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FRAGEN ZU VORLESUNG 7

1. Welche sind die Hauptorgane der UNO?

2. Welche neue Prinzipien wurden mit der UNO-Charta eingeführt?

3. Warum brauchte man Menschenrechte auf die völkerrechtliche Ebene festzulegen?

4. Nennen Sie die Hauptprinzipien des Nürnberger Prozesses

 

VORLESUNG 8: Das Völkerrecht in der Zeit des Kalten Krieges (1947-1991)

Gliederung

I. Bipolares System der internationalen Beziehungen und die Entwicklung des Völkerrechts

II. Die Rüstungsbegrenzung durch Völkerrecht

III. Die Kodifikation des Völkerrechts durch Ausschuß für internationale Rechtsfragen der UNO

IV. Die Entstehung der neuen Subjekte des Völkerrechts

V. Die Unifikation der Prinzipien des Völkerrechts in der Doktrin

 

 

Nach der Beendigung des Zweiten Weltkriegs traten zwei Weltmächte auf der Bühne der Weltpolitik auf – die UdSSR und die USA. Westeuropa orientierte sich politisch sowie ökonomisch an dem von den USA vertretenen kapitalistischen System. Dagegen wurde Osteuropa von der Sowjetunion und damit von dem sozialistischen System beeinflusst. Es entwickelten sich zwei wirtschaftlich wettstreitende Blöcke sowie zwei militärische Bündnisse (die westliche NATO und der Warschauer Pakt). Der Systemkonflikt, der aus völlig unterschiedlichen und unversöhnlichen Weltsichten und Gesellschaftsvisionen entstand, verlieh der Nachkriegsordnung den Charakter einer „bipolaren“ Weltordnung. Diese Konfrontation wurde „Kalter Krieg“ genannt. Das Wettrüsten und die Stationierung weitreichender konventioneller und atomarer Waffensysteme führten fast zu einem weiteren Weltkrieg. Trotz zahlreicher regionalen Kriege und der beidseitigen atomaren Hochrüstung, schenkte der Kalte Krieg jedoch der Welt eine lange Friedensperiode, in dessen war Völkerrecht nötig um die Beziehungen zwischen den Weltmächten zu regulieren. Dabei stand Völkerrecht unter Einfluß beider Blocken und das machte ihn, in gewissem Maße, ausbalanciert.

Die Hauptfrage die das Völkerrecht während des Kalten Krieges lösen sollte war die Erhaltung des Friedens und Einschränkung des Rüstungswettlaufes. Meist lebensgefährlich waren die Nukearen Waffen, doch man soll die Gefahr der anderen waffen wie chemische Waffen, biologische Waffen und normalle Waffen, einschließlisch Infanterieminen, auch nicht unterschätzen. Die Rüstungsbegrenzung ging in zwei Formen for. Zuerst wurden einige Gebiete waffenfrei deklariert. Bereits im 1959 wurde der Antarktisvertrag beschloßen womit Antarktis und einige kleine Inseln als waffenfreie Zone proklamiert wurde. Im 1963 folgte der Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser. Er markierte die erste merkbare Verbesserung in der Beziehung zwischen den USA und der Sowjetunion. In der Zeit der Weltraumforschung gewann die rechtliche Regulierung dieser Forschung Bedeutung. Im Jahre 1967 wurde der Vertrag über die Grundsätze zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraums einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper beschloßen, der die Stationierung der Waffen im Weltraum verbat. Im 1972 wurde die Konvention über Biologische Waffen unterzeichnet. Die Vertragsstaaten verpflichteten sich, biologische Kampfstoffe nicht zu entwickeln, zu lagern, zu produzieren oder anderweitig an diese zu gelangen. Der Zügelung des Wettrüstens wurde mit einer Reihe der Verträge zwischen die UdSSR und die USA begünstigt, die als SALT und START Verträge bekannt sind. Mit dieser Abkommenen, die zwischen 1972 und 1990 unterzeichnet wurden, begrenzten die vertragschließenden Parteien die Zahl ihrer Atomsprengsatzen und Wirkungsträgern.



Die Entwicklung des Völkerrechts in der Zeit des Kalten Krieges war aber nicht mit der Rüstungsbegrenzung beschränkt. Dahingegen war es eine Epoche des stürmischen Ansteigens der Zahl der völkerrechtlichen Normen. In vielerlei Hinsicht, ereignete es sich durch die Tätigkeit des Ausschußes für internationale Rechtsfragen der UNO. Die Aufgabe des Ausschußes ist Kodifikation und progressive Entwicklung des Völkerrechts. In den Rahmnen dieser Aufgabe begann der Ausschuß mit der Kodifikation der Menschenrechte und Recht der internationalen Verträge. Doch mit den Menschenrechten traten es Schwierigkeiten auf, da die UdSSR und die USA geteilte Ansichte auf das Problem hatten. Als Ergebniß wurden im 1966 zwei Menshenrechtspakte beschloßen - der Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (von die UdSSR beeinflußt) und der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (von die USA beeinflußt). Die geeinte Konvention über Menschenrechte existiert bis heute nicht. In den anderen Gebieten war die tätigkeit des Ausschußes mehr erfolgreich. Im 1961 wurde die Wiener Konvention über diplomatische Beziehungen und im 1969 wurde die Wiener Vertragsrechtskonvention beschloßen, die die einzelne bis daher existierende Normen kodifizierten. Die dauerhafte Arbeit an Kodifikation des Seerechts kam zur Ausdruck mit der Unterzeichung der vier Konventionen im 1958 und die geeinte UNO Seerechtskonvention im 1982. Damit wurde die Rechtsordnung für Weltmeer geschaffen, deswegen ist sie auch das „Grundgesetz der Meere“ genannt.

Die Tätigkeit des Ausschußes änderte den Subjektenkreis des Völkerrechts. Im 1986 wurde das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge zwischen Staaten und internationalen Organisationen oder zwischen internationalen Organisationen beschloßen. Damit wurde das Monopol der Staaten als Subjekte des Völkerrechts zerstört, insofern wurden internationale Organisationen bevollmächtigt Verträge mit den Staaten und miteinander zu schießen. So entstand das neue Subjekt des Völkerrechts. Man soll auch erwähnen, dass die UNO Charta hinderte auf solch ein Subjekt wie Nationen und Völker im Kampf um ihre Befreiung. Der Nürnberger Prozess führte faktisch auch natürliche Personen in den Kreis der Subjekte. Trotzdem fanden diese Subjekte keine breite Anerkannung, und sind bis heute als „nicht anerkannte Subjekte“ bekannt.

Die Kodifikation des Völkerrechts fand nicht nur durch die Tätigkeit des Ausschußes statt, aber auch durch die Arbeit der Forscher der völkerrechtlichen Wissenschaft. Die Doktrin grief Platz zwischen den anderen Quellen des Völkerrechts, und die Gelehrnten leisteten einen großen Beitrag in die Entwicklung der völkerrechtlichen Prinzipien und Normen. Die berühmteste Arbeit solcher Art ist „Die Prinzipien des Völkerrechts“ von Ian Brownlie. Unter den anderen berühmten Forscher kann man auch Michael Akehurst, Malcolm Shaw, Francis Boyle, Philip Jessup, Antonio Cassese, Paul Guggenheim, Manfred Lachs, Ihor Lukaschuk nennen.

 


Date: 2015-12-11; view: 718


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