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Flora und Vegetation

30 Prozent der Landoberfläche der Schweiz sind bewaldet. In den Alpen dominieren Nadelhölzer (Tannen, Fichten, Lärchen und Arven). Die Wälder in den Alpen haben wichtige Funktionen als Lawinen-Bannwald und Hochwasserschutz (der Wald fängt die Regenmenge auf und gibt sie nur langsam wieder ab). Im Mittelland, im Jura und auf der Alpensüdseite unterhalb von 1000 Metern wachsen Laubmischwälder und Laubwälder. Im Tessin gibt es als regionale Besonderheit ausgedehnte Kastanienwälder, die in früheren Zeiten eine Hauptrolle der Ernährung der Bevölkerung spielten.

Außerdem gedeihen im Süden des Tessins, zum Beispiel am Ufer des Lago Maggiore einige Palmen (beispielsweise Zwerg- oder Hanfpalmen) als Zierpflanzen in Parks und Gärten, sowie an Straßenrändern. Der größte Anteil des unbebauten Landes dient der Erzeugung von Nutzpflanzen. Dies sind überwiegend Getreide (Gerste, Hafer, Roggen und Weizen), die Kartoffel und der Mais, der Apfelbaum, sowie zunehmend Raps. In den Kantonen Wallis, Waadt, Neuenburg und Genf, in der Deutschschweiz, in der Drei-Seen-Region sowie in den Kantonen Aargau, Zürich, Schaffhausen, Graubünden und im Tessin werden Weine angebaut.

Fauna

In der Schweiz leben circa 83 Säugetierarten in der freien Wildbahn, davon ist der größte Teil den Fledermäusen und anderen Kleinsäugern zuzuordnen. Alle großen Raubtiere sind in den letzten hundert Jahren aus der Schweiz verschwunden. Die Wichtigkeit von Räubern wurde in einem gesunden Ökosystem erkannt und Luchs, Wolf und Bär wurden unter Schutz gestellt. Der Luchs wurde wieder in die Schweiz eingeführt. Der Wolf ist selbständig von Italien und Frankreich her eingewandert. Im Südosten Graubündens sind seit 2005 zudem vereinzelt von Italien herkommende Braunbären auf Schweizer Territorium anzutreffen, ohne dass sich hier jedoch zumindest derzeit eine Population bilden würde. Am Häufigsten zu beobachten ist jedoch der Rotfuchs. Er fühlt sich auch in den Schweizer Städten sehr wohl. Dachse bewohnen oft mit Füchsen zusammen dieselbe Wohnhöhle, weshalb sie stark unter der Verfolgung des Fuchses litten. Als weitere Baubewohner gibt es in einigen Alpenregionen Murmeltiere. Neben dem Luchs gibt es in der Schweiz noch vereinzelte Populationen von Wildkatzen im Jura. Fischotter sind seit 1990 aus der Schweiz verschwunden. Hauptgrund ist wohl der Zustand der Gewässer und die dadurch resultierenden Fischbestände. Oft in Siedlungen anzutreffen ist der Steinmarder. Sein Verwandter, der Baummarder, ist eher selten und hält Abstand zu Menschen.

 

Bei den Huftieren sind ebenfalls verschiedene Arten aus der Schweiz verschwunden, so zum Beispiel der Wisent und der Elch. Einige ausgerottete Arten wie der Alpensteinbock wurden mittlerweile wieder eingeführt, er bevölkert das Hochgebirge der Alpen. Im Unterwallis gibt es zwei Kolonien von Europäischen Mufflons, die aus Frankreich eingewandert sind. Die Gämse ist in den höher gelegenen Regionen der Alpen sowie des Juras sehr häufig. Größte Hirschart ist momentan der Rothirsch. Kleinste einheimische Hirschart ist das Reh. Das Reh ist auch die häufigste Hirschart und besiedelt Mittelland und Jura. Im zürcherisch-schaffhauserischen Grenzgebiet beim Rafzerfeld kommt der Sikahirsch vor. In den Wirren des Zweiten Weltkrieges entkamen einige Tiere aus Süddeutschen Gehegen und besiedelten von dort aus die Schweiz. Ebenfalls recht häufig in einigen Gebieten der Nordschweiz ist das Wildschwein. Bei den Nagetieren wurde der Biber wieder eingeführt. In der Schweiz leben zahlreiche Vogelarten. Die Schweizer Seen und Flüsse sind wichtige Rast- und Überwinterungsgebiete für Wasservögel. So überwintern jährlich mehrere Tausend Reiher-, Tafel- und Kolbenenten sowie Blesshühner, Gänsesäger und Haubentaucher in der Schweiz. Von den Greifvögeln sind vor allem der Turmfalke und der Mäusebussard sehr häufig. Aber auch Rot- und Schwarzmilane kommen regelmäßig vor. Der Steinadler besiedelt erneut den gesamten Alpenraum. Auch die Bestände von Habicht und Sperber haben sich erholt und sind stabil. Der ausgerottete Bartgeier wurde im Schweizerischen Nationalpark ausgesetzt; 2007 brüteten drei Paare erstmals in der Schweiz. Von den Raufußhühnern besiedeln Haselhuhn, Alpenschneehuhn, Birkhuhn und Auerhuhn die Schweizer Alpen sowie zum Teil den Jurabogen. Die Bestände des Auerhuhns sind jedoch aufgrund des Alpentourismus sowie der Intensivierung der Forstwirtschaft stark gefährdet. So ist das Auerhuhn bereits aus vielen Gebieten der Voralpen und des nördlichen Juras verschwunden. Naturschutzorganisationen bemühen sich jedoch intensiv für die Erhaltung der Art. Das Steinhuhn besiedelt die Gebiete im Bereich der Waldgrenze. Stark vom Aussterben bedroht sind das Rebhuhn, der Wachtelkönig sowie der Große Brachvogel. In der Schweiz leben Eulenarten wie der Waldkauz, die Waldohreule, der Uhu, Sperlingskauz sowie Raufusskauz und Schleiereule. In den alten Bergwäldern leben viele Spechtarten. Singvögel sind in der Schweiz zahlreich vertreten. Durch die Ausdehnung des Siedlungsraumes, der Intensivierung der Landwirtschaft auch in immer höheren Bergregionen sowie den Wintertourismus sind viele Vogelarten in der Schweiz gefährdet.



An Reptilien sind vor allem viele Schlangenarten zu nennen, die sich in den sonnigen Südtälern der Alpen wohl fühlen wie die Aspisviper. In den Hochlagen der Alpen und des Juras lebt zudem die Kreuzotter. Weitaus häufiger und weiter verbreitet sind jedoch ungiftige Schlangen wie die Ringelnatter und die Würfelnatter. Amphibien sind in der Schweiz weit verbreitet. Häufig sind etwa der Grasfrosch, die Erdkröte und der Bergmolch. Deutlich seltener sind hingegen der Laubfrosch, die Geburtshelferkröte und der Alpen-Kammmolch. Das typischste Wirbeltier der Schweiz ist der Alpensalamander – dessen größte Populationen und das Zentrum seiner Verbreitung sind die Schweizer Alpen.

Naturschutz

Ziel des Naturschutzes in der Schweiz ist es: das heimatliche Landschafts- und Ortsbild, die geschichtlichen Stätten sowie die Natur- und Kulturdenkmäler des Landes zu schonen, zu schützen sowie ihre Erhaltung und Pflege zu fördern. Der Naturschutz ist rechtlich im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) geregelt. Teilregelungen existieren zudem in der Wald- und Landwirtschafts-Gesetzgebung von Bund und Kantonen. Private Organisationen des einheimischen Naturschutzes sind etwa Pro Natura oder der Schweizer Vogelschutz. Wichtige Gegenstände des Naturschutzes sind Landschaften, Pflanzen und Tiere. Zu den wichtigsten Institutionen geschützter Gebiete und Objekte gehören derzeit unter anderem der Schweizer Nationalpark, zwei Biosphärenreservate (eines ist geplant im Val Müstair) und 165 Geschützte Landschaft. Im Zoo Zürich steht das größte Regenwaldhaus der Welt, die Masoala-Halle.

Demografie

Seit Beginn des 20. Jahrhunderts hat sich die Einwohnerzahl mehr als verdoppelt: von 3,3 Millionen (1900) auf 7,8 Millionen (2009). Das Bevölkerungswachstum flachte damit gegenüber 2008 leicht ab auf 1,1 Prozent.[16] Die Bevölkerungszunahme erreichte ihren Höhepunkt zwischen 1950 und 1970. Zu Bevölkerungsrückgängen kam es einzig 1918 als Folge der Spanischen Grippe und in den wirtschaftlichen Rezessionsjahren 1975–1977. Das Wachstum der Bevölkerung mit Schweizer Pass ist seit 1981 langsamer und konstanter als jenes der Gesamtbevölkerung verlaufen. Die Entwicklung der ausländischen Wohnbevölkerung erfolgte etwas rascher, aber über die Jahre unregelmäßiger – mit relativ hohen jährlichen Zuwachsraten zwischen 1988 und 1993 von jeweils ungefähr 3 Prozent. Während die allgemeine Geburtenziffer 1963 noch bei 2,67 lag, nahm sie seither stetig ab bis auf einen Wert von 1,38 im Jahre 2001. Seither gab es wieder eine moderate Zunahme auf 1,46 im Jahr 2007. Damit konnte auch erstmals seit zehn Jahren wieder ein Geburtenüberschuss von Schweizer Staatsangehörigen erzielt werden (+400). Die Lebenserwartung beträgt 84,6 Jahre für Frauen und 80,2 für Männer (Bundesamt für Statistik, 2010).

Bevölkerungsbewegung

Heute ist die Schweiz – wie fast alle wohlhabenden westlichen Staaten der Welt – ein Einwanderungsland. Die Schweiz hat einen Ausländeranteil von 22 Prozent. Das heutige Bundesgebiet und insbesondere Zürich waren schon in früheren Zeiten Ziel größerer Migrationsbewegungen. Zur Zeit der Industrialisierung gab es eine große Binnenwanderung vor allem aus den Alpen. Seit dem enormen Wirtschafts- und Wohlstandswachstum, das in den 1950er Jahren begann und die Schweiz bis heute zu einem wohlhabenden Land machte, drehte sich die Wanderungsbilanz um. Gastarbeiter wurden gezielt angeworben, später erreichten die Schweiz immer wieder Flüchtlingsströme, etwa aus dem ehemaligen Jugoslawien während der Jugoslawienkriege. Aus der Türkei kamen viele Wirtschaftsflüchtlinge nach Westeuropa und damit auch in die Schweiz. In den letzten Jahren verstärkte sich auch die Zuwanderung aus Deutschland in die Schweiz, da hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz als grösser empfunden werden. 2007 waren die deutschen Staatsbürger mit 224'324 nach den Staatsbürgern aus dem ehemaligen Jugoslawien (338'794), Italien (295'507) und vor den Portugiesen (193'299) bereits die drittgrößte Gastarbeitergruppe in der Schweiz. Insgesamt gab es Ende 2009 in der Schweiz 1'714'004 Bewohner mit ausländischem Pass.

Sprachen

Deutsch (63,7 %)

Französisch (20,4 %)

Italienisch (6,5 %)

Rätoromanisch (0,5 %)

Der Art. 4 der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft hält seit 1999 fest:

«Die Landessprachen sind Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch.»

Im Art. 70 Abs. 1 heißt es zudem:

«Die Amtssprachen des Bundes sind Deutsch, Französisch und Italienisch. Im Verkehr mit Personen rätoromanischer Sprache ist auch das Rätoromanische Amtssprache des Bundes.»

Jenisch und Jiddisch wurden durch die Ratifizierung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen durch die Schweiz 1997 als territorial nicht gebundene Sprachen der Schweiz anerkannt.

Die Bundesverfassung legt die Sprachgebiete der Schweiz nicht fest. Art. 70 Abs. 2 weist den Kantonen die Kompetenz zu, ihre Amtssprachen zu bestimmen. Dabei müssen sie jedoch sprachliche Minderheiten und die herkömmliche Zusammensetzung der Sprachgebiete beachten. Wer aus einem anderssprachigen Landesteil zuzieht, hat kein Recht darauf, in seiner angestammten Sprache mit den neuen Kantons- und Gemeindebehörden zu verkehren (Territorialitätsprinzip). Unter den mehrsprachigen Kantonen haben nur Bern und Wallis die Sprachgebiete räumlich festgelegt. Die Kantone Tessin und Jura definieren sich sogar als ganz zum italienischen bzw. französischen Sprachgebiet zugehörig, obwohl je eine Gemeinde eine deutschsprachige Mehrheit aufweist. Die verbleibenden mehrsprachigen Kantone Freiburg und Graubünden weisen die Regelung der Amtssprache den Gemeinden zu.

 

Als offiziell zweisprachig definiert sind beispielsweise die Gemeinden Biel/Bienne, Freiburg/Fribourg oder Murten/Morat. In Graubünden sind hingegen oft Gemeinden offiziell als romanischsprächig definiert, es dominiert aber Deutsch als Verkehrssprache. Das bedeutet, Romanisch ist die Verwaltungs- und Schulsprache, aber im Alltag reden die Menschen trotzdem Schweizerdeutsch. Mit einem Anteil von 63,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung ist Deutsch (rot) die meistverbreitete Sprache. Im deutschsprachigen Teil der Schweiz werden schweizerdeutsche Dialekte gesprochen, während Geschriebenes in der Regel in Standarddeutsch verfasst wird. Französisch wird von 20,4 Prozent (violett) der Bevölkerung gesprochen. Dieser Teil des Landes wird häufig als Romandie, Suisse romande oder Welschland bezeichnet. Im Kanton Tessin und vier Südtälern des Kantons Graubünden (Grigioni Italiano) wird Italienisch (grün, Anteil: 6,5 Prozent) gesprochen. Die vierte Landessprache, Rätoromanisch (gelb), hat einen Anteil von 0,5 Prozent und wird in Graubünden gesprochen, wobei praktisch alle Rätoromanischsprachigen die deutsche Sprache beherrschen. Das Rätoromanisch ist seit dem 19. Jahrhundert stark gefährdet und wird trotz Fördermassnahmen immer mehr vom Deutschen verdrängt. Seit 1860 haben 51 Gemeinden in Graubünden vom romanischen ins deutsche Sprachgebiet gewechselt.

Die Zahl der Fahrenden, unter denen die Jenischen neben einer geringeren Anzahl von Sinti und Roma die überwiegende Mehrheit bilden, wird bei Volkszählungen nicht erhoben, aber in offiziellen Schätzungen auf 20'000 bis 35'000 angesetzt. Das entspräche einem Anteil von annähernd 0,5 Prozent. Jenische leben in der ganzen Schweiz verstreut und sprechen neben ihrer internen Gruppensprache Jenisch meist eine der Landessprachen. Jiddisch besitzt in der Schweiz nur eine begrenzte Tradition und hat besonders in den Surbtaler Dörfern Endingen und Lengnau aufgrund der dortigen, heute nicht mehr existierenden jüdischen Gemeinden die örtliche Mundart geprägt. Die Gebärdensprachen werden von rund 10'000 in der Schweiz lebenden Personen beherrscht, die verbreitetsten sind die Deutschschweizer und die französische Gebärdensprache. Durch Zuwanderung bedingt sprechen mittlerweile 9 Prozent der Einwohner andere Sprachen als die Landessprachen. Von diesen ist das Serbisch-Bosnisch-Kroatische mit 1,5 Prozent am weitesten verbreitet. Als Fremdsprachen lernen die Schweizer eine zweite Landessprache und Englisch. Es gibt Diskussionen darüber, ob Englisch gleichzeitig mit oder sogar vor der zweiten Landessprache unterrichtet werden soll. Wegen Protesten aus der jeweils anderen Sprachregion hat sich ein rein englischer Fremdsprachenunterricht bisher nirgendwo durchsetzen können.

Religionen

Von den Schweizer Bürgern sind 41 Prozent römisch-katholisch, 40 Prozent evangelisch-reformiert, 2,5 Prozent in Freikirchen, 5,5 Prozent gehören zu anderen Religionsgemeinschaften und 11 Prozent sind ohne Religionszugehörigkeit. Von den Ausländern in der Schweiz sind 44 Prozent römisch-katholisch, 5 Prozent evangelisch-reformiert, 17 Prozent orthodox, 18 Prozent islamisch und 2 Prozent ohne Bekenntnis. Die Religionsfreiheit in der Schweiz ist als verfassungsmäßiges Grundrecht verankert. Es ist den Kantonen überlassen, ob sie ausgewählten Religionsgemeinschaften einen besonderen Status als Landeskirche oder als öffentlich-rechtliche Körperschaft verleihen wollen. In den meisten Kantonen haben die Römisch-katholische Kirche und die Evangelisch-Reformierte Kirche, in vielen Kantonen zusätzlich die Christkatholische Kirche und in einigen die jüdischen Gemeinden diesen Status inne. In den Westschweizer Kantonen Genf und Neuenburg gibt es keine Landeskirchen, weil dort Kirche und Staat vollständig getrennt sind; sie sind aber dennoch als «Organisationen von öffentlichem Interesse» anerkannt. In Basel besteht die sogenannte «hinkende Trennung» von Kirche und Staat. Die Christkatholische Kirche ist nur in Teilen der Nordwestschweiz von Bedeutung. Mit 0,33 Prozent ist der Buddhismus in der Schweiz stärker vertreten als in anderen Ländern Europas. Synagogen, Moscheen und buddhistische Tempel existieren in mehreren Orten in der Schweiz. Historisch gesehen waren die Einwohner der Kantone Zürich, Bern, Basel (außer Bezirk Arlesheim), Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden und Waadt noch um 1850 praktisch ausschließlich reformiert, diejenigen der Kantone Freiburg (außer Bezirk Murten), Wallis, Jura, Solothurn (außer Bezirk Bucheggberg), Luzern, Ob- und Nidwalden, Uri, Schwyz, Zug, Appenzell Innerrhoden und Tessin fast nur katholischen Glaubens. Konfessionell gemischt waren hingegen die Kantone Glarus, Aargau, St. Gallen, Graubünden und Genf. Die Verteilung der Konfessionen war das Resultat der Anwendung des Territorialprinzips bei der Wahl der Konfession nach den Religionskriegen des 16. Jahrhunderts; die konfessionell gemischten Kantone wiesen entweder junge Kantonsgrenzen auf (Aargau, St. Gallen, Genf) oder aber kannten eine althergebrachte gemeindeweise Festlegung (Glarus, Graubünden). Parität, das heißt gleichzeitiges Vorhandensein beider Konfessionen am selben Ort, war die Ausnahme, sie galt etwa im Toggenburg, in Teilen der vormaligen Untertanengebiete der Eidgenossenschaft (Thurgau, Echallens) und in einigen Gemeinden Graubündens und von Glarus. Eine Volksabstimmung 1919 im österreichischen Vorarlberg zu Verhandlungen mit der Schweiz über einen Beitritt zur schweizerischen Eidgenossenschaft ergab zwar eine Zustimmung von gut 80 Prozent, weitere Verhandlungen scheiterten jedoch auch an den Reformierten in der Schweiz, welche durch einen zusätzlichen Kanton mit Katholiken ihre damalige Mehrheit verloren hätten.

Städte

Die größte Stadt der Schweiz ist Zürich mit 389'992[22] Einwohnern (30. September 2011). Die Agglomeration umfasst 1'132'237 Einwohner (31. Dezember 2007). Weitere Großstädte sind Genf mit 192'118 (29. Februar 2012), Basel mit 169'885 (31. Dezember 2011), Lausanne mit 127'821 (31. Dezember 2010), die Bundesstadt Bern mit 124'381 (31. Dezember 2010) sowie Winterthur mit 101'203 (31. Dezember 2010). Die größten Städte mit weniger als 100'000 Einwohnern sind Luzern (77'491), St. Gallen (72'959), Lugano (54'667) und Biel/Bienne (51'203) (alle per 31. Dezember 2010). Die Bevölkerungsdichte ist im flachen Mittelland sehr hoch, im Alpenland und im Jura naturgemäß dünn.

Geschichte

Das Gebiet der heutigen Schweiz ist seit der Altsteinzeit besiedelt. Erst nach der Eiszeit wurde das schweizerische Mittelland dichter besiedelt, besonders die Gebiete um die Seen (→ Pfahlbauten). Mit dem Beginn der Eisenzeit setzte die keltische Besiedlung des Mittellands ein. Keltische Funde bei La Tène im Kanton Neuenburg gaben der gesamten Periode der jüngeren Eisenzeit ihren Namen (→ Latènekultur). Die Kelten pflegten Handelsbeziehungen bis in den griechischen Kulturraum. Vor der Eroberung durch die Römer lebten laut Aufzeichnungen des römischen Feldherrn und Politikers Julius Caesar in seiner Rechtfertigungsschrift für den Gallischen Krieg (→ De Bello Gallico) auf dem Gebiet der heutigen Schweiz verschiedene keltische Stämme und Völker: die Helvetier (Mittelland), die Lepontier (Tessin), die Seduner (Wallis, Genfersee) und die Raetier (Ostschweiz). Im Zuge der Ausdehnung des Römischen Reiches über die Alpen wurde das Gebiet der heutigen Schweiz bis ins 1. Jahrhundert n. Chr. ins Römische Reich integriert und die Bevölkerung romanisiert. Die wichtigsten römischen Städte der Schweiz waren Aventicum (Avenches), Augusta Raurica, Vindonissa (Windisch), Colonia Iulia Equestris (Nyon) und Forum Claudii Vallensium (Martigny). In der Spätantike wurde die Schweiz ausgehend von den städtischen Zentren christianisiert. Frühe Bischofssitze waren Genf, Augusta Raurica/Basel, Martigny/Sitten, Avenches/Lausanne und Chur. Nach dem Untergang des Römischen Reiches besiedelten die germanischen Stämme der Burgunder und Alamannen von Norden her kommend das Mittelland und vermischten sich mit der romanisierten keltischen Bevölkerung. In den zur Römerzeit stärker besiedelten Gebieten der Westschweiz sowie in den Alpentälern hielten sich romanische Sprachen (später Französisch, Rätoromanisch und Italienisch) und das Christentum, während sich in der Nordschweiz germanische Idiome verbreiteten. Bis 746 unterwarfen die Franken die Burgunder und Alemannen, womit die Schweiz Teil des Fränkischen Reiches wurde. Bei der Teilung dieses Reiches kam das Gebiet der Schweiz zum Ostfrankenreich, dem späteren Heiligen Römischen Reich deutscher Nation. Ihr Gebiet gehörte dabei größtenteils zum Stammesherzogtum Schwaben und zum Königreich Burgund. Bis ins 9. Jahrhundert wurden auch die Alemannen ausgehend von wichtigen klösterlichen Zentren wie St. Gallen und Reichenau christianisiert. In der frühen deutschen Geschichte spielen Adelsgeschlechter aus der Schweiz wie die Habsburger, Kyburger, Lenzburger und Rudolfinger eine wichtige Rolle. Außerdem waren die Alpenpässe für die deutsche Herrschaft über Italien von größter Wichtigkeit. So lässt sich erklären, weshalb die deutschen Herrscher immer ein ganz besonderes Augenmerk auf die Talschaften in den Alpen legten und sich bemühten, diese direkt zu beherrschen. Die Bewohner der Talschaften der Innerschweiz sahen diese «Reichsunmittelbarkeit» als Privileg.

Die drei Urkantone oder Waldstätte (Orte) Uri, Schwyz und (bei allerdings unsicherer Lesart) Unterwalden schlossen 1291 nach dem Tod des deutschen Königs Rudolf I. von Habsburg einen Bund zum Schutz ihrer «alten Freiheiten». Eine diesbezügliche Urkunde, der sogenannte Bundesbrief, ist datiert auf Anfang August 1291. Der Legende nach geschah die Beschwörung dieses Bundes auf dem Rütli. Ins breite Bewusstsein der Menschen drang diese Legende mit dem 1804 veröffentlichten Theaterstück «Wilhelm Tell» von Friedrich Schiller. Im 19. Jahrhundert wurde der 1. August 1291 als Datum für die «Gründung» der alten Eidgenossenschaft und damit der 1. August als schweizerischer Nationalfeiertag festgelegt. Beim Bündnis von 1291 ging es freilich – entgegen der traditionellen Geschichtswissenschaft – nicht um den Schutz vor dem Haus Habsburg als vielmehr darum, sich für die Unsicherheiten nach der Wahl eines neuen deutschen Königs vorzusehen und die Herrschaft der lokalen Potentaten abzusichern. Tatsächlich folgte auf Rudolf eine eher unsichere Zeit mit schnell wechselnden Herrschern.

Das schlechte Verhältnis zwischen den Eidgenossen und dem Herrscherhaus der Habsburger rührt von der deutschen Königswahl vom 25. November 1314 her, als der Wittelsbacher Ludwig der Bayer und der Habsburger Friedrich der Schöne gleichzeitig zum deutschen König gewählt wurden. Die Eidgenossen hielten zu Ludwig den Bayern. Dies und ein Überfall auf das Kloster Einsiedeln bewog Leopold I. von Österreich 1315 zu einem Kriegszug gegen die Eidgenossen, der in der Schlacht am Morgarten unglücklich für ihn endete. Um ihre Selbständigkeit gegenüber Habsburg zu wahren, schlossen sich die Reichsstädte Luzern, Zürich, Glarus, Zug und Bern im 14. Jahrhundert dem Bund der Waldstätte an. Das resultierende Gebilde wird als die Acht Alten Orte bezeichnet. Es folgten weitere Auseinandersetzungen mit dem Haus Habsburg: 1386 bei Sempach (die Lombardei, die ihre wirtschaftlichen Interessen durch die Habsburger gefährdet sah, hatte die eidgenössische Bewaffnung finanziert) und 1388 bei Näfels gelang es den Eidgenossen, habsburgische Ritterheere zu schlagen. 1415 eroberten sie (auf Betreiben von Kaiser Sigismund) die habsburgischen Stammlande im Aargau. Zwischen der Stadt Zürich und den übrigen Eidgenossen kam es wegen der Erbschaft der Grafen von Toggenburg zum Alten Zürichkrieg (1436–1450), in dessen Verlauf sich Zürich mit Habsburg verbündete. In der Schlacht bei St. Jakob an der Birs wurden die Hilfstruppen der Armagnaken zwar nicht geschlagen, sie zogen sich jedoch angesichts der hohen Verluste wieder zurück. Zürich war schließlich zur Rückkehr in die Eidgenossenschaft gezwungen. Ein weiterer Krieg brachte Habsburg 1460 um den Thurgau, sodass sich Herzog Sigismund von Tirol am 11. Juni 1474 in der «Ewigen Richtung» angesichts der Bedrohung durch Herzog Karl den Kühnen von Burgund gezwungen sah, die alte Eidgenossenschaft als eigenständiges Staatswesen anzuerkennen. 1474 zogen die Eidgenossen auf Wunsch Kaiser Friedrichs III. gegen Karl den Kühnen und zerstörten in den Burgunderkriegen im Verbund mit Lothringen und Habsburg dessen Reich. Bern und Freiburg expandierten in dieser Zeit ins vormals savoyisch und burgundisch kontrollierte Waadtland, das sie bis 1536 ganz eroberten.

Der militärische Sieg über die Burgunder bestärkte die Eidgenossenschaft in ihrem Willen nach Selbständigkeit. Aus diesem Grund widersetzte sie sich der Reichsreform des deutschen Königs und späteren Kaisers Maximilian I. Der Versuch Maximilians, die Eidgenossen im Schwabenkrieg gefügig zu machen, endete 1499 im Frieden zu Basel mit der faktischen Unabhängigkeit der Schweiz vom Heiligen Römischen Reich. Mit dem Beitritt von weiteren «Orten» erweiterte sich die Eidgenossenschaft bis 1513 auf Dreizehn Orte. Dazu kamen weitere Verbündete, die sogenannten zugewandten Orte, insbesondere das Wallis und die Drei Bünde aber auch Monarchien wie die Fürstabtei St. Gallen oder die Grafschaft Neuenburg. Die Siege in den Burgunderkriegen und im Schwabenkrieg und ihre moderne Infanterietaktik begründeten den Ruf der eidgenössischen Kämpfer und gaben dem Söldnerwesen enormen Auftrieb. Bis ins 19. Jahrhundert blieb dieses in den ländlichen Regionen der Innerschweiz ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Expansion der Eidgenossenschaft in Richtung Oberitalien erfolgte zur Sicherung der Alpenpässe. Dadurch wurde die Eidgenossenschaft in die komplizierten italienischen Kriege zwischen Habsburg, Frankreich, Venedig, dem Papst, Spanien und den verschiedenen italienischen Potentaten verwickelt. Aus jener Zeit stammt auch die Schweizergarde, die der Papst Julius II. 1506 gründete. Bis 1513 gelang den Eidgenossen die Eroberung des heutigen Tessin und schließlich sogar von Mailand, über das sie die Schutzherrschaft ausübten. Nach der Niederlage gegen Frankreich in der Schlacht bei Marignano 1515 endete die militärische Dominanz über Oberitalien. Der politische Mythos der Unbesiegbarkeit der Schweizer war widerlegt und es offenbarte sich die politische Zerstrittenheit der Orte untereinander. Dadurch wurde ab 1515 eine wirksame Außenpolitik verhindert und es begann die Phase des «Stillsitzens» (heute Neutralitätspolitik). Die Dreizehn Orte schlossen 1521 ein Soldbündnis mit Frankreich ab und erhielten dafür Pensionen, Zoll- und Handelsvergünstigungen und politischen Beistand bei inneren und äußeren Konflikten. Die von Ulrich Zwingli 1519 eingeleitete Reformation in Zürich breitete sich im Mittelland aus und führte zu großen Spannungen zwischen den verschiedenen Kantonen. Nach dem religiös begründeten Ersten und Zweiter Kappelerkrieg kam es 1531 im Zweiten Kappeler Landfrieden zum Kompromiss: Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und Teile von Graubünden blieben reformiert; die Urkantone, Luzern, Zug, Solothurn und Freiburg blieben katholisch. 1541 setzte Johannes Calvin in Genf die Reformation durch, das durch sein Wirken zum «reformierten Rom» wurde. Trotzdem kam es noch zweimal in den Villmergerkriegen von 1656 und 1712 zu militärischen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Konfessionsgruppen unter den Orten. Die Zwinglianer und Calvinisten vereinigten sich 1536 im Helvetischen Bekenntnis und begründeten damit die reformierte Kirche, die sich über England, Schottland und die Niederlande weltweit verbreitete.

Angesichts der Wirren und Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges beschloss die Eidgenossenschaft 1647 im Defensionale von Wil, die «immerwährende bewaffnete Neutralität» und verhielt sich in den Kriegen des 17. und 18. Jahrhunderts weitgehend neutral. Am 24. Oktober 1648 erreichten die Schweizer Kantone im Westfälischen Frieden die Anerkennung ihrer Ausgliederung aus dem Heiligen Römischen Reich. Die Formulierung des betreffenden Art. VI IPO bzw. § 61 IPM war umstritten, wurde dann jedoch überwiegend als Anerkennung der völkerrechtlichen Souveränität interpretiert. Im Inneren verhinderte die religiöse Spaltung eine Reform des anachronistischen eidgenössischen Bündnisgeflechts. Besonders die städtischen Kantone konsolidierten im 17. und 18. Jahrhundert ihre Herrschaft im Inneren im absolutistischen Sinn und entwickelten sich wirtschaftlich teilweise so stark, dass von einer Proto-Industrialisierung gesprochen werden kann. Trotzdem blieb die Eidgenossenschaft als ganzes hinter den Entwicklungen zurück und wurde in der zeitgenössischen Literatur als rückständig, ungeordnet und überkommen wahrgenommen. Damit kontrastiert die in der Aufklärung in Literatur und Malerei vorherrschende Darstellung der Schweiz als Alpenidyll, Arkadien oder als Ort urtümlicher Demokratie (Rousseau).

Am 5. Mai 1798 wurde die Alte Eidgenossenschaft nach kurzer Gegenwehr von Frankreich besetzt und unter der Bezeichnung «Helvetische Republik» als Tochterrepublik seinem Einflussgebiet einverleibt. Die Helvetische Republik war das erste moderne Staatswesen auf schweizerischem Gebiet und im Gegensatz zur Tradition als Einheitsstaat stark zentralistisch organisiert. Die bisherigen Unterschiede zwischen Untertanenlande und herrschenden Städten und Orten wurden aufgehoben. Rechtsgleichheit, Schaffung eines einheitlichen Wirtschafts- und Währungsraumes, Glaubens- und Gewissensfreiheit waren nur einige der fortschrittlichen Neuerungen, die damit Eingang in die Schweiz fanden. Als französischer Satellitenstaat wurde die Helvetische Republik jedoch in die Kriegsereignisse der Koalitionskriege hineingezogen und mehrfach Kriegsschauplatz. Nach mehreren Staatsstreichen und der Niederschlagung eines bewaffneten Aufstands verordnete Napoleon Bonaparte 1803 in der Mediationsakte der Schweiz wieder eine föderalistische Verfassung mit autonomen Kantonen. Als Staatsname wurde die Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft» festgelegt. Die ehemaligen Untertanengebiete und die zugewandten Orte wurden in die neuen Kantone St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin und die Waadt umgewandelt. 1815 wurden die inneren und äußeren Grenzen der Schweiz im Wiener Kongress international anerkannt. Die Großmächte verordneten der Schweiz «immer währende bewaffnete Neutralität», um ihr Gebiet dem Einfluss Frankreichs zu entziehen. Zu den 19 Kantonen der Mediationszeit kamen nun noch Neuenburg, Wallis und Genf hinzu, der Kanton Bern erhielt das Gebiet des Fürstbistums Basel. Die Schweiz wurde durch den «Bundesvertrag» wieder zu einem Staatenbund, sodass während der folgenden Epoche der Restauration die Eigenständigkeit der Kantone gegenüber der napoleonischen Zeit wieder grösser war. Der Kanton Jura entstand erst 1979 durch die Abspaltung eines Teils des 1815 zum Kanton Bern geschlagenen Gebiets.

Streitigkeiten zwischen den liberal-progressiven und den konservativ-katholischen Kantonen führten 1847 zum Sonderbundskrieg. Nach der Niederlage der konservativ-katholischen Kantone wurde die Schweiz in den modernen Bundesstaat umgewandelt und die Autonomie der Kantone durch die Bundesverfassung von 1848 eingeschränkt. Bern wurde zum Sitz der Bundesbehörden und des Parlaments. Die Bundesverfassung wurde seither zweimal, 1874 und 1999, total revidiert.

Während der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Schweiz von einer starken Welle der Industrialisierung und des Eisenbahnbaus erfasst. Gleichzeitig fand auf religiösem und kulturellem Gebiet die Konfrontation zwischen dem Liberalismus und dem Konservativismus ihre Fortsetzung im Kulturkampf. Die Integration der Katholiken in den neuen Bundesstaat erfolgte 1891 durch die Wahl des ersten Katholiken in den Bundesrat. Seither traten die bürgerlichen Parteien mehr oder weniger geschlossen gegen die Arbeiterbewegung an (seit dem Ersten Weltkrieg im «Bürgerblock»). Im Landesstreik von 1918 kam es zur bisher schärfsten Konfrontation zwischen Arbeiterschaft und Bürgertum in der Schweiz. Die Arbeiterbewegung konnte sich politisch auf nationaler Ebene erst nach der Einführung des Proporzwahlverfahrens 1919 etablieren. Auf Initiative von Henry Dunant erfolgt 1864 in Genf die Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Während der beiden Weltkriege bewahrte die Schweiz offiziell die bewaffnete Neutralität. Während im Ersten Weltkrieg mit der «Grenzbesetzung» die Verteidigung der Landesgrenzen gegen feindliche Übergriffe im Zentrum stand, zog sich im Zweiten Weltkrieg die Schweizer Armee mit dem Aktivdienst ins Réduit zurück, um einem deutschen Angriff möglichst harten Widerstand in Gebirgsstellungen entgegenzuhalten. Der schweizerischen Bevölkerung wurde durch die behördlich geförderte Bewegung der «Geistigen Landesverteidigung» ein starker Behauptungswillen gegen den Nationalsozialismus und später gegen die kommunistische Bedrohung vermittelt. Die Armee konnte in der Schweiz bis in die 1990er-Jahre eine starke gesellschaftliche Stellung behaupten, da durch ihren Aufbau als Milizarmee eine starke Verflechtung von zivilen und militärischen Führungskadern gegeben war. Bereits in den 1970er-Jahren und verstärkt anlässlich der Armee-Abschaffungsinitiative kam es aber auch zu Spannungen zwischen Traditionalisten und Kritikern um die Rolle der Armee in der Gesellschaft. Seit dem Ende des Kalten Krieges nahm der Einfluss der Schweizer Armee auf die Zivilgesellschaft stark ab.

Die Schweiz nahm während der Herrschaft der Nationalsozialisten in Deutschland zeitweise Flüchtlinge auf, wies aber nach einiger Zeit gezielt Juden und vor allem als «politisch Verfolgte» eingestufte Flüchtende zurück. Im Rahmen dieser Flüchtlingspolitik akzeptierten Schweizer Behörden den Vorschlag der deutschen Dienststellen zur Stempelung eines «J» in den Ausweis deutscher Juden (sogenannter Judenstempel). Damit sollten Menschen jüdischer Religion oder ehemals jüdischer Religion – als Juden bezeichnet – diskriminiert werden. Viele wehrlose Flüchtlinge wurden an den Grenzen zurückgeschickt, manche wurden sogar festgenommen und an die deutschen Behörden ausgeliefert. Die ins Land gelassenen Flüchtlinge wurden spätestens nach Kriegsbeginn in Lager interniert. Sie durften sich in keiner Weise politisch äußern. Die Rolle der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde in den 1990er-Jahren im Bergier-Bericht kritisch aufgearbeitet. In der Nachkriegszeit wurden weitere problematische Themen der Vergangenheit aufgegriffen wie die Verfolgung der Jenischen durch das Programm «Kinder der Landstraße», die Verdingkinder-Problematik, die wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Apartheid-Staat Südafrika oder die Rolle der schweizerischen Banken im Zusammenhang mit Fluchtgeldern von Diktatoren der Dritten Welt. Die Volksrechte wurden seit 1848 immer stärker ausgebaut. 1919 wurde das Proporzwahlverfahren für den Nationalrat eingeführt. 1971 wurde in einer Volksabstimmung das Frauenstimmrecht nach jahrzehntelangem Kampf angenommen. Der von der Regierung angestrebte Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) scheiterte 1992. Die Schweiz trat nach einer positiv ausgegangenen Volksabstimmung am 10. September 2002 den Vereinten Nationen (UNO) bei.

Namensherkunft

In den Kriegen der alten Eidgenossen gegen die Habsburger spielten die Schwyzer Truppen eine wichtige Rolle. Die Schwyzer hatten zudem eine große Bedeutung für das europäische Söldnergeschäft. Nach der Schlacht bei Sempach von 1386 wurde der Name «Swiz» oder «Sweiz» legendär: Die deutschen Chronisten bezeichneten nun alle Eidgenossen so. Das erste schriftliche Zeugnis dafür stellt ein Rechtsdokument des Königs Sigismund aus dem Jahr 1415 dar, in dem von «Schweizern» die Rede ist.

Die Mitglieder der Eidgenossenschaft benutzten diesen Sammelnamen nicht, weil er ihnen missfiel. Im Schwabenkrieg von 1499 wendete sich das Blatt und die als «Schweizer» beschimpften Eidgenossen fingen in trotzigem Stolz an, sich selbst so zu bezeichnen. Offiziell benutzten sie aber weiterhin den Begriff «Eidgenossen». Erst im 18. Jahrhundert begann der Chronist Johannes von Müller damit, die Eidgenossen «Schweizerische Eidgenossen» zu bezeichnen. 1803 wurde dieser Begriff in der Mediationsverfassung erstmals amtlich gebraucht. Der lateinische Name der Schweiz, Confoederatio Helvetica, nimmt Bezug auf den antiken keltischen Stamm der Helvetier, der im schweizerischen Mittelland und in Teilen Süddeutschlands siedelte. Die Erinnerung an dieses Volk, dessen Spuren sich im Frühmittelalter durch Romanisierung und Vermischung mit germanischen Einwanderern verlieren, blieb durch seine besondere Rolle im Bericht Julius Cäsars über den Gallischen Krieg im kollektiven Gedächtnis der geistigen und politischen Elite der Schweiz haften. Nach dem Ende der Alten Eidgenossenschaft 1798 wurde gemäß der gängigen Praxis bei der Namensgebung für die französischen Tochterrepubliken für das neue schweizerische Staatswesen der Name «Helvetische Republik» gewählt. Bei der Neukonstituierung der Schweiz als Staatenbund 1803 wich man jedoch auf die Bezeichnung «Schweizerische Eidgenossenschaft» aus, um sich von der politisch instabilen und zentralistischen Helvetischen Republik abzugrenzen. Der Ausdruck «Confoederatio Helvetica» wurde 1848 anlässlich der Schaffung des Bundesstaates eingeführt. Er findet sich seit 1879 auf Münzen und seit 1948 auf dem Siegel der Eidgenossenschaft. Er liegt dem Landeskürzel «CH» zugrunde.

Politik

Die Politik der Schweiz ist durch das Selbstverständnis als Willensnation geprägt – die nationale Identität basiert nicht auf einer gemeinsamen Sprache und Kultur, sondern unter anderem auf der gemeinsamen Geschichte, gemeinsamen Mythen, der freiheitlichen, basisdemokratischen und föderalistischen Tradition sowie zum Teil aus dem Gefühl, als neutraler und mehrsprachiger, auf sich selbst gestellter «Kleinstaat» in Europa einen «Sonderfall» zu bilden. Diese Voraussetzungen haben sich in einem in seiner Gesamtheit einzigartigen politischen System niedergeschlagen, in dem der Föderalismus, erweiterte politische Volksrechte bzw. Elemente der direkten Demokratie, die außenpolitische Neutralität und innenpolitischer Konsens im Vordergrund stehen.

Politisches System

Die Schweiz ist ein republikanisch verfasster Bundesstaat. Sie unterscheidet sich von anderen Republiken durch Elemente der direkten Demokratie: Das Volk kann über Initiativen und Referenden direkten Einfluss auf die Regierungstätigkeit nehmen. In zwei Kantonen, Appenzell Innerrhoden und Glarus, gibt es noch eine Urform

-der schweizerischen Basisdemokratie: die Landsgemeinde.

-den ausgeprägten Föderalismus: Die Kantone sind neben dem Volk der Verfassungsgeber des Bundes und behalten alle Aufgaben, die in der Bundesverfassung nicht explizit dem Bund zugeordnet werden. -----außerdem starke Beteiligung der Kantone in allen Phasen der politischen Willensbildung (Vernehmlassung, Ständerat, Ständemehr)

-die Konkordanzdemokratie.

-ihre selbstdeklarierte Neutralität.

 

Wie in Demokratien üblich ist die Staatsgewalt, gestützt auf die Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, in drei Säulen gegliedert:

Die Legislative (Bundesversammlung) besteht aus zwei Kammern, dem Nationalrat mit 200 Mitgliedern als Vertreter des Volks sowie dem Ständerat mit 46 Mitgliedern als Vertreter der Kantone. Das schweizerische Parlament ist ein sogenanntes Milizparlament: Die National- und Ständeräte üben ihr Mandat (wenigstens nominell) nebenberuflich aus.

Die Exekutive ist der Bundesrat mit der Verwaltung. Er besteht aus sieben gleichberechtigten Mitgliedern (Kollegialitätsprinzip), den so genannten «Bundesräten» (Ministern), die je einem Departement der Bundesverwaltung vorstehen. Die Bundesräte werden vom Parlament gewählt. Für jeweils ein Jahr wird ein Mitglied des Bundesrates von der Bundesversammlung zum Bundespräsidenten gewählt. Er leitet die Sitzungen des Bundesrates und nimmt repräsentative Aufgaben im In- und Ausland wahr, hat aber keine Vorrechte gegenüber dem Restbundesrat. Für gewöhnlich rotiert der Vorsitz auf Grundlage des Amtsalters, die eigentliche Wahl gilt allgemein als Formsache zur dessen Bestätigung; eine Ablehnung durch das Parlament ist dabei allerdings theoretisch möglich. Der Bundespräsident wird während dieses Jahres in der Öffentlichkeit in der Regel als Herr Bundespräsident, Frau Bundespräsidentin angesprochen, nicht mehr als Herr Bundesrat bzw. Frau Bundesrätin. Während des Präsidialjahres nimmt ein Bundesrat seine üblichen Regierungsaufgaben voll wahr.

Die Judikative besteht auf Bundesebene aus dem Bundesgericht mit Sitz in Lausanne und zwei sozialrechtlichen Abteilungen des Bundesgerichts in Luzern (bis 2006: Eidgenössisches Versicherungsgericht) als oberste gerichtliche Instanz einerseits sowie andererseits dem Bundesstrafgericht in Bellinzona und dem Bundesverwaltungsgericht in Bern (ab 2012 in St. Gallen) als untere eidgenössische Instanzen. Gewählt werden die Bundesrichter, die meistens einer Partei angehören, von der Bundesversammlung. Das Strafgericht hat die Arbeit 2004 aufgenommen; das Verwaltungsgericht tat dies 2007. Ein besonderer Verfassungsgerichtshof wie in anderen Ländern existiert in der Schweiz nicht, doch können alle Gerichte eine (beschränkte) Verfassungsgerichtsbarkeit ausüben.

Kantone

Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen (vor der Totalrevision der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft von 1999: 23 Kantonen, wovon drei in je zwei Halbkantone gegliedert waren). Traditionell werden die Kantone auch als Stände, auf kantonaler Ebene auch als Staat (vgl. französisch états) bezeichnet. Die Schweiz weist im europäischen Vergleich einen ausgeprägten Föderalismus auf, der die politische und wirtschaftliche Kleingläubigkeit und Fragmentiertet der Schweiz verstärkt.

Herisau ist Sitz der Regierung und des Parlaments des Kantons Appenzell Ausserrhoden, der Sitz von Justiz und Polizei des Kantons ist Trogen. Zu Zeiten der Landsgemeinde wurden diese abwechslungsweise in Trogen und Hinwil abgehalten. Appenzell Ausserrhoden hat daher keinen klar definierten Hauptort, da sich in allen anderen Kantonen die genannten Behörden und Versammlungen im Hauptort befinden. Büsingen am Hochrhein wie auch Campione d’Italia sind Enklaven in der Schweiz. Die deutsche Gemeinde Büsingen ist nördlich des Rheins vom Kanton Schaffhausen umgeben, südlich davon grenzt sie an die Kantone Zürich und Thurgau. Das italienische Campione, bekannt für sein Spielcasino, liegt am Luganersee innerhalb des Kantons Tessin. Lange Zeit funktionale Enklave war das italienische Livigno. Seit der Errichtung einer Passstraße ist Livigno auch von Italien aus zu erreichen. Um das Leben in der dennoch abgeschiedenen Lage zu attraktiveren, ist die Gemeinde heute eine zollfreie Zone, nachdem sie zuvor dem schweizerischen Zollgebiet zugerechnet wurde.

Außenpolitik

Die Schweiz versteht sich als außenpolitisch neutral, d. h. sie beteiligt sich nicht an Kriegen zwischen Staaten. Die Neutralität der Schweiz wurde 1815 am Wiener Kongress anerkannt. Sie ist dauernd und bewaffnet und auch heute noch international ausdrücklich anerkannt.

 

Die Schweiz ist Mitglied in vielen internationalen Organisationen. Als eines der letzten Länder trat die Schweiz 2002 der UNO bei, ist aber zugleich das erste Land, dessen Volk über den Beitritt abstimmen durfte. Daneben ist die Schweiz in der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), dem Europarat wie auch in der Europäischen Freihandelszone (EFTA) tätig. Die Schweiz nimmt an der Partnerschaft für den Frieden der NATO teil und ratifizierte das Kyoto-Protokoll. Die Schweiz ist Mitglied im UN-Menschenrechtsrat. In der Forschung kooperiert die Schweiz mit einigen europäischen Organisationen. Sie ist Gründungsmitglied sowohl der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), als auch der Europäischen Organisation für Kernforschung (CERN) und stellt mit Genf den Standort der Forschungsanlage. Die Schweiz ist weder Mitglied der Europäischen Union (EU) noch des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR); jedoch bestehen wichtige bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der EU. Ein Beitritt zur NATO stünde im Konflikt zur Neutralität der Schweiz.

Landesverteidigung

Die Schweizer Armee ist die bewaffnete Streitmacht der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Sie besteht aus den Teilstreitkräften Heer und Luftwaffe. Das jährliche Budget beträgt rund 3,898 Milliarden Franken (2009). Die Besonderheit der schweizerischen Streitkräfte ist ihr Milizsystem. Berufs- und Zeitsoldaten machen nur etwa 5 Prozent der Armeeangehörigen aus; alle übrigen sind wehrpflichtige Bürger im Alter zwischen 20 und 34 (in speziellen Fällen bis 50) Jahren. Schweizer Bürgern ist es verboten, in einer fremden Armee zu dienen. Davon ausgenommen ist die Schweizergarde des Vatikans, da sie von der Schweiz lediglich als Sicherheitsdienst angesehen wird.

Im Rahmen des Milizsystems bewahren die Angehörigen der Armee ihre persönliche Ausrüstung inklusive persönliche Waffe (bis 2008 inklusive Taschenmunition) zu Hause auf. Im Zusammenhang mit den Eigenheiten des Milizsystems entstand die früher übliche Redewendung «Die Schweiz hat keine Armee, die Schweiz ist eine Armee». Militärdienstpflichtig sind alle männlichen Schweizer Bürger. Frauen können sich freiwillig für den Militärdienst melden. Jährlich werden ca. 20'000 Personen in Rekrutenschulen von 18 oder 21 Wochen Dauer zu Soldaten ausgebildet. Die Dienstuntauglichen werden zivilschutzpflichtig und zahlen überdies eine jährliche Militärpflichtersatzsteuer. Militärdienstverweigerer haben die Möglichkeit, Zivildienst zu leisten, sofern sie Gewissensgründe geltend machen und bereit sind, als Tatbeweis anderthalb so viele Diensttage wie Soldaten zu absolvieren. Dienstverweigerung aus anderen (etwa politischen oder persönlichen) Gründen führt zwingend zu einem militärgerichtlichen Verfahren. Mit der Reform «Armee XXI» – per Volksabstimmung im Jahre 2003 angenommen – wird die im vorangehenden Leitbild «Armee 95» vorgesehene Mannschaftsstärke von 400'000 auf ca. 200'000 reduziert. Davon sind 120'000 in aktive Verbände und 80'000 in Reserveeinheiten eingeteilt.

Insgesamt fanden drei Generalmobilmachungen (GMob; auch Kriegsmobilmachung; KMob) zum Schutze der Integrität und der Neutralität der Schweiz statt. Die erste GMob fand anlässlich des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 statt. Als Reaktion auf den Ausbruch des Ersten Weltkriegs und um einen deutschen oder französischen Durchmarsch durch die Schweiz zu verhindern, wurde auf den 3. August 1914 die erneute GMob der Armee beschlossen. Die dritte GMob der Armee fand am 1. September 1939 als Reaktion auf den deutschen Überfall auf Polen statt. Henri Guisan wurde zum General gewählt und entwickelte sich in den Kriegsjahren zur Hauptintegrationsfigur der von den Achsenmächten eingeschlossenen Eidgenossenschaft.

Die heutige Schweiz wurde seit ihrer Gründung 1848 noch nie mit offenen Angriffen feindlicher Kräfte zu Lande konfrontiert. Im Zweiten Weltkrieg kam es jedoch häufig zu Luftraumverletzungen durch deutsche und alliierte Kampfflugzeuge. In den schwerwiegendsten Fällen wurden – nach offizieller Darstellung irrtümlich – städtische Gebiete in Schaffhausen und Zürich-Oerlikon (beides Standorte der Rüstungsindustrie) von der US-Luftwaffe bombardiert. Da sich die militärische Bedrohungslage im heutigen Europa für die Schweiz geändert hat, wird die Armee immer wieder in Frage gestellt. Besonders die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA) setzt sich seit Jahren für eine Abschaffung ein – bislang jedoch erfolglos: zwei Abstimmungen zur Abschaffung der Armee wurden vom Volk deutlich verworfen. Auch die Frage, ob friedenserhaltende Armeeeinsätze im Ausland mit der Neutralität vereinbar sind, ist umstritten.

Sozialpolitik

In der Schweiz existieren mehrere Sozialversicherungen. Diese sind Zwangsversicherungen, das heißt, für die Bewohner besteht eine Versicherungspflicht. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind:

die Alters- und Hinterlassenen Versicherung (AHV), die staatliche Rentenversicherung

die Krankenversicherung

die Mutterschaftsversicherung

die Unfallversicherung

die Invalidenversicherung (IV), für Personen, die aufgrund von Behinderungen nicht mehr vollständig erwerbstätig sein können oder Ergänzungsleistungen benötigen

Daneben ist für Erwerbstätige eine berufliche Vorsorge, die Pensionskasse, obligatorisch. Diese wird privatwirtschaftlich geregelt und ist Sache des Arbeitgebers. Freiwillig ist dagegen die Private Vorsorge in Form von zum Beispiel Lebensversicherungen. Diese werden bis zu einer bestimmten Grenze steuerlich gefördert. Die staatliche Rentenversicherung, die berufliche Vorsorge wie auch die private Vorsorge werden zusammen als Drei-Säulen-System bezeichnet. Daneben gibt es die Erwerbsersatzordnung, sodass Militärdienstpflichtige während der Ausübung militärischer Pflichten ein Taggeld bekommen. Obligatorisch ist auch die Arbeitslosenversicherung.

Gesundheitswesen

In der Schweiz ist jeder Einwohner – egal, ob Schweizer oder nicht – aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes verpflichtet, sich bei einer schweizerischen Krankenkasse seiner Wahl für die Behandlungskosten bei Krankheit zu versichern («Grundversicherung», «obligatorische Krankenpflegeversicherung»). Die Krankenkassen sind in der Schweiz privatwirtschaftliche Unternehmen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, jeden in die Grundversicherung aufzunehmen, der einen entsprechenden Antrag stellt, sofern er im Tätigkeitsgebiet der Kasse seinen Wohnsitz hat. Die Zahlung der Prämie (Mitgliederbeitrag) ist Sache des Versicherten. Es handelt sich dabei um eine Kopfprämie, d. h., die Prämie ist einkommensunabhängig, variiert jedoch von Krankenkasse zu Krankenkasse und von Kanton zu Kanton. Einkommensschwachen Personen werden von staatlicher Seite individuelle Prämienverbilligungen gewährt. Die Finanzierung der staatlichen Krankenhäuser erfolgt einerseits durch Einnahmen aus Behandlungen, andererseits durch Zuschüsse der Kantone oder Gemeinden. Die Finanzierung der Privatkrankenhäuser erfolgt dagegen in der Regel nur aus den Behandlungstaxen, die deshalb markant höher sind als bei den staatlichen Krankenhäusern. Die gesetzliche Grundversicherung deckt deswegen die Behandlung in Privatkliniken nicht. Ambulante Behandlungen dagegen werden von der Grundversicherung in der ganzen Schweiz und bei jedem zugelassenen Leistungserbringer gedeckt. Zahnarztbehandlungen werden von den Krankenkassen nicht getragen, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Mit den EU-Staaten bestehen Verträge, die die gegenseitige Übernahme der Behandlung bei Notfällen regeln (Formular E111). Für Behandlungskosten bei «Unfällen» ist jeder Angestellte durch das Unfallversicherungsgesetz (UVG) obligatorisch versichert. Es gibt einerseits eine selbständige Unfallversicherung des öffentlichen Rechts (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt), andererseits bieten auch die meisten privaten Versicherungskonzerne Unfallversicherungen nach UVG an. Es ist Sache des Arbeitgebers, alle Angestellten – auch bei Freizeitunfällen – zu versichern. Wer nicht angestellt ist, muss sich selbst gegen Unfall versichern.

Schulsystem

Das Schweizer Schulsystem ist ein komplexes Gebilde. Die Obhut des Schulwesens liegt nicht ausschließlich beim Bund, sondern ist aufgrund des Föderalismus vorwiegend Sache der Kantone.

Der Bund und die Kantone teilen sich die Verantwortung für das Bildungswesen, wobei die Kantone weitgehende Autonomie haben. Auf Bundesebene definiert ist die Garantie auf freie Schulbildung, der Beginn eines Schuljahres im August und die Sicherstellung der Qualitätsanforderungen. In anderen Bereichen haben die Kantone die alleinige Kompetenz in der obligatorischen Schule. In den weiterführenden Schulen hat der Bund etwas größere Kompetenzen. Die Kantone sind jedoch weiterhin für die Ausführung zuständig und ihnen obliegt die Verantwortung. In der Tertiärstufe sind die Kompetenzen ebenfalls verteilt. Dem Bund obliegt die Regelungskompetenz für die Fachhochschulen (FH) und die beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) in Zürich (ETHZ) und Lausanne (EPFL). Bei den Universitäten liegt die Obhut wiederum bei den Kantonen. Aufgrund dieser Tatsachen kann man entsprechend der Anzahl der Kantone von 26 verschiedenen Schulsystemen in der Schweiz sprechen. Die Dauer der Primarschule, der Sekundarstufe I sowie die Anzahl der Ebenen (Leistungsniveau) in der Sekundarstufe I variiert von Kanton zu Kanton, insgesamt sind es meist neun Jahre. Es gibt auch große Differenzen im Schulstoff. Die Lehrmittel, Schulbücher werden von den Kantonen meistens in eigener Regie erstellt und vertrieben. Nach dem Ende des Obligatoriums sind alle jedoch auf einem ähnlichen Niveau. Nach dem Schulobligatorium hat man die Wahl zwischen einer weiterführenden Schule, die zur Matura führt, oder der Beginn einer Berufsausbildung, einer Lehre. Die Lehre wird begleitet von einem regelmäßigen Besuch einer Berufsschule. Freiwillig ist der parallele Besuch einer Berufsmittelschule (BMS), die mit der Berufsmaturität abgeschlossen wird. Die meisten Schweizer Schüler wählen den Weg einer Lehre. Über die BMS ist der Zugang für ein Studium an einer Fachhochschule möglich. Mit der neuen sogenannten «Passerelle» wird außerdem, nach Erwerb des Berufsmaturitätszeugnisses (BM-Zeugnis), durch ein zusätzliches Schuljahr und eine Zusatzprüfung der prüfungsfreie Zugang an eine universitäre Hochschule ermöglicht.

Verkehr

Die Schweiz hat mit etwa 122 m/km² das dichteste Eisenbahnnetz der Welt (ausgenommen Kleinststaaten wie Vatikanstaat oder Monaco), obwohl zwei Drittel des Landes in sehr gebirgigem Gelände liegen und keinerlei Beitrag zu diesem Rekord leisten. Nicht an die Eisenbahn angeschlossene Ortschaften werden generell durch Linienbusse oder Postautos angebunden. Es gibt kaum einen Ort, der nicht an den öffentlichen Verkehr angeschlossen ist; selbst der Ort Juf (Kanton Graubünden), höchstgelegene Siedlung Europas, wird täglich achtmal vom öffentlichen Verkehr erschlossen. Das Schweizer normalspurige Eisenbahnnetz beträgt 3'778 km, wovon nur 10 km (0,3 Prozent) nicht elektrifiziert sind. Die Schmal-, Meter- und Breitspurbahnen haben zusammen eine Länge von 1'766 km, wovon 30 km (1,7 Prozent) nicht elektrifiziert sind. Die Elektrifizierung erfolgte zu 80 Prozent mit AC (Wechsel- und Drehstrom) und zu 20 Prozent mit DC (Gleichstrom). Mit einer Strecke von 3'007 km betreiben die Schweizerische Bundesbahnen (SBB) die meisten Eisenbahnlinien. Sie allein befördern jährlich über 300 Millionen Passagiere. Das zweitlängste Streckennetz mit gerade noch 440 km Streckenkilometern betreibt die BLS AG, worauf gleich die meterspurige Rhätische Bahn mit 384 Kilometern folgt, deren Linien ausschließlich im Kanton Graubünden liegen. Daneben gibt es in der Schweiz weitere 47 Privateisenbahngesellschaften, die zum Teil von den Kantonen finanziell unterstützt werden. 2007 unternahm jeder Schweizer durchschnittlich 47 Bahnfahrten und legte dabei eine Distanz von 2103 km zurück; damit ist die Schweiz die weltweit führende Bahnfahrernation. Im Rahmen der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT) wurden die Gotthard- und Lötschberg-Basistunnel erstellt, welche der verfassungsmäßig vorgeschriebenen Verkehrsumlagerung des Transitverkehrs dienen. Der Lötschberg-Basistunnel wurde mit dem Fahrplanwechsel am 9. Dezember 2007 für den regulären Personen- und Güterverkehr in Betrieb genommen, während sich der Gotthardtunnel als längster Tunnel der Welt im Endausbau befindet und voraussichtlich Ende 2016 in Betrieb genommen wird. Bedingt durch die Topografie existieren in der Schweiz viele Berg-, Standseil- und Luftseilbahnen, welche zum einen Teil als öffentlicher Verkehr zur Erschließung von Siedlungen, zum anderen Teil der touristischen Erschließung dienen.

Straßenverkehr

Die Autobahn A1 bei St. Gallen

Der Großteil der Bevölkerung im dicht besiedelten Mittelland wohnt weniger als 10 km von der nächsten Autobahn oder Autostraße entfernt. Eine große Fläche der Schweiz mit einem relativ geringen Bevölkerungsanteil ist demgegenüber durch Hauptstraßen erschlossen und schließlich gibt es im Gebirge verschiedene Verbindungen über Passstraßen, welche im Winter gesperrt sind. 2006 betrug die Gesamtlänge aller Straßen 71'298 km, wovon 1'758 km Autobahnen waren. Das gut ausgebaute öffentliche Verkehrsnetz macht sich dadurch bemerkbar, dass rund ein Fünftel aller Schweizer Haushalte nicht über ein eigenes Auto verfügt. Dieser Anteil steigt in den Städten auf 43 Prozent, zusätzlich durch den Umstand unterstützt, dass in der Schweiz auch das Car-Sharing sehr weit verbreitet ist. Im Kanton Graubünden blieb der individuelle Motorfahrzeugverkehr bis zum Jahr 1926 verboten. Die Benutzung des Schweizer Straßennetzes ist für Personenkraftwagen grundsätzlich unentgeltlich. Für die Benutzung der Autobahnen mit weiß-grüner Beschilderung besteht in der Schweiz jedoch Vignettenpflicht für Personenkraftwagen, die einmalig für ein Jahr zu entrichtende Nationalstraßen Abgabe (40 CHF/Jahr, Stand: 2011). Gebühren auf einer der Öffentlichkeit zugänglichen Privatstraße sind die absolute Ausnahme (bekanntestes Beispiel: der nach Italien führende Tunnel am Großen Sankt Bernhard).

Für Lastkraftwagen gilt seit dem 1. Januar 2001 die Leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA), die elektronisch erhoben wird und deren Höhe nicht vom Typ der befahrenen Straße, sondern von der gefahrenen Strecke und von der Emissionskategorie des Fahrzeuges abhängt.

Flugverkehr

Die Schweiz verfügt über drei Landesflughäfen, elf Regionalflugplätze, 44 Flugfelder und fünf zivil mitbenutzte Militärflugplätze.[34] Die größten Flughäfen und Ausgangspunkte von Langstreckenflügen befinden sich in Kloten (Flughafen Zürich) und Cointrin (Flughafen Genf). Der drittgrößte Flughafen der Schweiz, der Flughafen Basel Mulhouse Freiburg, liegt in Hésingue und Saint-Louis auf französischem Boden. Mittelgroße Flughäfen befinden sich in Sion, Bern-Belp und Lugano-Agno. Bis zur Nachlassstundung im Oktober 2001 war die Swissair nationale Fluggesellschaft und unterhielt ein weltumspannendes Streckennetz und die Regionalfluggesellschaft Croßair. Die Nachfolgerin Swiss ist seit Juli 2007 eine Tochtergesellschaft der Deutschen Lufthansa AG und weiterhin interkontinental tätig.

Schiffsverkehr

Die einzigen internationalen Häfen mit Meeresanbindung sind die Schweizerischen Rheinhäfen, welche in und bei Basel am Rhein liegen. Zusätzlich betreiben sechs Reedereien insgesamt 35 Schiffe unter Schweizer Flagge in der Hochseeschifffahrt (2008). Dazu kommen die Häfen der Binnenseen, welche neben den Fährbetrieben über den Zürichsee und den Bodensee sowie die Erschließung der Gemeinde Quinten am Walensee einen hohen touristischen Anteil haben. Einziger Güterverkehr auf den Seen sind normalerweise Kiestransporte mit Ledischiffen.

Langsamverkehr

Schweiz Mobil ist das nationale Netzwerk für den Langsamverkehr, insbesondere für Freizeit und Tourismus. Langsamverkehr ist in der Schweiz der offizielle Oberbegriff für das Wandern, Velofahren, Mountainbiken, Skaten und Kanufahren. Das Projekt wurde 1998 lanciert und besteht aus mehreren Teilen. Die Stiftung Veloland Schweiz fördert das Freizeitfahrradfahren in der Schweiz und schuf bis 1998 neun nationale Routen. Weitere Themen sind Mountainbike Land Schweiz, Skating Land Schweiz und Kanuland Schweiz. Unter dem Namen Wanderland Schweiz sind auch die Wanderwege Teil des Projekts Schweiz Mobil. Die Schweiz verfügt über ein Netz von einheitlich markierten Wanderwegen von einer Länge von insgesamt 62'441 km, davon 13'880 km Hartbelag und 23'090 km Bergwege (Stand: 2007). Es werden dabei drei Arten von Wanderwegen unterschieden mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad: gelb markierte Wanderwege, weiß-rot-weiß markierte Bergwege sowie die weiß-blau-weiß markierten Alpinen Routen.

Wirtschaft

Die Schweiz gehört zu den wohlhabendsten Ländern der Welt. Entsprechend liegt das allgemeine Preisniveau relativ hoch. Gemessen am Bruttoinlandprodukt lag die Schweiz 2007 mit umgerechnet 424 Milliarden US-Dollar an 20. Stelle, beim Bruttoinlandsprodukt pro Kopf mit 58'084 US-Dollar sogar auf dem vierten Platz. Im Global Competitiveness Report 2009–2010 des Weltwirtschaftsforums, das die Wettbewerbsfähigkeit von Ländern misst, rangiert die Schweiz auf dem ersten Platz vor den Vereinigten Staaten und Singapur. Die Wirtschaft der Schweiz gilt als eine der stabilsten Volkswirtschaften der Welt. Als Erfolgsfaktor gilt unter anderem die Preisstabilität. So lag 2008 die Jahresteuerung mit 2,4 Prozent zum ersten Mal seit 1994 über einem Wert von 1,8 Prozent. Die Rate der Arbeitslosigkeit liegt bei 2,9 Prozent (Mai 2011). Heute arbeiten noch knapp 3,7 Prozent der Bevölkerung in der Landwirtschaft. Dieser Wirtschaftszweig wird vom Bund mit beträchtlichen Mitteln unterstützt (Subventionen bzw. an Auflagen gebundene D


Date: 2015-12-17; view: 923


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