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FRAGEN ZU VORLESUNG 3

1. Nennen Sie die Besonderheiten der Regulierung der internationalen Beziehungen im Mittelalter

2. Definieren Sie Feodalismus

3. Erklären Sie die Bedeutung der Kirche für Rechtsregulierung im Mittelalter

4. Welche Role spielte der Monarch in den internationalen Beziehungen im Mittelalter?

 

VORLESUNG 4: Die Entstehung des Völkerrechts (1620-1648)

Gliederung

I. Die Idee des Nationalstaates und die Entwicklung der internationalen Beziehungen

II. Hugo Grotius und die Lehre vom Völkerrecht

III. Westfälischer Friede aus Schau des Völkerrechts

IV. Die Prinzipien der Westfälischen Friede

V. Westfälisches System der internazionale Regelung

Am Ende des XVI und Anfang des XVII Jahrhunderts kammen die Europäischen Denker zur Idee des Nationalstaates. Diese Idee wurde von Kardinal de Richelieu im Jahre 1625 als französische Staatsdokrin empfangen. Der Kardinal beantragte, daß Frankreich eine natürliche Grenze hat, und daß Frankreich keine anderen Gelände beanspruchen soll. Diese revolutionäre Idee führte zum Verzicht auf der Besitzergreifung der faßbaren Gebiete und Konzentration auf der Entwicklung des nationalen Gebietes. Der Staat wurde nicht länger mit der Persönlichkeit des Monarches verbunden, sondern mit dem Staatsvolk. Außerdem führte Richelieu die Politik der Glaubenstoleranz des Königs Heinrich IV fort, die das Recht der Staatsangehörigen auf die Auswahl der Glaube ohne Einschreiten des Monarchs voraussetzte. Die neue französische Staatsdoktrin wiederstand der alten Doktrin der Besitzung aller Gebieten, die der Monarch erobern konnte, als auch dem Doktrin der christlichen Nation.

Die rechtliche Entwicklung der Ideen des Nationalstaates und Volkssouveränität ist mit dem Namen des hervorragenden holländischen Juristen Hugo Grotius verbunden. Seine Traktaten „Das Freie Meer“, „Über das Recht des Krieges und des Friedens“ und andere werden bis heute erlernt. Als Holländer gehörte Grotius zu einem geeinten und unabhängigen Nationalstaat. Das Interesse der Holländer war die Sicherheit des Handels und die Freiheit der Meere, und das vorbestimmte seine liberale Anschauungsweise über das Recht. Grotius folgte die populäre Theorie darüber das Recht leite sich aus dem Willen Gottes her. Daneben gebe es ein Naturrecht, das sich aus der gottgewollten Natur des Menschen als einem vernunftbegabten und gesellschaftsbildenden Lebewesen ableite. Das Völkerrecht sollte auch einen gewaltfreien Umgang der verschiedenen religiösen Konfessionen ermöglichen. Ethische und rechtliche Grundsätze sollten nach Grotius unabhängig von religiösen Überzeugungen gültig sein. Sie sollten sogar Geltung haben, wenn man die Existenz Gottes ausklammere.

Ein wichtiger historischer Ausgangspunkt für die Entwicklung des modernen Völkerrechts war der in der Folge der Verhandlungen von Münster und Osnabrück im Jahr 1648 geschlossene Westfälischer Frieden, der den Dreissigjährigen Krieg beendete. Das Regelwerk umfasste einen revidierten Religionsfrieden, ordnete die territorialen Verhältnisse in Mitteleuropa neu (auch die faktische Unabhängigkeit der Schweizer Eidgenossenschaft vom Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation wurde anerkannt) und schuf so das sogenannte Westfälische System: Ein System der Interaktion einer Vielzahl souveräner Einzelstaaten auf der Grundlage des von ihnen selbst geschaffenen Rechts.



Der Westfälische Frieden legte bestimmte fundamentale Prinzipien des Völkerrechts fest, die bis heute tätig sind. Das sind die Prinzipien der staatlichen Souveränität, das Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten und das Prinzip der Verbindlichkeit der internationalen Verträge. Das Prinzip der staatlichen Souveränität bedeutet Unabhängigkeit des Staates von den anderen Staaten in seine Innen- und Außenpolitik. Das Prinzip der souveränen Gleichkeit setzt voraus, daß die souveränen Staaten auf dem internationalen Schauplatz gleich sind, ohne Rücksicht auf ihre Größe und Macht. Das Prinzip der Verbindlichkeit der Verträge (pacta sunt servanda) bedeutet die Verpflichtung der Staaten ihre internationale Verträge aus freiem Willen einzuhalten. Die Verankerung dieser Prinzipien besagte die Geburt des Phänomens des Völkerrechts in seinem modernen Sinne.

Der Abschluß des Westfälischen Friedens führte zur Entstehung des Westfälischen Systems der internationalen Beziehungen. In diesem neuen System bestand der Welt aus den souveränen Staaten, die miteinander durch verbindliche internationale Verträge verbunden waren. Den größten Einfluß hatten die europäischen Staaten, die die nichteuropäischen Staaten schrittweise gefügig machten, und mächtige Kolonialreiche schöpften. Das Kolonialsystem ermöglichte die Prinzipien des Westfälischen Systems in die ganze Welt einzuführen. Mit bestimmten Modifizierungen, sind diese Prinzipien auch heute aktuell, und das Westfälische System wurde ein Grund zur Erstehung der folgenden Systeme der internationalen Regulierung.

 


Date: 2015-12-11; view: 781


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