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Teilnahmebedingungen (see English version below) Seite 2 / page 2

1. Anmeldung und Zahlung.Ein Kurszeitraum gilt als verbindlich gebucht, wenn der Anmeldevertrag vom Kunden unterschrieben im Steinke-Institut eingegangen ist. Die Reservierung eines Platzes in einem Kurs ist nur nach Eingang der Kursgebühren sowie der Anmeldegebühr wirksam. Die Vertragsleistung (Unterricht) kann vom Kunden erst in Anspruch genommen werden, nachdem die im Anmeldevertrag vereinbarten Gebühren bezahlt wurden. Mit seiner Unterschrift unter den Anmeldevertrag verpflichtet sich der Kunde, vor Kursantritt die im Anmeldevertrag vereinbarten Gebühren in voller Höhe zu zahlen. Eine Buchungsbestätigung wird erst ausgestellt, nachdem die komplette Gebühr für den betreffenden Buchungszeitraum beim Steinke-Institut eingegangen ist. Die Kursgebühr für jeden neuen Kurs oder Kursabschnitt ist spätestens am ersten Tag des vertraglich vereinbarten Kursantritts zu entrichten. Die Mahngebühren bei nicht vertragsgemäßer Zahlung betragen: 5 ˆ für die erste Mahnung (ab 1 Woche Zahlungsverzug), 10 ˆ für jede weitere Zahlungsverzugswoche. Nach einer Woche nicht bezahlten Kursbesuches wird der Kunde vom Unterricht ausgeschlossen, ohne dass im Falle einer späteren Zahlung eine Zeitgutschrift erfolgt. Die Buchung des vertraglich vereinbarten Kurszeitraums oder eines Abschnitts davon ist nicht übertragbar auf eine andere Person. 2. Anwesenheit. Wenn der Kursteilnehmer – egal aus welchem Grund – nicht zum angemeldeten Kurszeitraum erscheinen oder nicht am ersten vereinbarten Kurstag anwesend sein kann und den Buchungszeitraum verschieben möchte, verpflichtet er sich, dies mindestens fünf Tage vor dem vereinbarten Kursantritt dem Steinke-Institut schriftlich mitzuteilen. Ohne seine rechtzeitige Mitteilung kann keine Zeitgutschrift, Umbuchung oder Rückerstattung erfolgen. Der vom Schüler gebuchte Zeitraum gilt als verbindlich. Es besteht daher kein Anspruch auf eine Zeitgutschrift bei einer Unterbrechung oder einem vorzeitigen Abbruch des Kurses durch den Schüler. Nach einer Unterbrechung besteht auch kein Anspruch auf einen neuen Kurs, der aktuell dem Niveau des Schülers entspricht. Schüler, die den Klausurtermin nicht wahrnehmen können, haben keinen Anspruch auf einen unentgeltlichen Ersatztermin. 3. Rücktritt und Rückzahlung.Ein Rücktritt vom Anmeldevertrag nach der verbindlichen Buchung eines Kurszeitraums oder bei einem Kursabbruch vor Beendigung des vertraglich vereinbarten Unterrichts- und Zahlungszeitraums ist ausgeschlossen. Noch nicht bezahlte Kursgebühren (das gilt auch für noch nicht bezahlte Raten) des gebuchten Unterrichtszeitraums müssen auch bei einem vorzeitigen Abbruch, bei Nichtteilnahme oder Verhinderung, z.B. wegen Krankheit, vollständig gezahlt werden. Ausschließlich bei Nichterteilung eines Visums bzw. der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung des Schülers (außer bei Selbstverschulden des Schülers) ist eine Rückzahlung derjenigen Kursgebühren, die sich anteilig auf den vom Visum nicht mehr abgedeckten Buchungszeitraum beziehen, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 ˆ, möglich, sofern eine schriftliche Bestätigung der ablehnenden Botschaft oder Ausländerbehörde vorgelegt wird. Eine Rückerstattung ist nicht möglich, wenn versäumt wurde, rechtzeitig einen Visumantrag bezüglich des gebuchten und bezahlten Unterrichtszeitraums zu stellen.4. Unterrichtsausfall. Das Steinke-Institut haftet nicht für Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Abwesenheit des Schülers (auch aufgrund von Krankheit oder Urlaub) reduziert die Kursgebühren nicht. Bei Krankheit der Lehrkraft verpflichtet sich das Steinke-Institut, schnellstmöglich eine Unterrichtsvertretung zu stellen oder die versäumten Stunden zeitnah nachzuholen. Durch Krankheit von Lehrpersonal ausgefallene Unterrichtsstunden werden uneingeschränkt durch Zeitgutschriften erstattet. Das Steinke-Institut behält sich das Recht vor, den Unterrichtsbetrieb aus technischen oder organisatorischen Gründen kurzzeitig auszusetzen. Die daraus resultierenden Unterrichtsausfälle werden dann als Zeitgutschrift rückgewährt. 5. Unterrichtsumfang.Für die Durchführung eines Intensivkurses ist eine Mindestteilnehmerzahl von 6 Personen erforderlich. Wenn die Mindestteilnehmerzahl insgesamt oder an einem einzelnen Unterrichtstag nicht erreicht wird, kann der Kurs trotzdem durchgeführt werden, aber die Unterrichtsstunden werden wie folgt reduziert: Bei 4-5 Schülern: um 20%, bei 3 Schülern: um 40%, bei 2 Schülern: um 60%. Bei „Minikursen“ und „Wochenendkursen“ beträgt die Mindestteilnehmerzahl 3, und bei nur 2 Schülern werden die Unterrichtsstunden um ein Viertel, bei nur einer Person um die Hälfte reduziert. Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Pro Intensivkurs können 1 bis maximal 2 Kurstage für einen Kursausflug genutzt werden. 6. Feiertage. An den gesetzlichen Feiertagen und Rosenmontag sowie zwischen Heiligabend und Neujahr bleibt das Institut geschlossen. Sind in einem Buchungszeitraum gesetzliche Feiertage (Ostern, Pfingsten etc.) enthalten, wird hierfür kein Ersatz als Zeitgutschrift gewährt. 7. Schulordnung und Gerichtsstand.Der Kursteilnehmer verpflichtet sich, die Schulordnung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Der Kursteilnehmer haftet für alle Schäden, die er verursacht. Gerichtsstand ist Bonn.




Date: 2015-12-24; view: 601


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