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FRAGEN ZU VORLESUNG 9

1. Erklären Sie den Begriff „Einpolarisches Welt“.

2. Nennen Sie wenigstens drei internationale Organizationen die im Betrachtungszeitraum gegründet wurden

3. Welche Gebiete des Völkerrechts wurden im Betrachtungszeitraum kodifiziert?

 

 

VORLESUNG 10: Jetziger Zustand und Perspektiven des Völkerrechts

Gliederung

I. Entwicklungszusammenarbeit durch Völkerrecht

II. Rechtsaspekte der Krise der UNO

III. Der Kampf gegen globalen Terrorismus und Völkerrecht

IV. Fragmentierung des Völkerrechts und ihre Behebung

V. Perspektive der Entwicklung des Völkerrechts im XXI Jahrhundert

 

Es ist angenommen, daß die Terroranschläge am 11. September 2001 die Aufhörung des Einpolares Welt markierten. Das heutige Weltsystem ist vielpolar mit mehreren führenden Staaten, die verschiedene Regionen und Rechtskulturen vertreten. Das bedeutet, dass die Entwicklung der internationalen Regulierung nicht mehr mit Bedarf zur Unterstützung der Kraftbilanz festgesetzt ist, sondern mit dem Bedarf zur friedlichen fruchtbringenden Koexistenz aller Staaten der Welt. Zur Erfühlung solcher Ziele verabschiedete die UNO die sogenannten Millenium-Entwicklungsziele. Diese Ziele schließen solche wie Behebung der globale Armut und Hunger, Sicherung der allgemeinen Ausbildung, Gleichung der Geschlechter, Senkung der Kindersterbenkeit, Verbesserung der Gesundversorgung und Bekampfung von HIV/AIDS, ökologische Nachhaltigkeit und Aufbau der globalen Partnerschaft für Entwicklung ein. Dabei soll Völkerrecht ein Grund zur internationalen Kooperation sein, deren Beispiel das im 2003 in Kraft gesetzte Partnerschaftsabkommen von Cotonou zwischen den afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten sowie den Mitgliedstaaten der EU sein kann.

Dennoch ist die Erreichung der Entwicklungsziele unter Androhung infolge der Krise der UNO selbst. Als Ergebniß der Entstehung von Staaten, die sich als ,,inkompetente Staaten“ bezeichnen, und der Schwächung der „alte Mitglieder“ der UNO ist die Kompetenz der Organisation und ihres Mandat alle Staaten der Welt zu vertreten unter Frage gestellt. Man spricht von der Reform der UNO, die der Mitgliederbestand des Sicherheitsrates ändern soll und die neuen entwickelten Staaten (wie Indien oder Brasilien) mit mehr Vollmachten ausstatten soll. Diese und andere Maßnahmen sollen die Effektivität der UNO steigern.

Außer den globalen Zielen, existiren auch globale Problemen und globale Bedrohungen, meist gefährlich von dessen der globale Terrorismus ist. Mit der UN Resolution 1368 vom 12. September 2001 wurde dem Terrorismus ein Krieg erklärt. Doch obwohl der Terrorismus mittlerweile einen internationalen Charakter hat, ist es bislang nicht gelungen, sich im Völkerrecht auf einen allgemein anerkannten Terrorismusbegriff zu einigen. Die Hauptgründe liegen zum einen in der Vielfalt der Erscheinungsformen des Terrorismus, zum anderen in den unterschiedlichen politischen Sichtweisen. Der Kampf gegen Terrorismus bleibt in erheblichem Umfang völkerrechtlich ungeregelt. Es existieren einige antiterroristische Konventionen (Konvention über den Kampf gegen Bombenterrorismus, Genfer Konvention zur Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus, Konvention zur Bekampfung der Finanzierung des Terrorismus), doch erfassen diese nur einzelnen Fragen. Die Ausarbeitung der universalen antiterroristischen Konvention liegt im Schloß der Zukunft.



Die Entwicklung des Völkerrechts in den letzten Jahren ist von zwei Tendenzen beeinflußt – Globalisierung und Fragmentierung. Die Tendenz zur Globalisierung spiegelt die globale Bewegung zur globalisierten Welt in den Gebieten der Politik, Ökonomik, Kultur etc. Es ist aber nicht so klar mit Fragmentierung. Laut dem Vertrag des UNO Ausschußes für internationale Rechtsfragen ist Fragmentierung ein Prozess der Schaffung immer neuer
völkerrechtlicher Verträge und das Entstehen von spezialisierten Netzwerken im gemeinen Völkerrecht was zur Bedrohung der Verlust der Einigung führt. In anderen Worten, gibt es so viele unkoordinierte völkerrechtliche Normen, Instituten und Fachgebiete, das es ein Risiko aufkommt, daß das Völkerrechtssystem in der Zukunft zu einer Reihe der unverbundenen Systeme kolapsieren kann. Diese Bedrohung kann durch gut abgestimmte Rechtsetzungsarbeit behoben werden, und durch Ausarbeitung der klaren Regeln der Kollisionslösung.

Die Weiterentwicklung des Völkerrechts im XXI Jahrhundert wird auf dem Weg der Kodifikation gehen. Es ist möglich, dass es neue prinzipiele Normen Entstehen die als „Grundgesatz des Völkerrechts“ gelten werden. Der Subjektbestand bleibt auch eine scharfe Frage, als solche Subjekte wie natürliche Personen und transnationalen Unternehmen das Subjektstatus behaupten. Das Völkerrecht im XXI Jahrhundert wird kaum von den Supermächten beeinflußt werden. Eher wird das Völkerrecht als Kooperationsrecht gleichberechtigter Subjekte und als konsensgebundene Rechtsordnung einer demokratisch gestalteten und nicht hegemonial dominierten Staaten- und Konfliktordnung stets eine unsichere Zukunft haben. Der Inhalt dieser Ordnung, der Fortschritt und die Effektivität ihrer auf Frieden und soziale Gerechtigkeit ausgerichteten Rechtsprinzipien werden weitgehend davon abhängen, inwieweit es wirklich gelingt, die Gewalt- und Herrschaftsstrukturen in den internationalen Beziehungen zu nivellieren.

 


Date: 2015-12-11; view: 841


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