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Lawinengefahr Steinschlaggefahr

In unübersichtlichem Gelände und bei schlechten Wetter müssen Fahrzeugführer von einem Beifahrer begleitet werden, sofern nicht mehrere Fahrzeuge gemeinsam ein­gesetzt werden. Dies gilt nicht, wenn der Fahrzeugfüh­rer durch ein Funkgeräte ständig Verbindung mit einer Stelle im Unternehmen hat, die im Notfall Rettungsmaß­nahmen einleiten können.

Bei Einsatz von Pistenraupen während der Nacht müssen Handscheinwerfer mitgeführt werden.

P Der Fahrzeugführer muß bei Windenbetrieb mit dem Si­cherheitsgurt gesichert sein.

Bedienung

P In der Fahrkabine darf nur 1 Beifahrer mitfahren.

P Der Beifahrer muß während der Fahrt auf dem Beifahrersitz sitzen.

P In PB- Personenkabinen müssen Fahrgäste auf den Sitzen Platz genommen, Sicherheitsgurte an­gelegt und festen Halt gefunden haben.

P Die Sicherungsschrauben der Personenkabine sind täglich auf festen Sitz zu prüfen.

P Kein Mitfahren von Personen auf:

- der Ladebrücke

-dem Zusatzgerät

- einem Anbaugerät

Zusatzgerät Galerie

Bestimmungsgemäße Verwendung

P Die Galerie ist ein Zusatzgerät für den PistenBully 300 / 300 Polar.

P Die Galerie ist für das sichere Transportieren von Materialien aller Art bestimmt.

P Ein kommerzieller Personentransport ist verboten

P Für die Länder Deutschland (DIN 30770) undÖsterreich (ÖNORM M9850) ist ein Personen­transport erlaubt. Diese müssen von dem jeweiligen Unternehmen über Verhalten und Gefahren während der Fahrt unterwiesen sein.

Die aufgeklappte Galerie muß beidseitig verriegelt sein. Beide Sicherungs-Ketten müssen ver­schlossen sein.

Verbrennungsgefahr am Auspufftopf. Abstand einhalten. Sämtliche Verschraubungen sind vor jedem Ein­satz auf festen Sitz zu überprüfen. Abrupte Fahrtrichtungs und Neigungsänderungen vermeiden.

P Pistenraupen dürfen nur von sachkundigen, vom Unternehmer beauftragten Personen instandge­halten werden.

Instandhaltungsarbeiten dürfen unter beweglichen Fahrzeugteilen, die sich in geöffneter oder ange­hobener Stellung befinden, erst ausgeführt wer­den, wenn diese gegen unbeabsichtigtes Herabfallen oder Zuschlagen gesichert sind.

P Pistenraupen und angehobene Arbeitsgeräte müssen vor Beginn der Instandhaltungsarbeiten gegen unbeabsichtigte Bewegungen gesichert werden.

P Markierungen, Warn- und Hinweisschilder am PistenBully und Zusatzgeräten dürfen nicht ent­fernt oder unkenntlich gemacht werden.

Die vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsar­beiten sind einzuhalten.

P Störungen, die die Sicherheit beeinträchtige kön­nen, sind umgehend zu beseitigen.

P Der Fahrzeugführer hat vor Antritt der Fahrt die Funktion der für den sicheren Betrieb wichtigen Fahrzeugteile zu überprüfen, z.B.:

-durch Bremsprobe.



- einschalten der Beleuchtung,

- Funktionsprüfung der Warneinrichtung.

 

- der Betätigungseinrichtungen der Arbeitsgeräte. Falls der sichere Betrieb der Pistenraupe den Ein­satz von Funkgeräten erfordert, ist vor Antritt der Fahrt die Funktionsfähigkeit des Funkgerätes und das Bestehen einer Funkverbindung zu prüfen. Der Fahrzeugführer hat festgestellte Mängel un­verzüglich dem Aufsichtführenden und bei Fah­rerwechsel auch dem ihn ablösenden Fahrzeugführer mitzuteilen. Bei Schäden, Mängeln oder Veränderungen, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahr­zeugführer den Betrieb einzustellen. Bei Unfällen mit Personen-, Sach- oder Fahrzeug­

schäden ist unverzüglich der Vorgesetzte zu in­formieren.

Bedienung

Der Vorgesetzte hat den sicheren Einsatz der Pi­stenraupe durch Stichproben zu überwachen.

P Der Unternehmer muß Pistenraupen bei Bedarf, jedoch mindestens jährlich einmal, sowie nach In­standsetzungen durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand prüfen lassen.

Sachkundige sind Personen, die aufgrund ihrer fach­lichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kennt­nisse auf dem Gebiet der Fahrzeugtechnik haben und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvor­schriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. DIN-Blätter, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut sind, daß sie den arbeitssicheren Zustand von Pisten­raupen beurteilen können.

P Die Prüfergebnisse sind schriftlich niederzulegen und aufzubewahren.

Der Verbandskasten befindet sich an der Beifahrertür bzw. hinter dem Beifahrersitz.

Verfalldatum beachten!
Ergänzen Sie verbrauchte Materialien baldmöglichst.

 

Der Feuerlöscher befindet sich unter dem Beifahrer-
sitz.
Verfalldatum beachten!
Tauschen Sie einen benutzten Feuerlöscher umge-
hend gegen einen Neuen aus.

 

Die angebrachten Warnschilder am PistenBully sowie an Zu­satzgeräten sind strengstens zu befolgen!

Bei Beschädigung sowie Verlust der Warnschilder für sofortigen Ersatz sorgen!

WARNSCHILD

Angebracht: Rückwand Fahrer­haus.

KGG- Nr. 8.762.658.000E

Text:
Achtung!
Der Aufenthalt auf der Ladeflä-
che während der Fahrt ist verbo-
ten.

 

WARNSCHILD

Angebracht:LenkradKGG- Nr. 814.76.00.111.05E

Text: Geräteträger absenken bei Fahrerhaus kippen (Kollisonsge­fahr).

Bedienung


Date: 2015-12-11; view: 743


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