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Andere Frostschutzmittel

VORSICHT!

Überhitzung Motor!
Gefahr von Kühlwasser-Schaumbildung und dadurch
Überhitzung des Motors.

 

P Das Nachfüllen sowie Auswechseln mit anderen Frostschutzmitteln ist verboten.

Abhilfe: Bei Schaumbildung im Kühlsystem

  Kühlwasser komplett ablassen. Kühlsystem mit Leitungswasser füllen und auf Betriebstemperatur bringen.
  Kühlwasser ablassen (Vorgang wiederholen bis Kühlwasser nicht mehr schäumt).
  Kühlsystem mit vorgeschriebener Frostschutzmi­schung befüllen.

 

Bedienung

Gruppe Bezeichnung Qualität Füllmenge Wechsel Intervalle
HydraulikFahrantrieb + Zusatzgerät HVLP DIN 51524 DEXRON ll D / lll F ATF Type A Suffix A < -300C -AVIA Synthofluid PE-B 30 (PAO) ca. 47 Liter mindestens: jährlich alle 1200 Stunden
  Hydrauliköl- Filter     bei 100 Stunden alle 1200 Stunden
Hydrostatischer Fahrantriebsiehe Kap. Schmierfette OKS 250    
  Radnaben und Schwingarme ab­schmieren Calcium Seifenfett KP2K-20, DIN 51502 z.B. Aviacal 2 LD   alle 400 Stunden
  sonstige Schmierstellen siehe Kap. Schmierfette Calcium Seifenfett KP2K-20, DIN 51502 z.B. Aviacal 2 LD   alle 100 Stunden
  Fräsen, Bogenzahnkupplung Avialith 2 F OKS 400 Molykote BR 2   alle 1200 Stunden
  Schwinghebel- Abdichtung Syntogrease 1 KPE 1K-40, DIN 51502 DIN 51825   mindestens: nach 3 Jahren alle 3.600 Stunden
Elektrische AnlageBatteriepole Boschfett FT 40V1    
  Lichtmaschine mit Stauferbüchse Boschfett FT 1V34   alle 1200 Stunden
Servoverstellgerät für Moog Ventile Isolieröl DIN 57370 / VDE 0370    

 

Bedienung

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Bestimmungsgemäße Verwendung:

Pistenraupen dürfen nur unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers betrieben werden.

P Der PistenBully ist ausschließlich zu verwen­den zum:

-Präparieren von Skipisten.

- Schneeräumen von Wegen.

-Fahrstraßen im Gelände (keine öffentliche Straßen).

-Präparieren von Loipen.

- Transportieren von Personen mit spezieller Personenkabine (Sonderausstattung).

Für einen weitergehenden Gebrauch muß man eine schriftliche Genehmigung vom Hersteller beantragen.

  Fahrzeugführer müssen zum Führen von Pisten­raupen beauftragt sein.
  Mit dem selbständigen Führen von Pistenraupen dürfen nur Personen beauftragt werden, bei de­nen zu erwarten ist, daß sie die ihnen übertrage­nen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

 



Sie müssen insbesondere:

P das 18. Lebensjahr vollendet haben.

P körperlich und geistig geeignet sein.

P im Führen der Pistenraupe unterwiesen sein und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unterneh­mer nachgewiesen haben.

P Kenntnisse über die Eigenschaften des Schnees und die Eigenarten des Betriebes von Skiabfahr­ten besitzen.

P Kenntnisse des Einsatzgebietes, vor allem in Hin­blick auf besondere Gefahrenstellen besitzen.

P Kenntnisse in Sofortmaßnahmen am Unfallort be­sitzen.

Bedienung

Kann im Einsatzgebiet von Pistenraupen Lawinen­gefahr bestehen, müssen Fahrzeugführer zusätz­lich zu den genannten Bedingungen auch über Entstehen und Wirkung von Lawinen und das Verhalten bei Lawinengefahr unterrichtet sein.

P Im unmittelbaren Gefahrenbereich von Pistenrau­pen dürfen sich keine Personen aufhalten.

P Der Fahrzeugführer darf mit Pistenraupen nur Ar­beits- und Fahrbewegungen ausführen, wenn sich keine Personen im unmittelbaren Gefahren­bereich aufhalten.

Der Fahrzeugführer muß bei Gefahr Warnzeichen geben.

P Befinden sich Pistenraupen beim Einsatz in un­übersichtlichem Gelände sind besondere Schutz­maßnahmen zu treffen. Dies können den jeweiligen Verhältnissen entsprechend Warn­schilder, Absperrungen oder Absperrposten sein.

P Motor nie unbeaufsichtigt laufen lassen.

P Vergiftungsgefahr durch Abgase! Motor nicht im geschlossenen Raum laufen las­sen.

P Der Fahrzeugführer darf die Pistenraupe nur star-ten bzw. bewegen, wenn er im Fahrersitz Platz genommen und den Sicherheitsgurt angelegt hat.

Fahrersitz und Lenkrad nie während der Fahrt ver­stellen.

Pistenraupen müssen so eingesetzt und betrieben werden, daß ihre Standsicherheit gewährleistet ist.

P Der Fahrzeugführer darf mit der Pistenraupe nur so schnell fahren, daß er sie ständig beherrscht. Die Geschwindigkeit richtet sich nach den Schnee-, Gelände- und Sichtverhältnissen sowie den Eigenschaften der Pistenraupe durch unter­schiedliche Zusatzgeräten.

P Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke anhalten kann. Das gilt nicht in Steilhängen, in denen ein Anhalten aufgrund der Geländenei­gung nicht möglich ist. Solche Steilhänge dürfen erst befahren werden, nachdem der Fahrzeugfüh­rer sich davon überzeugt hat, daß dies ohne Ge­fährdung für sich und Dritte möglich ist.

P PistenBully niemals mit geöffneten Türen fahren.

P Vorhandene Lasten müssen richtig verzurrt sein.

Beim Vorbeifahren an Personen Geschwindigkeit reduzieren, Sicherheitsabstand einhalten und im­mer mit einem Fehlverhalten der Personen rech­nen.

P Immer ganz anhalten, bevor rückwärts gefahren wird.

P Sich vergewissern, daß der Raum hinter der Ma­schine frei ist.

P Schrägfahren am Hang vermeiden, da der PistenBully abrutschen kann.

P Bei einem Kettenfahrzeug ist die Zugleistung so groß, daß es weit über den Kippunkt hinaus ge­fahren werden kann und dann plötzlich abkippt.

P Gefahr von Elektronikschaden am PistenBully! Das benutzen von Handys in der Fahrkabine bei laufendem Dieselmotor ist nicht zulässig.

Bedienung

Rutschgefahr an der Laufkette beim Ein und Aus­steigen ins Fahrerhaus.

Beim parken in Hanglage, ist beim öffnen der Tür besonders Vorsicht geboten. Die Tür öffnet sich schlagartig.

P Nicht an unübersichtlichen Stellen parken.

P Zusatzgeräte vorn und hinten absenken, Fräse ausschalten, Fahrtrichtungsschalter auf „neu­tral“, Feststellbremse einlegen.

Motor nie unbeaufsichtigt bzw. in geschlossenen Räumen laufen lassen.

- Motor abstellen.

- Zündschlüssel abziehen.

- Kabine abschließen.

 

P Überprüfen Sie die Befahrbar­keit des Geländes vor einem Einsatz mit der Pistenraupe.

Einbruchgefahr

P Das Befahren von zugefrore­nen Flüssen und Seen ist sehr gefährlich. Wir raten deshalb dringend davor ab.

Schneeverwehungen


Date: 2015-12-11; view: 1255


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