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Recht und Gerechtigkeit in Rechtsstaat, Merkmale des Rechtstaates.

Von „Recht" lässt sich bei einer sozialen Ordnung nur dann sprechen, wenn sie an der Idee der Gerechtigkeit orientiert ist. Zum Recht gehört nicht, dass die Gerechtigkeit vollständig verwirklicht wird. Angesichts der Unvollkommenheit des Menschen dürfte das nicht erreichbar sein.

Ober die Gerechtigkeit wurde von allen großen abendländischen Philosophen nachgedacht. Von allen Philosophenwerden zwei Merkmale der Gerechtigkeit herausgehoben:

- Das Verhalten aller ist nach der gleichen Regel zu beurteilen. Für alle hat das gleiche.

- Als weiteres Merkmal der Gerechtigkeit wird betont, dass „Jedem das Seine " zukommen müsse. Jeder soll das (aber auch nur das) erhalten, was ihm gebührt.

Bei der Anwendung der Gerechtigkeitsmerkmale zusätzliche Entscheidungen notwendig sind, worin sich im Einzelfall die Menschen gleichen und worin nicht und was denn „das Seine" ist. Über die Werte, die bei derartigen Entscheidungen zu beachten sind, geben das Grundgesetz und die Länderverfassungen, vor allem deren Grundrechtskataloge, wichtige Hinweise.

Was ist ein Rechtsstaat?

In einem Rechtsstaat zu leben, bedeutet, dass jeder Bürger, aber auch jede staatliche Einrichtung sich dein Recht unterordnen und in seinem Handeln die Gesetze beachten muss. Deswegen spricht man von der Herrschaft der Gesetze im Rechtsstaat im Gegensatz zur Willkürherrschaft in Diktatoren.

Weitere Merkmale eines Rechtsstaates sind:

· Rechtsgleichheit: Die Gesetze gelten für alle Bürger gleich.

· Rechtssicherheit: Gesetze müssen veröffentlicht werden, damit jeder Bürger sich darüber informieren kann, welche Folgen ein .Verstoß haben kann. Außerdem dürfen Gesetze nicht rückwirkend gelten. Niemand darf für eine Tat bestraft werden, die zu diesem Zeitpunkt nicht verboten war.

· Bindung der Gesetzgebung an das Grundgesetz: Die Gesetze werden von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Sie dürfen aber nicht einfach Gesetze formulieren, die ihnen gerade passen. Sie müssen sich an das Grundgesetz halten. Kein Gesetz darf gegen die Menschenwürde verstoßen.

· Rechtswegegarantie: Jeder Bürger, der sich in seinen Rechten verletzt sieht, kann ein Gericht anrufen.

· Unabhängigkeit der Richter: Richter und Gerichte sind in ihren Entscheidungen nur an die Gesetze gebunden. Keine staatliche Behörde, kein Politiker darf ihnen Weisungen erteilen oder versuchen, Einfluss auf den Ausgang eines Prozesses zu nehmen.

Zusätzlich:
Ablauf eines Strafverfahrens

Das Strafverfahren ist ein gesetzlich geordnetes Verfahren, in dem darüber entschieden wird, ob ein strafbares Verhalten vorliegt. Es gliedert sich in die Abschnitte


Ermittlungsverfahren

Eröffnungsverfahren

Hauptverhandlung

Vollstreckungsverfahren.


In einem Ermittlungsverfahren untersucht sie, ob Anlass besteht, gegen den Beschuldigten eine öffentliche Klage zu erheben oder das Verfahren einzustellen. Glaubt die Staatsanwaltschaft, dass sie dem Beschuldigten ein strafbares Verhalten nachweisen kann, verfasst sie eine Anklageschrift und legt diese dem Gericht vor.



Damit beginnt das Eröffnungsverfahren. Das Gericht teilt dem Angeschuldigten die Anklageschrift mit und fordert ihn auf, sich zu der Anklage zu äußern. Das Gericht prüft dann noch einmal, ob der hinreichende Verdacht einer strafbaren Handlung besteht und deshalb die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen werden kann. Das Eröffnungsverfahren endet mit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens oder mit dem Eröffnungsbeschluss. Den Eröffnungsbeschluss übersendet das Gericht dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft. Außerdem werden der Termin zur Hauptverhandlung bestimmt, der Angeklagte, Zeugen, Sachverständige usw. zum Termin geladen und sonstige Beweismittel herbeigeschafft.

Die Hauptverhandlung ist das Kernstück des Strafverfahrens. Sie läuft so ab:

- Der vorsitzende Richter stellt fest, ob die erforderlichen Personen anwesend sind, und belehrt die Zeugen über ihre Zeugenpflichten. - Dann vernimmt der Vorsitzende den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.

- Der Staatsanwalt verliest die vom Gericht zugelassene Anklage.

- Der Angeklagte wird darauf hingewiesen, dass es ihm freistellt, sich zur Sache zu äußern; er soll sich nicht möglicherweise selbst belasten müssen. Will er aussagen, wird er vernommen.

- Nun erfolgt die Beweisaufnahme: Es können Zeugen vernommen, Sachverständige angehört und Urkunden verlesen werden. Außerdem kann das Gericht eine Sache/ einen Ort selbst in Augenschein nehmen. Nach jeder Beweiserhebung erhalten der Angeklagte, sein Verteidiger und der Staatsanwalt Gelegenheit, sich zu äußern.

- Nach Abschluss der Beweisaufnahme fasst der Staatsanwalt das Ergebnis der Hauptverhandlung zusammen und stellt einen bestimmten Antrag an das Gericht.

- Hat der Angeklagte einen Verteidiger, hält auch dieser einen zusammenfassenden Schlussvortrag und stellt einen Antrag. - Der Angeklagte hat das letzte Wort.

- Nun zieht sich das Gericht zur Beratung über das Urteil zurück. Anschließend verkündet der Vorsitzende Richter im Namen des Volkes das Urteil.


Date: 2015-12-11; view: 1777


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