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Was wurde auf der Sechs-Mächte-Konferenz von 1948 verabschiedet?

a) Londoner Empfehlungen

b) Frankfurter Dokumente

c) Beschluss von Berlin

d) Pariser Richtlinien

 

Im August 1948 erarbeitete der Verfassungskonvent Richtlinien für das Grundgesetz eines "Bundes Deutscher Länder". Wo tagte der Konvent?

a) im Friedenssaal in Münster
b) auf der Insel Herrenchiemsee

c) in der Paulskirche in Frankfurt

d) Festung Marienberg in Würzburg

 

Was sollte der Parlamentarische Rat ausarbeiten?

a) ein Grundgesetz für Westdeutschland

b) einen Plan zur Einigung Deutschlands

c) die Zusammensetzung einer Übergangsregierung

d) das Bürgerliches Gesetzbuch für Westdeutschland

 

In welchem Jahr trat der Parlamentarische Rat das erste Mal zusammen?

a) 1946

b) 1947

c) 1948

d) 1949

 

Der Parlamentarische Rat bestand aus 65 Mitgliedern. Wie viele davon waren Frauen?

a) 4

b) 6

c) 8

d) 10

 

In welcher Stadt trat der Parlamentarische Rat zusammen?

a) Berlin (West)

b) Frankfurt

c) München

d) Bonn

 

Wo fand die konstituierende Sitzung des Parlamentarischen Rates statt?

a) im Alten Wasserwerk in Bonn

b) im Bonner Museum Alexander König

c) im Bonner Rathaus

d) in der Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

 

Für welche Staatsform entschied sich der Parlamentarische Rat?

a) Monarchie

b) Diktatur

c) Demokratie

d) Militärstaat

 

Wer wurde im Jahr 1948 zum Präsidenten des Parlamentarischen Rates gewählt?

a) Konrad Adenauer

b) Ludwig Erhard

c) Anton Pfeiffer

d) Kurt Georg Kiesinger

 

Warum arbeitete der Parlamentarische Rat ein Grundgesetz und keine Verfassung aus?

a) weil die Westalliierten dies nicht erlaubten

b) weil sich der Parlamentarische Rat nicht zu einer Verfassung entschließen konnte

c) um sich auch sprachlich von der Weimarer Verfassung zu distanzieren

d) weil das Grundgesetz provisorisch gelten sollte

 

Wie lautet Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes?

a) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

b) Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.

c) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

d) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Wann trat das Grundgesetz in Kraft?

a) am 01. Juni 1949

b) am 24. Mai 1949

c) am 01. Januar 1950

d) am 24. September 1949

 

Dem Grundgesetz mussten auch die 11 westdeutschen Länderparlamente zustimmen. Ein Land allerdings stimmte nicht zu. Welches?

a) Hamburg

b) Hessen

c) Bayern

d) Niedersachsen

 

Wer kann das Grundgesetz verändern?

a) Der Bundespräsident kann das Grundgesetz jederzeit ändern.

b) Änderungen sind nur mit Zweidrittel-Mehrheiten im Bundestag und Bundesrat möglich.

c) Der Bundestag kann mit einfacher Mehrheit Änderungen herbeiführen.



d) Das Grundgesetz kann überhaupt nicht geändert werden.

Was für ein Begriff steckt hinter jedem Text? Ergänzen Sie die Sätze sinngemäß durch die unten angegebenen Wörter.

A) _____________________ bedeutet, dass Eigenverantwortung vor staatliches Handeln gestellt und die Eigenleistung und die Selbstbestimmung des Individuums (und der Familien) und der Gemeinschaften (beispielsweise der Kommunen) gefördert wird. Staatliche Eingriffe (etwa von Bund oder Europäischer Union) und öffentliche Leistungen sollen nur unterstützend und nur dann erfolgen, wenn die jeweils tiefere hierarchische Ebene (Länder, Kommunen, Familien) die Leistung nicht erbringen kann. Das ________________sprinzip ist eine wichtige Grundlage des europäischen Integrationsprozesses, um die Organe der Europäischen Union in der europäischen Gesetzgebung zu beschränken. Durch den Lissabonner Vertrag sind die nationalen Parlamente befugt, unmittelbar gegenüber der EU­Kommission __________________srügen zu erheben und sogar Klagen vor dem Europäischen Gerichtshof einzuleiten.

B) Die 2006 von Bundestag und Bundesrat mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossene ___________________ ist die umfangreichste Änderung des Grundgesetzes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Mit Änderungen an insgesamt 20 Artikeln des Grundgesetzes regelt _____________________ die gesetzgeberischen Zuständigkeiten von Bund und Ländern neu. Einer der Kernpunkte der Reform ist es, die Zahl der Bundesgesetze zu reduzieren, die der Zustimmung des Bundesrats bedürfen. Dem gegenüber werden Zuständigkeiten auf die Länder verlagert. Die Länder sind unter anderem für Strafvollzug und Ladenschluss zuständig. Atomenergie, Terrorabwehr und das Meldewesen werden Bundessache. Mehr Rechte hat der Bund auch im Umweltbereich in der Abfallwirtschaft. In Wissenschaft und Forschung an Hochschulen können Bund und Länder bei Vorhaben überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Mit ____________________ II im Jahr 2009 wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern modernisiert. So soll eine Schuldenbremse dafür sorgen, dass Bund und Länder keine neuen Schulden machen. Die Neuregelung findet für Bund und Länder erstmals für das Haushaltsjahr 2011 Anwendung.

C) _______________ stellt eine politische Ordnung dar, bei der die staatlichen Aufgaben zwischen Gesamtstaat (Bund) und Einzelstaaten (Länder) aufgeteilt werden. Dabei sind beide politischen Ebenen für bestimmte, verfassungsgemäß festgelegte Aufgaben selbst zuständig. Jedes Mitglied des Bundes verfügt über eigene Legitimität, Rechte und Kompetenzen. So hat jedes Land eine eigene Landesverfassung sowie eigenständige politische Institutionen für die Exekutive, die Judikative und die Legislative. Der föderale Aufbau des politischen Systems in Deutschland ist in Artikel 20 des Grundgesetzes festgelegt.

D) ___________________ ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen. __________________ setzt sich aus einer Präambel, den Grundrechten und einem organisatorischen Teil zusammen. Im __________________ sind die wesentlichen staatlichen System­ und Werteentscheidungen festgelegt. Es steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen. Für eine Änderung des _________________ ist die Zustimmung von zwei Dritteln der Abgeordneten des Bundestages sowie des Bundesrats erforderlich. Allerdings gibt es unabänderliche Prinzipien im ________________. So ist es nach Artikel 79 Absatz 3 des ____________________ unzulässig, die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 des ____________________ niedergelegten Grundsätze zu ändern. Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. Artikel 20 beschreibt die Staatsprinzipien, etwa dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat ist.

F) Seit der klassischen ___________________slehre, die vor allem auf den englischen Philosophen John Locke (1632–1704) und den französischen Staatsphilosophen Charles de Montesquieu (1689–1755) zurückgeht, wird unter ____________________ die Aufteilung der staatlichen Gewalt in mehrere Gewalten verstanden, die sich gegenseitig kontrollieren und beschränken und die von verschiedenen Personen ausgeübt werden. Dabei wird zwischen Legislative, Exekutive und Judikative unterschieden. ___________________ ist in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes geregelt und gehört zu seinen unabänderlichen Prinzipien.

G) In einem _________________ haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. __________________lichkeit bedeutet außerdem die Teilung der Gewalten, die Garantie von Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Gegensätze zum ____________________ sind beispielsweise ein Polizeistaat oder eine Diktatur.

H) Mit der Föderalismusreform II im Jahr 2009 wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern modernisiert. Unter anderem soll ___________________ dafür sorgen, dass Bund und Länder keine neuen Schulden machen. Ziel der _________________ ist es, die langfristige Tragfähigkeit der Haushalte von Bund und Ländern und die finanziellen Handlungsspielräume zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben zu sichern. Dazu wird im Grundgesetz der Grundsatz eines ohne Einnahmen aus Krediten ausgeglichenen Haushalts festgeschrieben. Beim Bund ist eine strukturelle Verschuldung nur noch in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zulässig. Eine konjunkturbedingte Erhöhung der Kreditaufnahme in Abschwungphasen muss in Aufschwungphasen auch wieder ausgeglichen werden. Außerdem sichert eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen die notwendige Handlungsfähigkeit des Staates zur Krisenbewältigung. Drohende Haushaltsnotlagen sollen künftig durch den Stabilitätsrat schneller erahnt und so besser bekämpft werden. Er überwacht die Haushalte von Bund und den einzelnen Ländern und kann ein Sanierungsverfahren einleiten. Die Neuregelungen gelten für Bund und Länder ab dem Jahr 2011.

I) Das __________________sprinzip ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert: Nach Artikel 20 und 28 des Grundgesetzes ist der deutsche Staat ein demokratischer und sozialer Bundes­ und Rechtsstaat. Das bedeutet, dass sich der Gesetzgeber in der Bundesrepublik auch um soziale Gerechtigkeit und die soziale Sicherheit der Bürger kümmern muss. Wichtige Bereiche der sozialen Gesetzgebung in Deutschland sind neben der Arbeitsgesetzgebung und der Steuergesetzgebung die Sozialversicherung, also die gesetzliche Krankenversicherung, gesetzliche Renten­, Arbeitslosen­ und Pflegeversicherung. Darüber hinaus finanziert der Staat soziale Leistungen wie Kindergeld, Elterngeld, Wohngeld oder Sozialhilfe.

J) ___________________ sind verfassungsmäßig verbürgte elementare Rechte, die jedem Einzelnen zustehen. Sie sind in den Artikeln 1 bis 19 des Grundgesetzes festgelegt und gewähren in erster Linie Schutz gegenüber dem staatlichen Eingriff. Daneben strahlen ____________________ auf das gesamte Recht aus. Gegen die Verletzung ____________________ durch die öffentliche Gewalt kann nach Artikel 93 des Grundgesetzes jedermann Verfassungsbeschwerde erheben.

Föderalismus; Föderalismusreform; Gewaltenteilung; Grundgesetz; Grundrechte; Rechtsstaat; Schuldenbremse; Sozialstaat; Subsidiarität;


Date: 2015-12-17; view: 1915


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