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Exekutive auf Bundesebene

Bundespräsident

Das Staatsoberhaupt der Bundesrepublik ist der Bundespräsident. In bewusster Abgrenzung zum Reichspräsidenten der Weimarer Republik hat das Grundgesetz dem Amt des Bundespräsidenten eine relativ schwache Position im politischen Gesamtsystem mit hauptsächlich repräsentativen und formalen Aufgaben und Befugnissen zugewiesen. Die politische Rolle ist auf die eines überparteilichen, für Ausgleich sorgenden Mittlers beschränkt. Selbst diese wurde in der Praxis eher noch geschwächt, beispielsweise bei der Auflösung des Bundestags 1982, als der Bundespräsident nur die Wünsche der handelnden Politiker vollzog. Politische Wirkung erzielt er daher am ehesten mit Ansprachen und Reden, mit denen er gesellschaftliche Diskussionen anstoßen bzw. aufgreifen kann.

Der Bundespräsident wird durch die Bundesversammlung auf fünf Jahre gewählt und kann für eine zweite Amtszeit wieder gewählt werden.

Bundesregierung

Die Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland setzt Gesetze und Verordnungen des Staates um. Je nach Gesetzeslage besitzen die Organe der Exekutive Ermessenspielräume. Jeder Bürger hat das Recht, die Verwaltungsakte, also konkretes Handeln der Exekutive, die ihn betreffen, durch die Verwaltungsgerichte überprüfen zu lassen. Die Exekutive ist insbesondere an das Grundgesetz gebunden. Jedem Bürger ist es möglich, nach voll ausgeschöpftem Rechtsweg, im Einzelfall Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen, wenn er sich durch staatliches (exekutives) Handeln in seinen Grundrechten verletzt fühlt. Mitglieder der Exekutive auf Bundesebene sind beispielsweise die Bundesregierung (Bundeskanzler und Bundesminister), Bundesbehörden und deren Beamte, die Bundespolizei, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Bundeswehr und das Auswärtige Amt. Bundeskanzler und Bundesminister bilden zusammen die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland, umgangssprachlich auch oft Bundeskabinett genannt.


Date: 2015-01-29; view: 713


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