl-kerung) geben Deutsch als Muttersprache an. Die in der Schweiz verwendete Form des Stan-darddeutschen, das Schweizer Hochdeutsch, weist einige Unterschiede zur Standardsprache in Deutschland auf. Umgangssprache ist zudem fast ausschließlich Schweizerdeutsch, eine Samm-elbezeichnung für verschiedene Formen der angestammten alemannischen Dialekte.

In 17 von 26 Kantonen ist Deutsch alleinige Amtssprache, in vier weiteren Amtssprache neben Französisch (Kantone Bern, Freiburg und Wallis) bzw. neben Italienisch und Rätoro-manisch (Graubünden). Auf Gemeindeebene kann jede Gemeinde ihre Amtssprache(n) in eigener Kompetenz festsetzen.

Die Schweiz ist der einzige Staat Europas, in dem das Jenische, eine Varität des Deutschen, mit der Ratifizierung der europäischen Sprachencharta 1997 als „territorial nicht ge-bundene“ Sprache, wenngleich nicht als Amtssprache anerkannt wurde.

In Liechtenstein (34.600 Einwohner) ist Standarddeutsch die alleingültige Amtssprache. Minderheitensprachen finden keine Anwendung. Umgangssprache ist Liechtensteinisch, eine alemannische Dialektform und mit dem Schweizerdeutschen und den vorarlbergischen Dialekten eng verwandt.

In Luxemburg ist Hochdeutsch zusammen mit Luxemburgisch und Französisch Amts-sprache, wobei Luxemburgisch als Nationalsprache gilt, Französisch als „Legislativsprache“. Deutsch spielt insbesondere in den Printmedien eine dominierende Rolle. Laut Umfragen der EU geben über 90 % der Luxemburger an, sowohl Deutsch als auch Französisch auf gutem bis sehr gutem Niveau zu beherrschen. Alle öffentlichen Ämter sind gesetzlich verpflichtet, in der Spra-che des Bürgers zu antworten, ohne sich jedoch in der Regel daran zu halten. Für Ortsnamen und damit auch Ortsschilder sind die amtlichen französischen Bezeichnungen maßgeblich (z. B. „Dudelange“ für Düdelingen oder „Luxembourg“ für Luxemburg), wobei darunter oft kursiv der Ortsname auf Luxemburgisch steht. Straßenschilder sind mehrheitlich auf Französisch und Deutsch, seltener auf Luxemburgisch beschriftet (z. B. an Autobahnen der Hinweis auf eine „Arrêt de secours/Nothaltebucht“). In den Druckmedien sind alle drei Sprachen vertreten, aber in unterschiedlicher Gewichtung, so findet man in Zeitungen zu 85 Prozent Artikel auf Deutsch, zu 12 Prozent auf Französisch und nur zu 3 Prozent auf Luxemburgisch. Auch Websites luxem-burgischer Betreiber, seien es Privatleute, Schulen oder Clubs etc., mischen oft die drei Amts-sprachen auf ihren Seiten, wobei das Standarddeutsche auf den offiziellen Internetseiten der poli-tischen Parteien überwiegt. Die offiziellen Seiten der luxemburgischen Regierung sowie von öffentlichen Ämtern sind jedoch fast ausschließlich auf Französisch.


Date: 2015-12-24; view: 871


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