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Strafprozess & Zivilprozess: Gemeinsamkeiten & Unterschiede, Jugendstrafrecht: Welche Strafen sind möglich?

Verstöße gegen Rechtsordnung - die Gerichte entscheiden.

Strafprozess & Zivilprozess: Gemeinsamkeiten & Unterschiede, Jugendstrafrecht: Welche Strafen sind möglich?

Unsere Rechtsordnung unterscheidet zwischen zwei großen Rechtsbereichen:


Öffentliches Recht

Völkerrecht

Verfassungsrecht

Kirchenrecht

Verwaltungsrecht

Steuerrecht

Strafrecht

Prozessrecht

Sozialrecht

Privatrecht

Bürgerliches Recht

Schuldrecht

Sachenrecht

Familienrecht

Erbrecht

Handelsrecht

Gesellschaftsrecht

Arbeitsrecht


Unterschiede:

Strafprozess Zivilprozess
Ein Beschuldigter hat gegen eine Strafvor­schrift verstoßen und soll im öffentlichen Interesse zu einer Strafe verurteilt werden. Eine Privatperson, oder ein Unternehmen möchte einen Rechtsanspruch gegen eine andere „Partei" durchsezen.
Grundlage ist das Strafgesetzbuch (StGB) und die Strafprozessordnung (StPO). Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Zivilprozessordnung (ZPO).
Staatsanwaltschaft (als Vertreter des Staates) und Angeklagter stehen sich gegenüber. Kläger und Beklagter stehen sich gegenüber.
Gerichtliches Verfahren beginnt mit: a) Einreichung der Anklageschrift oder b) Erlass eines Strafbefehls. Gerichtliches Verfahren beginnt mit a) Einreichung einer Klageschrift oder b) Erlass eines Mahnbescheides.
Im Vordergrund des Verfahrens steht der Amtsermittlungsgrundsatz, d.h. die Staatsanwaltschaft muss jede strafbare Handlung, von der sie weiß, „von Amts wegen" verfolgen. Das Gericht muss die Beweise erheben. Im Vordergrund des Verfahrens steht der Verhandlungsgrundsatz, d.h. der Kläger muss den Prozess selbst in die Wege leiten. Das Gericht darf nicht von sich aus Beweise erheben, sondern ist an die vorgebrachten Anträge und Tatsachen gebunden.
Bei Nichterscheinen des Angeklagten kann er für die Hauptverhandlung durch die Polizei herbeigebracht werden Bei Nichterscheinen einer Partei kann gegen sie ein Säumnisurteil ausgesprochen werden. Sollten beide Parteien nicht anwesend sein, „ruht" das Verfahren, weil kein Kläger da ist.
Die Tat und die Schuld des Angeklagten muss das Gericht eindeutig beweisen. Die Partei, die ihren Rechtsanspruch durchsetzen will, hat die Beweislast und muss ihren Anspruch als „Beweispflichtiger" „untermauern" und beweisen.

Jugendliche. Welche Strafen sind möglich?

Für Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren ist das Jugendgericht zuständig. Wer jünger als 14 Jahre ist, gut als nicht strafmündig. Das bedeutet, dass Mädchen und Jungen in diesem Alter noch nicht bestraft werden können. Heranwachsende im Alter von 18 bis 21 Jahren könnten ebenfalls nach dem Jugendgerichtsgesetz verurteilt werden, wenn sie zum Tatzeitpunkt in diesem Alter waren.

Maßnahmen Gründe, die für die Anwendung der betreffenden Maßnahme sprechen können.
A. Erziehungsmaßregeln -Weisungen -Erziehungsbeistandschaft -Fürsorgeerziehung   1.Einmalige Straftaten, die durch der Umstände der Lebensführung wesentlich mitverursacht werden 2. Wenn mangelnde elterliche Erziehungsmöglichkeit als Tätermerkmal festgestellt wird. 3. Wenn bei 17-Jährigen die Familie eine drohende Verwahrlosung nicht aufhalten kann.
B. Zuchtmittel: -Verwarnung - Auflagen -Jugendarrest 1. Einmalige Straftaten, für die der Jugendliche in deiner Person selbst verantwortlich ist 2. Schäden aus Übermut 3. Delikte aus mangelnder Selbstkontrolle bei besonderer Gelegenheit, z.B. leichter Diebstahl.
C. Jugendstrafe - Freiheitsentzug von bestimmter Dauer - Freiheitsentzug von unbestimmter Dauer 1.Swere Straftaten mit hohem Schuldgehalt 2. insbesondere e Heranwachsenden und Feststellung „schädlicher Neigung“, z.B. bei Wiederholungstäten.

Date: 2015-12-11; view: 10667


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