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Machen Sie ihre Recherche zur Frage, wie es heute mit der Auswanderung in Ihrem Land aussieht. Illustrieren Sie Ihre Recherche mit aktuellen Grafiken und Statistik.

 

Kultur

1. Lesen Sie die Auszüge aus dem Datenreport 2012 des Staatlichen Bundesamtes. Beantworten Sie folgende Fragen.

  1. Was sind die wichtigsten Aufgaben von Kunst und Kultur? Sind Sie mit der Meinung des US-amerikanischen Philosophen Durant einver­standen?
  2. In welchen Formen entwickelt sich die vielschichtige Kulturszene?
  3. Warum spielt die öffentliche Kulturförderung die ausschlaggebende Rolle?
  4. Wie wird Kultur in Deutschland außer dem öffentlichen Bereich fi­nanziert?
  5. Welche Bereiche des Kultursektors sind in Deutschland privatwirt­schaftlich organisiert? Was halten SIE davon?
  6. Was umfasst der moderne Kulturbegriff? Wie änderte sich dessen Definition im Laufe der Zeit?
  7. Wie verhalten sich die kulturellen Angelegenheiten Deutschlands mit denen der EU und der UNESCO?
  8. Warum berücksichtigt man Bildungsausgaben im Bereich Kultur?
  9. Welche Förderungsschwerpunkte sind im Kulturbereich für die Ge­meinden wichtig?
  10. Nach welchen Kriterien kann man die Kulturfinanzen statistisch ana­lysieren?

11. Was versteht man unter einem Grundmittelkonzept?

Auszüge aus dem Datenreport 2012
des Staatlichen Bundesamtes

„Kultur ist soziale Ordnung, welche schöpferische Tätigkeiten begünstigt. Vier Elemente setzen sie zusammen: Wirtschaftliche Vorsorge, politische Organisation, moralische Tradition und das Streben nach Wissenschaft und Kunst. Sie beginnt, wo Chaos und Unsicherheit enden. Neugier und Erfindungsgeist werden frei, wenn die Angst besiegt ist, und der Mensch schreitet aus natürlichem Antrieb dem Verständnis und der Verschönerung des Lebens entgegen

William James Durant, Kulturgeschichte der Menschheit

Nach der Aussage des US-amerikanischen Philosophen Durant dienen Kunst und Kultur nicht nur der Unterhaltung, Verschönerung des Lebens oder individuellen ästhetischen Entwicklung. Kultur ist vielmehr notwendig, um ein funktionsfähiges Gemeinschaftsleben zu organisieren. Daraus kann grundsätzlich die Förderung von Kunst und Kultur als eine der Kernaufgaben staatlichen und kommunalen Handelns abgeleitet werden.

In Deutschland finden sich in zahlreichen Landesverfassungen Be­stimmungen, die den Schutz und die Förderung von Kultur festschreiben. Begründet durch den föderalen Aufbau der Bundesrepublik hat sich so eine vielseitige und vielschichtige Kulturszene entwickelt und etabliert. Im Gegensatz zu manchen anderen Staaten dominieren hier nicht wenige Met­ropolen, die durch ihre einzigartigen, über die Landesgrenzen hinweg be­kannten Theater- und Museumsangebote herausragen. In zahlreichen Städ­ten und Gemeinden Deutschlands trifft man auf ein reichhaltiges und mannig­faltiges Kulturangebot, das nicht nur Museen, Sammlungen, Biblio­theken, Kinos, Theater und Musik umfasst, sondern auch eine Vielzahl soziokultureller Zentren, Heimatvereine und regionalspezifischer Kultur­angebote, die einem breiten Publikum zugänglich sind.



Ohne die öffentliche Kulturförderung wäre die Aufrechterhaltung eines solch breiten Spektrums kultureller Aktivitäten undenkbar. Die Anstrengungen der öffentlichen Hand haben unmittelbare Auswirkungen auf das kulturelle Angebot und damit auf die Lebensqualität in den Städten. Zudem entfalten sie wirtschaftliche und beschäftigungspolitische Wirkungen.

Bedingt durch die anhaltend angespannte öffentliche Haushaltslage und der Verpflichtung zur Schaffung ausgeglichener Haushalte, unterliegt auch die öffentliche Kulturförderung schärferen Begründungszwängen für ihre Ausgaben.

Kultur wird nicht nur durch den öffentlichen Bereich, sondern auch maßgeblich durch private Haushalte, die Wirtschaft, durch Stiftungen und andere private Organisationen ohne Erwerbszweck finanziert. Wichtige Bereiche des Kultursektors sind in Deutschland privatwirtschaftlich organisiert. Hierzu gehören die Musikproduktion, das Verlagswesen sowie der Kunst-, Musik- und Buchhandel.

Kulturbegriff

Von zentraler Bedeutung für die Ermittlung der absoluten Höhe der Kulturfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden ist die zugrunde liegende Definition von Kultur.

Der Begriff Kultur kommt vom Lateinischen colere, was pflegen bedeutet und sich ursprünglich inhaltlich auf das Gebiet der Landwirtschaft bezieht. Heute dagegen finden sich Kulturdefinitionen mit unterschiedlich­sten Dimensionen: Sie können z. B. das lebendige gesellschaftliche Mitein­ander, den Zeitgeist einer Epoche, wissenschaftliche oder philosophische An­schauungen oder Gruppenverhalten adressieren.

Die Bestimmung des Kulturbegriffs im Bereich der öffentlichen Haus­halte Deutschlands orientiert sich an der eng gefassten Definition der Haushaltssystematiken.

Sie umfasst die Abbildung der Aufgabenbereiche Theater, Musik­pflege, nicht wissenschaftliche Bibliotheken und Museen, Denkmalschutz, Sonstige Kulturpflege sowie die Verwaltung für Kulturelle Angelegen­heiten.

Dementgegen sieht die Definition von Kultur durch die Europäische Union (EU) eine umfassendere Auslegung des Kulturbegriffs vor, der sich an den der UNESCO anlehnt. Neben den oben genannten Aufgaben­bereichen werden von der EU und der UNESCO auch die wissen­schaft­lichen Museen und Bibliotheken sowie die auswärtige Kulturpolitik in die Analyse der Kulturausgaben einbezogen.

Aus diesem Grund hat der Kulturfinanzbericht seit 2003 die er­weiterte Kulturdefinition der EU zur Grundlage. Damit wird das Ziel der Erstellung eines regelmäßigen Informationssystems zum Kultursektor und der Darstellung vergleichbarer Ergebnisse innerhalb der Europäischen Union verfolgt.

Bildungsausgaben im Bereich Kultur finden darüber hinaus immer dann Berücksichtigung, wenn es sich bei den Anbietern um kultur­spezifi­sche Einrichtungen handelt. Das heißt, Kunsthochschulen und Musik­schulen sind enthalten, nicht jedoch entsprechende Angebote an Universitä­ten und Volkshochschulen. In den „Kulturnahen Bereichen“ werden aller­dings zusätzlich die für die Gemeinden wichtigen Förderschwerpunkte Volkshochschulen und Sonstige Weiterbildung sowie die Ausgaben für Kirchliche Angelegenheiten, Rundfunkanstalten und Fernsehen nachge­wiesen. Nachrichtlich erfolgt ebenfalls eine detaillierte Darstellung der Filmförderung.

Ausgabenkonzept

Die Finanzstatistik unterscheidet zwischen verschiedenen Ausgabe­arten (Personalausgaben, laufender Sachaufwand, Investitionsausgaben) und Ausgabekategorien (unmittelbare Ausgaben, Bruttoausgaben, Netto­ausgaben, Grundmittel). Welche Ausgabekategorie zugrunde gelegt wird, ist abhängig von den Untersuchungszielen. Für die Analyse der öffent­lichen Kulturfinanzen eignet sich am besten das sogenannte Grundmittel­konzept.

Die Grundmittel beschreiben die von den öffentlichen Haushalten für den Kulturbereich zu tragenden finanziellen Lasten. Denn bei den Grund­mitteln handelt es sich um die Ausgaben eines Aufgabenbereichs abzüglich der dem jeweiligen Aufgabenbereich zurechenbaren Einnahmen (aus dem öffentlichen und nicht öffentlichen Bereich). Die Grundmittel zeigen damit die aus allgemeinen Haushaltsmitteln (Steuern, Mitteln aus dem Finanz­ausgleich, Kreditmarktmitteln und Rücklagen) zu finanzierenden Ausgaben eines bestimmten Aufgabenbereichs einschließlich der investiven Maß­nahmen.

Bei der Einnahmenhöhe gibt es beträchtliche Unterschiede zwischen den Kultursparten und einzelnen Einrichtungen. Einige Kultursparten (z. B. Theater) finanzieren über Eintrittsgelder einen erheblichen Teil ihrer Ausgaben, während die Nutzungsentgelte in Bibliotheken in der Regel relativ gering sind.

Die Höhe der Grundmittel ist weitgehend unabhängig von der Organisationsform der entsprechenden Kultureinrichtung (Einrichtung mit Kapitel im Haushalt, Eigenbetrieb, private Einrichtung). Dies ist insofern von Bedeutung, als in den vergangenen Jahrzehnten Kultureinrichtungen in großem Umfang aus den öffentlichen Haushalten ausgegliedert wurden. Heute werden viele Kultureinrichtungen in der Form von Eigenbetrieben der Gemeinden bzw. Landesbetrieben oder als privatrechtliche Einrichtung (z. B. GmbH) geführt. Andere Gebietskörperschaften unterhalten wiederum keine eigenen Einrichtungen, sondern fördern private Organisationen (z. B. gemeinnützige Gesellschaften mbH, Kulturvereine). Die Ausgaben dieser Einrichtungen erscheinen im öffentlichen Haushalt nur in Höhe der an sie gezahlten Zuschüsse.

Das gewählte Ausgabenkonzept beeinflusst die jeweils ermittelte Höhe der Kulturausgaben der Länder absolut sowie deren relative Position im Ländervergleich. Grenzt man die Kulturausgaben beispielsweise nach dem Konzept der unmittelbaren Ausgaben ab, so betrug im Referenzjahr 2009 der Anteil der Länder 37,6 %. Auf die Gemeinden und Zweckverbände entfielen 50,6 % und auf den Bund 11,8 %. Dagegen erreichten 2009 die Länder nach dem Grundmittelkonzept einen Anteil von 42,2 %, die Gemeinden und Zweckverbände einen von 44,4 % und der Bund kam auf 13,4 %. Wie oben erwähnt spiegeln nur die nach dem Grundmittelkonzept abgegrenzten Kulturausgaben die tatsächliche finanzielle Lastenverteilung zwischen den Gebietskörperschaften wider.

Vergleicht man die Kulturausgaben kleinerer Einheiten miteinander - beispielsweise von Gemeinden mit unterschiedlicher Einwohnerzahl-, dann ist es sinnvoll, dabei auf die sogenannten laufenden Grundmittel abzustellen. Mit den laufenden Grundmitteln wird der Fokus auf die Darstellung der laufenden Betriebsausgaben (Personalausgaben und laufender Sachaufwand abzüglich der laufenden Einnahmen) gelegt. Dadurch bleiben die Investitionsausgaben, die häufig starken jährlichen Schwankungen unterliegen und den unmittelbaren Vergleich erschweren, unberücksichtigt.

2. Illustrieren Sie die kursiv gedruckten Textteile mit entsprechenden Grafiken. Bedienen Sie sich dabei der aktuellen Angaben Statisti­schen Bundesamtes.

3. Lesen Sie noch einige kommentierende Texte des Statistischen Bundesamtes zum Thema "Freizeit und Kultur". Illustrieren Sie die Kommentare mit Abbildungen und Übersichtstabellen (be­glei­tendes Datenmaterial ist vom Statistischen Bundesamt im Inter­net zum Download bereitgestellt).


Date: 2015-12-11; view: 896


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